Haustrennwände aus Kalksandstein: übliche Steinrohdichte?

Diskutiere Haustrennwände aus Kalksandstein: übliche Steinrohdichte? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, wir befinden uns im Streit mit unserem Bauträger. Wir haben ein Reihenmittelhaus (Bj. 2005) erworben und finden den Luft- und...

  1. Erik

    Erik

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    Hallo Forum,

    wir befinden uns im Streit mit unserem Bauträger. Wir haben ein Reihenmittelhaus (Bj. 2005) erworben und finden den Luft- und Trittschallschutz zu einem der Nachbarhäuser (das, wo die Treppenhäuser aneinander grenzen) absolut inazeptabel.

    Nach dem Vertrag/der Baubeschreibung wären die Haustrennwände wie folgt zu errichten gewesen:
    - Dicke: 2 x 17,5 cm
    - Material: Kalksandstein
    - Trennfuge: 4 cm
    - Putz: 10-15 mm Gipsputz

    Abgesehen davon, dass vertragswidrig statt Kalksandstein Poroton verbaut wurde (welche Sorte wissen wir nicht), fehlt in der Baubeschreibung eine Angabe zur Steinrohdichte.

    Der Bauträger hat uns nun eine Rechnung mit Steinrohdichten von 0,6 bzw. 1,0 aufgemacht und kommt damit hinsichtlich der Luftschalldämmung auf einen theoretischen erzielbaren Wert von R'w = 58 bzw. 61 dB.

    Wenn man stattdessen mit 1,6 - 2,0 rechnet, kommt man natürlich auf wesentlich höhere Werte (>= 68 dB).

    Nun die konkrete Frage: Sind für Haustrennwände von Reihenhäusern bei Verwendung von Kalksandstein Steinrohdichten von <= 1,0 überhaupt üblich? Nach den Angeboten der Hersteller, die man so im Internet lesen kann, geht es erst bei 1,4 oder 1,6 los.
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    laut dieser Tabelle der Ziegelindustrie reicht die Ausführung mit 2x 17,5 cm Ziegelmauerwerk in Rohdichte 1.0 für die erforderliche Schallschutz aus.

    Empfehlenswert ist natürlich 2x17,5 KS in höhere Rohdichte.

    Wen sie bei dieser Ausführung probleme mit Schall haben liegt das wohl daran das es nicht fachgerecht ausgeführt ist,entweder durch schallbrücken oder fehlende Dämmung.

    Mfg.
    Yilmaz
     
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  3. Ryker

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    Wäre es nicht sinnvoll erst herauszufinden, welcher Sorte Poroton verbaut wurde,
    bevor sich über theoretische Rohdichten gestritten wird?
    vielleicht erführe man dann, daß mit Poroton wesentlich bessere als die geforderten
    Werte erreicht werden können:

    Nur so als Tip, von Schallschutzlaie zu Schallschutzlaie?
     
  4. Erik

    Erik

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    Hallo Yilmaz,

    zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Der Bauträger schuldet aber Kalksandstein. Die Frage ist für uns: Welche Steinrohdichte ist bei doppelschaligen Haustrennwänden aus Kalksandstein (mindestens) üblich bzw. was ist da überhaupt erhältlich?

    Soweit wir das bislang überblicken, gibt es da nämlich gar nichts im Bereich von 0,6 - 1,0. Wenn das stimmt, müsste der vorhandene Schallschutz bei sorgfältiger Ausführung unter Verwendung von Kalksandstein (höherer Steinrohdichte) auch wesentlich höher ausfallen, als tatsächlich erreicht wurde - laut Gutachten haben wir nämlich nur R'w = 62 (EG + 1. OG) und 59 (2. OG) - und wenn dem so ist, haben wir einen erheblichen Mangel.
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    das sind 4 Paar Schuh (!)
    .
    1.) Vertrag sieht KS vor ... meines Wissen geht´s da erst ab Rohdichte
    1.4 los ... des hiesse erhöhter empfohlener Schallschutz von 67db
    erfüllt (!)
    .
    2.) Ziegel Rohdichte 1.0 2*17,5cm bringen diesen erhöhten Schallschutz
    nicht (!) ... höchstens den geforderten Mindestschallschutz von 57db (!)
    .
    3.) so jetzt kommt meine absulute Schwäche ... da gab´s doch
    ein Urteil das es stand der Zeit ist das Doppelhäuser/Reihenhäuser
    den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 von 67db zu bringen
    haben ... ERIC :winken ...hilfe :o
    .
    4.) jetzt wird noch erwähnt daß Steine mit ner Rohdichte von 0,6
    gelistet wurden ... hier gehn meine Lauscher ganz ganz weit auf ...
    monolitisches Aussenwerk ??? ... wenn ja wie stark ... welche
    Wärmeleitgruppe ???
    .
     
  6. Yilmaz

    Yilmaz

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    @LärmMachtKrank

    Die KS steine sind zwar ab einer Rohdichtklasse von 0,6 bis 2,2 genormt aber ich glaub hergestellt werden KS- Steine ab einer rohdichte von 1,4kg/dm³.

    Üblich für Haustrennwänden ist eigentlich Rohdichtklasse 1,8 oder 2,0.
    Auf einer seite gibt es natürlich die erforderliche Mindestschallschutz bei Haustrennwänden von 57 R’w [dB] empfohlen ist aber 67 R’w [dB].

    Die gemessene werte sind höher als die erforderliche Mindestschallschutz ob sie mit einer Rechtstreit weiterkommen ist demnach fraglich.
    Übrigens sie haben das nach fertigstellung gekauft und wen man Ihnen die trennwände in KS verkauft hat haben sie anspruch auf entschädigung oder "rücktritt vom Vertrag"

    Mfg.
    Yilmaz
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Das Urteil

    Das Josef meint war Sinngemäß, das es keine Rolle spielt was vereinbart ist sondern das der Erwerber von einem Gebäude davon ausgehen darf das sein Gebäude die gleichen Anforderungen erfüllt wie gleiche Gebäude zum Erstellungszeitpunkt

    Ich kann noch mal bei IRB gucken

    Aber was hört man hier ??? Sprache, Musik (Luftschall) oder Schritte, Bewegungen, Treppen (Körperschall)?
     
  8. Erik

    Erik

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    Dank Eurer vielen Antworten wird's jetzt ein Roman, sorry im Voraus:

    @ Yilmaz: das klingt schon ganz gut: also wohl mindestens 1,4 (bestätigt von Josef), üblich aber eher 1,8 – 2,0

    @ Ryker: gebe Ihnen recht, wir müssen aber schnell auf ein Anwaltsschreiben reagieren; würde mich natürlich trotzdem interessieren, was die da nun genau verbaut haben und was damit erreichbar wäre; im Moment geht es uns erst einmal nur darum, ob Kalksandstein „üblicher“ Dichte schon mal von vorn herein bei sorgfältiger Ausführung mehr Schallschutz bringen müsste, als was wir haben

    @ Robby:
    - Zum Rechtlichen: Genau! Siehe weiter unten.
    - Zur Frage nach dem, was wir hören: Man hört eigentlich alles aus Ihrer Aufzählung, beim Trittschall inbesondere die Treppe (natürlich Stahlharfe), beim Luftschall ist es bspw. so, dass wenn die Nachbarstochter im 2. OG Flöte spielt, wir das auch im EG noch genauso laut hören, als wäre es im eigenen Haus

    @ Josef: bin kaum dabei, schon antwortet der Chef persönlich :konfusius

    zu 1) und 2), ok
    zu 4): muss ich größtenteils momentan passen, kann nur soviel sagen: Außenmauerwerk: Poroton-Ziegel 36,5 cm

    zu 3)

    Da ich selbst Jurist bin, habe ich mich natürlich auch schon mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt. Da ich hier im Forum auch schon einiges zu dem Thema gelesen habe, will ich die Gelegenheit nutzen, auf folgende interessante Fachpublikationen zum Thema „Schallschutz“ aufmerksam zu machen:

    Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V., Fachausschuss für Bau- und Raumakustik:
    http://www.dega-akustik.de/Fachausschuesse/BRA/Dokumente/DEGA_BR_0101.pdf

    Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V.:
    http://www.dgfm.de/pdf-dateien/technik/Schallschutz/51993_MB_Schallschutz_final_300.pdf

    Danach kann man kurz zusammengefasst zum geschuldeten Schallschutz (nach Werkvertragsrecht des BGB) folgendes sagen:

    - Mindestschallschutz nach DIN 4109 (1989), Tabelle 3: VERGESST IHN!

    - Empfehlungen für erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 (1989), Beiblatt 2: Nice to have, aber (noch) nicht Stand der anerkannten Regeln der Technik (aaRdT)

    Darum geht’s:

    1. Vorrangig ist der Schallschutz geschuldet, der sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergibt. Eine solche „Beschaffenheitsvereinbarung“ zum Schallschutz kann auf zwei Arten zustande kommen:

    a) Es können konkrete Schallschutzwerte (dB-Angaben) vereinbart werden, die dann zwingend erreicht werden müssen.

    b) Falls eine solche zahlenmäßige Vereinbarung nicht getroffen wird, kann sich der geschuldete Schallschutz aus der vereinbarten Bauweise (Konstruktion, Material etc.) ergeben. Dann ist der Schallschutz geschuldet, der sich bei sorgfältiger Ausführung der vereinbarten Bauweise erreichen lässt.

    c) In beiden Fällen (a und b) ist aber zu berücksichtigen, dass die vereinbarte Beschaffenheit nicht hinter dem Stand der aaRdT zurückbleiben darf, es sei denn der Besteller wurde über die Negativabweichung umfangreich aufgeklärt.

    Nach dem Stand der aaRdT müssen hinsichtlich des Luftschallschutzes von Haustrennwänden von Doppel- und Reihenhäußern – sofern nichts „besseres“ vereinbart ist – folgende Werte erreicht werden: alle Geschosse R’w >=62 dB, Ausnahme: EG bei nicht unterkellerten Häusern: R’w >=59 dB

    2. Fehlt eine Beschaffenheitsvereinbarung, dann ist ebenfalls mindestens der Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten (also 62 dB bzw. 59 dB im EG nicht unterkellerter Häuser).
     
  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    danke für die Links ... schau ich mir morgen mal in Ruhe an heute
    iss es schon zu spät (!)
    .
    .
    deckt sich mir meiner Vermutung :
    .
    jetzt wird´s interesant ... rein rechtlich bin ich ne Lusche ...
    "ABER" praktisch kann ich dienen ... auch ne 2.0 Rohdichte
    hilft bei monolitischen Mauerwerk nix wenn die Komponenten mit
    der Aussenwand ned stimmen ... bitte beachten sie meine
    Links rund um´s Thema Schallängsleitung ... hier wird in der Praxis
    weil einfacher zu erstellen, sehr viel Schallschutz zunichte gemacht (!)
    .
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    .
    :offtopic: offiziell mag ich der Chef sein ... inoffiziell "nur" ein Rädchen
    daß dieses Forum mit antreibt ... hier gibt´s so großartig Experten
    und zwar durch alle Sparten ... daß mir daß Wörtchen Chef gar ned
    gebührt :winken
     
  11. Erik

    Erik

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    Da wage ich nicht zu widerprechen. Wollte auch keinem anderen zu nahe treten...

    Schaue ich mir morgen gleich mal an.
     
  12. Erik

    Erik

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    Guten Morgen,

    @ Josef: Leider haben wir zu wenig Bilder von den entscheidenen Dingen! Werden mal unsere Nachbarn abklappern zwecks weiterer "Beweisfotos". Vielleicht helfen aber folgende Bilder zur Beurteilung beim Thema "Schlitzeinbindung"
     
  13. Robby

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    2 fällt mir spontan die Durchlaufende Dämmung der Deckenplatte Stirnseitig ins Auge... oder täusche ich mich da??? Könnte auch die Deckenplatte durchgehen???

    Ich empfehle Fachanwalt für Baurecht, und Sachverständugengutachten zum Schallschutz, da hier die relevanten Ausführungen bereits verdeckt sind.
     
  14. #15 VolkerKugel (†), 09.12.2006
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    Auf Bild 2 ...

    ... ist überhaupt keine Trennfuge zu erkennen, schon gar nicht "4cm mit Dämmung".
    Hier hilft nur Eins: aufmachen und gucken!

    @Robby
    Gutachten gibt´s schon - siehe #4.
     
  15. #16 Landbub, 09.12.2006
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    Wenn hier schon die fachwissenden Meute versammelt ist:

    was haltet ihr von 2 x 17,5cm Verfüllziegel? Die werden mit Beton ausgegossen. Und dazwischen 4cm Lärmschutzmatte. Ich frage deshalb, weil der Archi das zwischen unserem haus und dem "Mietertrakt" vorgesehen hat.
    Angeblich ist nur noch Massivbeton besser Lärm dämmend
     
  16. #17 VolkerKugel (†), 09.12.2006
    VolkerKugel (†)

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    Ausschlaggebend ...

    ist bei allen Konstruktionen die Qualität und Sorgfalt bei der Ausführung der Trennfuge!
    Besser als eine 40mm-Matte sind 2 20mm-Matten mit horizontal und vertikal versetzten Stößen dicht gestoßen verlegt. Das ist keine Arbeit für den Bauhelfer - hier sind auch noch die kritischen Augen des Poliers und des Bauleiters gefragt.

    Zu den Schalungssteinen: Monolithische Ausführungen sind mir lieber :konfusius .
    (Ideal: KS-Planelemente 2,0 geklebt.)
     
  17. Erik

    Erik

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    @ Robby: Die Decken selbst sind getrennt (sieht man auf dem 2. Foto nicht). Ob die durchgehende Dämmung später getrennt wurde, wissen wir nicht. Würde das eine Schallbrücke darstellen?

    @ VolkerKugel: Trennfuge ist da (sieht man auf dem 2. Foto schlecht)

    Noch 2 Bilder:
     
  18. Eric

    Eric

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    1. Zum Sachverhalt

    Reihenhäuser. Hier gehts um das Reihenmittelhaus. Baujahr ist 2005.

    Bausoll

    In der Baubeschreibung fehlt eine Angabe zur Steinrohdichte. Üblich sind Steinrohdichten bei doppelschaligen Haustrennwänden in Kalksandstein ab 1,6 > siehe später genannten Link.

    Bauist

    Als Mangelerscheinung wird gerügt:

    1. Geräusche aus dem Nachbarhaus, u.a. Gespräche und Musikinstrumenten = Luftschall
    2. Belästigungen von der Treppe im Nachbarhaus = Trittschall

    Konkrete Schalldämmwerte wurden vertraglich nicht festgelegt.

    Meßergebnisse:

    Durchgeführte Messungen haben ergeben 62 dB im EG und 1. OG; 59 dB im 2. OG

    Frage: Liegt ein Mangel hinsichtlich des Schallschutzes ( Luft- und Trittschall )vor ?

    2. Beurteilung

    a.) Wir haben hinsichtlich des verbauten Materials eine Abweichung in der vereinbarten Beschaffenheit, nämlich Poroton statt Kalksandstein, und damit einen Mangel nach § 633 Abs. 2 BGB.

    Die Frage ist, ob der Unternehmer - sofern er sich darauf beruft, was er ja offenbar tut - die Nacherfüllung verweigern kann. Das kann der Unternehmer nur dann, wenn a) der Verbau von Poroton statt Kalksandstein zu keinerlei Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit, Funktion, Dauerhaftigkeit der Haustrennwand führt ( § 242 BGB ) oder aber b) bei Unverhältnismäßigkeit nach § 635 Abs. 3 BGB, d.h. wenn der mit der geforderten Nacherfüllung zu erzielende Erfolg oder Teilerfolg in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem für die Nacherfüllung aufzuwendenden Kosten steht.

    Es muß also geklärt werden, welcher Nachteil sich durch die Verwendung des laut Baubeschreibung falschen Steins ergibt. Gefragt ist hier zunächst nur die etwaige Verschlechterung des Luftschalls.

    Das Bau-Ist zum Luftschall wurde bereits geklärt ( s.o. ). Zu klären ist mithin nur noch, welche Luftschalldämmung sich ergeben hätte, wenn die vereinbarte Bauart eingehalten worden wäre und zwar (!) in mangelfreier Ausführung.

    Hierzu gibt es für Kalksandsteine Berechnungen. Diese sind hier im Forum verlinkt unter > Baubegriffe > Schallschutz > dort Link zur Kalksteinindustrie. Danach hätte sich bei Verwendung von Kalksandstein ein besserer Luftschalldämmwert ergeben als das Meßergebnis. Da sich die Schallbelästigung nach einer Faustformel bei Zunahme von 3 dB verdoppelt, wird der Unternehmer sich auf Unverhältnismäßigkeit nicht berufen können.

    b) Zur Trittschalldämmung wurde offenbar noch keine Schallmessung durchgeführt. Insoweit sind bei Reihenhäusern mit zweischaligen Haustrennwänden 46 dB aRdt.

    Es sollte noch eine Trittschallmessung nachgeholt werden.

    c) Unabhängig von der Verwendung des falschen Steins, scheinen mir hier auch gravierende Ausführungsfehler vorhanden zu sein. Dies ergibt sich bereits aus der Verschlechterung des Luftschalldämmung EG und 1.OG ( 62 dB ) zum 2. OG ( 59 dB ). Offenbar sind im Bereich des gedämmten Zwischenraums Schallbrücken " eingebaut " worden. Das würde dann auch die Geräuschsbelästigungen bei der Begehung der Treppe im Nachbargebäude erklären.

    Ich denke, das wird teuer für den Unternehmer.
     
  19. Eric

    Eric

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    In dem LinK:

    Bei Rohdichte von 1,6 sind es 68 ( ! ) dB. Zieh meinetwegen noch 2 dB ab, weil nicht unterkellert oder Bodenplatte nicht getrennt ( dazu wurde bislang nichts erklärt ) ist, dann wärens immer noch 66, also Abweichung von 4 db und bei 2. OG bleibens 9 dB:cry .

    Fotos: Warum hat der Unternehmer denn bei offenbar verhandener Dämmplatten con 4 cm, also augescheinlicher vollständiger Entkopplung, die Außenwände und die Trennwände nicht im Verband gemauert?
     
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