Baugrund Auffüllung nach Abriss rechtmässig/unrechtmässig

Diskutiere Baugrund Auffüllung nach Abriss rechtmässig/unrechtmässig im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem früher ein Bauernhof/Stall stand. Notariell wurde bestätigt, dass alle Fundamente und Altlasten...

  1. #1 Bautrollo, 23.07.2008
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    Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem früher ein Bauernhof/Stall stand. Notariell wurde bestätigt, dass alle Fundamente und Altlasten entfernt wurden. Beim Abschub des Mutterbodens wurde kein fester Boden gefunden, sondern Baureste (Mauersteine, Geröll, Rohre, Baumwurzeln), feste Fundamente und weicher Mutterboden. Der Bauunternehmer hat immer tiefer gebuddelt. An der tiefsten Stelle sind wir ca. bei 2,80 m. Ein grosses Fundamentteil steht ebenfalls in dieser Tiefe.
    Gibt es Vorschriften für die sach- & fachgerechte Auffüllung von Abrissgruben, die als Baugrund verkauft werden?
    Der Verkäufer will nur die Fundamente entfernen und dort verdichten lassen. Ist das zulässig?
    Haben wir rechtliche Ansprüche, wegen unsachgemässem Auffüllen der Abrissgrube?
    Nach unseren Nachforschungen benötigt ein neues Bodenfundament eine gleichmässige Verdichtung. Somit müsste die Grube komplett in gleicher Höhe ausgehoben und anschliessend wieder fachgerecht aufgefüllt und verdichtet werden. Jetzt streiten wir uns, wer die Kosten trägt.
    :mauer
     
  2. #2 richtigBauen, 23.07.2008
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    Rechtlich kann ich dazu wenig sagen, wer die Kosten tragen muss usw.
    Die Fundamente in dieser Tiefe würden mich weniger stören, als der ganze andere Schutt. Der muss raus.
    Soll mit Keller gebaut werden? Dann müsste ja zumindest ein Teil sowieso ausgegraben werden. Aber 2,80 komplett ordentlich zu verfüllen und zu verdichten ist sehr arbeitsaufwändig und teuer.
    Gibt´s schon ein Baugrundgutachten? Wenn nicht, würde ich das zuerst mal machen lassen.
    Ist übrigens, trotz etwas Erfahrung mit Abriss und auffüllen, eine Laienmeinung.
     
  3. KATMat

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    Vorschriften gibt´s viele

    aber ob die greifen?
    Zunächst mal gibt es keine Vorschrift, die das Auffüllen von Gruben mit Bauschutt grundsätzlich verbietet.
    Es gibt abfallrechtliche Regelungen (LAGA Merkblatt M20) und daraus hergeleitete länderspezifsche Vorschriften, die das Auffüllen mit stärker belastetem Material verbieten bzw. eine Erlaubnis der Wasserbehörde und eine Untersuchung von Verfüllmaterial fordern. Das wäre ggf. ein Ansatzpunkt. Bauschutt ist meistens belastet im Sinn dieser Vorschriften, allerdings nicht immer.
    Zweifelhaft ist allerdings, ob es sich bei dem Verfüllmaterial um Abfall im rechtlichen Sinn handelt. Nur dann greift die entsprechende Vorschrift.
    Wenn der Abfall in der geplanten Baugrube liegt, kann es bei der Baugrunduntersuchung auch Schwierigkeiten geben. Bei massivem Bauschutt in größerer Tiefe kommt man mit Kleinbohrungen nicht mehr durch.
    Wenn Pokern nicht hilft, werden Sie ohne fachlich kompetenten Anwalt nicht weiterkommen. Von daher auf jeden Fall Beweissicherung durchführen (Fotos, neutrale Zeugen), ehe größer was ausgehoben wird.
     
  4. #4 Bautrollo, 23.07.2008
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    Nein, der Neubau ist ohne Keller geplant. Natürlich wurden wir schon gefragt, ob wir nicht doch wollen....:confused: Ist aber kein Thema für uns....
    Im Notarvertrag haben wir extra das Thema Fundamente/-reste und Altlasten mit reingenommen. Der Bodengutachter war vor Ort und hat bestätigt, dass noch wesentlich mehr ausgekoffert werden muss, weil in der Grube Mutterboden verfüllt wurde. Ist das Verfüllen mit Mutterboden überhaupt zulässig?

    Was mich wirklich fertig macht, ist die Frage: Darf jemand spekulierend einen Bauernhof abreissen, die Fundamente nur halb entsorgen, mit Bauschuttgemisch, Mutterboden und Baumstümpfen auffüllen und dann das Ganze als baureifes Grundstück verkaufen???
     
  5. #5 JuergenH, 23.07.2008
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    Hallo,
    also wenn ihr noch weiter ausgraben müsst und dann das Auffüllen und verdichten selber bezahlen müsst seit Ihr mit einem Keller wesentlich billiger wie mit auffüllen und verdichten.
    Über drei Meter auffüllen und verdichten ist nicht nur so mal eben gemacht.
    Hier sollten dann auch Nachweise über die Verdichtung geführt werden.(Plattendruckversuche etc.)
     
  6. #6 Der Bauberater, 25.07.2008
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    NEIN ist es nicht!!!

    siehe:

    http://dejure.org/gesetze/BauGB/202.html

    Gruß
    Peter
     
  7. #7 richtigBauen, 25.07.2008
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    Bzgl. Keller kann ich nur zustimmen. Wenn es nicht andere wichtige Gründe gibt, die dagegen sprechen, würd ich mir das nochmal überlegen. Finanziell wird es sich in dieser speziellen Situation wahrscheinlich rechnen.
    Ich habe mir es selbst auch schon überlegt, ob ein Keller nicht sinnvoller gewesen wäre, obwohl ich wesentlich weniger auffüllen musste.
     
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