Architekt und zusätzlicher SV für Abnahmen?

Diskutiere Architekt und zusätzlicher SV für Abnahmen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Liebes Forum, ich bin es mal wieder. Inzwischen ist die Planung für unser Haus schon deutlich konkreter. Wir haben einen (für uns)...

  1. Sven2

    Sven2

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    Liebes Forum,

    ich bin es mal wieder. Inzwischen ist die Planung für unser Haus schon deutlich konkreter. Wir haben einen (für uns) vertrauenswürdigen Architekten gefunden, der unsere Pläne ausarbeitet. Die Leistungsphasen 1 und 2 sind fast abgeschlossen und bald wird es richtig konkret. Wir hoffen, dass wir die behördlichen Genehmigungen bis ca. August zusammen haben. Dann geht es los mit dem Bau. Und hierzu stellt sich uns jetzt eine Frage.
    Wir werden den Architekten auch mit der Bauüberwachung beauftragen. Wie verhält es sich hierbei mit der Haftung, falls er Mängel übersieht (natürlich ohne bösen Willen)?
    Ist es sinnvoll, für die entscheidenden Bauabnahmen einen externen Sachverständigen hinzuzuziehen oder genügt normalerweise die Expertise eines Architekten?
    Wie finde ich einen solchen Sachverständigen? Worauf sollte ich achten? Dass er ein öbuv SV ist? Wo kann ich hier nachfragen? Bei der IHK?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Sven
     
  2. #2 Carden. Mark, 20.04.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Wenn Sie einen SV der IHK nehmen welcher als "Globalgutachter" alle Gewerke am Bau betreut, dann können Sie auch nicht viel mehr Wissen von Ihm verlangen als von einem gut azusgebildeten und Fitten Architekten.
    Wie denn auch.
    In allen Gewerken, welche am Baugeschehen teilhaben, überdurchschnittlich (im Vergleich mit dem Meister des einzelnen Gewerks) geschult und qualifiziert sein :irre Ich kenne keinen der dieses leisten kann.
    Wenn der SV sich auf spezielle Fachgebiete festgelegt und qualifiziert hat - OK.
    Ansprechpartner z.B. HwK oder IHK :D
    öbuv SV haben den Vorteil dass diese Ihre Leistungen (bei einer hohen Durchfallquote) beweisen mussten und garantier hierfür ausgebildet sind.
    Was das bedeutet: http://www.sv-carden.de/linkawuesv.html
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 20.04.2006
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    VolkerKugel (†)

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    Wenn mir ...

    ... mein Bauherr einen "Sachverständigen" - gleich welcher Art - an die Seite geben würde, wenn gerade mal die Leistungsphase 2 abgeschlossen ist, würde ich sofort das Handtuch werfen. Wegen Wegfalls der "Geschäftsgrundlage". Nämlich des Vertrauens.
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "hmmm"

    dann hätt ich als Ausführender eine Bauherrnschaft & einen Architekt (was
    ja ned des schlechteste wäre) und einen SV ... in welcher Reihenfolge
    kommen dann die Anordnungen ??? ... ich glaub ich würd wenn ich des
    im Vorfeld wissen würde auch "sofort" das Handtuch werfen (!) :irre
    .
     
  5. #5 Harald W., 21.04.2006
    Harald W.

    Harald W.

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    Dem..

    ..(Volker und Josef) ist nichts mehr hinzuzufügen :(

    Möge ich von solchen BH bis zur Rente verschont werden.
     
  6. #6 Baufuchs, 21.04.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dem ist

    schon etwas hinzuzufügen.
    1.) Sven 2 will seinem Architekten keinen SV "an die Seite" stellen
    2.) er fragt lediglich nach der Haftung des Architekten bei nicht erkannten Mängeln
    3.) er fragt nur ob es sinnvoll sein kann zu den "entscheidenden Abnahmen" einen SV hinzuzuziehen

    Beantwortet doch einfach seine Frage.

    Er ist Laie und darf so fragen, ein Misstrauen gegenüber seinem Architekten vermag ich aus diesen Fragen nicht abzuleiten.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Eigentlich...

    wollt ich mich wg. Befangenheit :Roll hier raus halten.
    Aber nu muss ich doch antworten.
    Haftpflicht:
    Der Architekt muss eine Haftpflichtversicherung haben. Diese vorlegen lassen, ggf. eine Bestätigung der versicherung, dass die Police noch gültig ist. Da stehen auch die Summen drin.
    SV:
    Ich hätte GRUNDSÄTZLICH kein Problem damit, wenn mir ein SV "auf die Finger" schaut - sofern es VORHER klar abgesprochen.
    BEDINGUNGEN wären:
    1) Alle Besichtigungen finden nach Terminabsprache in meinem Beisein statt (damit ich sofort reagieren kann).
    2) Der Bauherr ist bereit, ein etwas höheres Honorar zu zahlen, weil der Dokumentationsaufwand erheblich höher ist. (Wo man den Bauherrn normal daran erinnert "haben wir doch drüber gesprochen", muss dann wirklich jeder krumme Nagel schriftlich fixiert sein)
    3) ICH bleibe Chefe auf Baustelle

    Hat doch auch was, wenn Fehler (die uns allen passieren) während der Bauzeit angesprochen werden und nicht erst, wenn der Bauherr die Schlussrechnung zusammenstreichen will :motz .

    MEINE Meinung
    MfG
     
  8. Sven2

    Sven2

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    Wie Baufuchs schon schrieb...

    ...möchte ich meinem Architekten keinen SV zur Seite stellen. Das gibt ja nur Kompetenzwirrwarr und niemandem ist geholfen. Auch vertraue ich meinem Architekten.
    Es ging mir ausschließlich um die Bauabnahme. Mein Architekt wird mit der Bauüberwachung beauftragt. Dummerweise übersieht er etwas. Fehler passieren schließlich. Das kennt sicher jeder von seiner eigenen Arbeit. Ich jedenfalls kenne das.
    Was passiert, wenn also ein Baumangel besteht, den der Architekt übersehen hat? Haftet er dafür, dass dieser Schaden behoben wird? Ralf Dühlmeyer schreibt hierzu, dass er eine Haftpflichtversicherung haben sollte. Damit ist meine Frage aber leider noch nicht ganz beantwortet. Muss er in diesem Fall überhaupt haften? Dann tritt natürlich auch die entsprechende Versicherung ein.
    Da ich völliger Laie bin (was ihr sicherlich schnell gemerkt habt), könnte ich eventuelle Baumängel natürlich meist nicht erkennen. Deswegen hatte ich überlegt, zu den entscheidenden Abnahmen (z.B. Keller, Rohbau) einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der mir bestätigt, dass keine Mängel vorliegen (hoffentlich). Oder ist hier die Baubetreuung durch meinen Architekten ausreichend? Wenn ich euch richtig verstehe, ist die Beauftragung eines SV eher nicht üblich.
    Da ich immer und überall von irgendwelchen Baumängeln höre (und diese auch "live" sehe), frage ich mich, ob eine "Doppelung von Sachverstand" (also Architekt plus SV) bei den Bauabnahmen sinnvoll ist.

    Viele Grüße
    Sven
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 21.04.2006
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    Nicht sollte. MUSS
    DAS läßt sich nur im Einzelfall genau beantworten. Im Allgemeinen haftet der Architekt aber immer und überall :cry :cry
    MfG
     
  10. #10 Carden. Mark, 21.04.2006
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    @Sven
    ein SV sieht bei Fertigbauabnahmen nur noch "schon aufgetretene Schäden". Bloße Mängel kann er auch nicht unbedingt erkennen. Auch der SV schaut nur vor geputzte Wände etc.
    Ein SV und ein Architekt (w.o. schon geschrieben), dort wo es gut klappt, ist idR Überflüssig bei "normalen" Bv.
    Bei Sonderbauten, wenn es die Kompetenz des Architekten in Details oder komplette Gewerke überschreitet - kann ein SV hinzugezogen werden. Selbiges ist, wenn augenscheinlich die Aussagen von Bauleitung nicht mit Ihrer Sichtweise übereingehen.
    Oftmals werde ich von Bauherren aufgefordert, an Wochenenden den Rohbau zu besichtigen. Als Sv muss ich den Auftrag annehmen - HwO, mache ich auch gerne, bekomme ja auch Geld dafür, aber der angenehmere Weg (für mich als öbuv SV und BU) ist es, den Handwerker und auch den Architekten in die Augen zu schaun. Wenn ich als BU ein Haus baue, würde mir das auch nicht gefallen, wenn im dunkeln SV über meine Arbeit geschickt werden (je nach Sichtweise verändert sich das Bild), wenn ich aber dabei wäre - so What.
     
  11. #11 th_viper, 21.04.2006
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    Niemand ist begeistert, wenn ihm auf die Finger geschaut wird, aber es gibt gute Gründe, auch die Arbeit eines Architekten zu kontrollieren. Mal abgesehen davon, dass man vorher nicht wissen kann, ob man ne Niete erwischt hat (und davon gibts in jeder Berufssparte reichlich), herrscht ja per se auch eine gewisse Uneinigkeit bei einigen Detailfragen.

    Sich hier gezielte Fachkompetenz hinzuzuziehen halte ich durchaus für sinnvoll und gibt vor allem der Bauherrenschaft ein deutlich sicheres Gefühl. Das ist auch was Wert, wenn mans bezahlen will und kann.
     
  12. #12 Carden. Mark, 21.04.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Soweit, so gut - nur wird das mit einem "Globalgutachter" idR schwerlich glücken.
     
  13. Bruno

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    Der letzte Punkt von th_viper erscheint mir wichtig. Klar lässt sich durch Erhöhung des anwesenden Sachverstandes die Wahrscheinlichkeit eines mängelfreien Baues erhöhen. Die Kosten dafür bleiben aber beim Auftraggeber. Ein zusätzlicher SV kann finanziell nicht zu Lasten des Architekten gehen. Genausowenig bezahlen die Firmen die Bauaufsicht durch den Architekten.

    Sinnvoll ist zusätzlicher Sachverstand in Form einer Fachbauleitung dort, wo es auch Fachplanungen gibt. Das kann im Bereich der der Tragwerksplanung (Bewehrungsabnahmen) oder im Bereich komplizierter Haustechnik der Fall sein.

    Ansonsten ist Objektüberwachung das Prüfen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Planung. Wer als Architekt einen schwimmenden Estrich planen und ausschreiben kann, sollte auch sehen wenn davon abweichend gebaut wird.

    Zur Haftung des Architekten:

    http://www.baunetz.de/db/recht/list_urteil.php?stichwort_id=67
     
  14. #14 th_viper, 21.04.2006
    th_viper

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    Absolut. Das meinte ich auch mit gezielte Fachkompetenz.
     
  15. campr

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    Ditto gilt dann aber auch für den "Globalgutachter" Architekt. Der kann ja auch nicht überall 100% fit sein. Und wie schon gesagt wurde, mein weiß vorher nicht, ob man eine Niete gezogen hat.
     
  16. #16 Carden. Mark, 21.04.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Nur wieviele Fach-SV willste denn über die Baustelle jagen?
    Ich würde mich vor den Aufträgen nicht wehren, aber das kosten natürlich....
     
  17. mls

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    das tät dir passen :D :D

    wenn ein bauherr richtig beauftragt (architekt, baugrundgutachter, twp, ordentliche baufirma) kann beim rohbau schon mal nicht sehr viel in die hose gehen.

    bei den restlichen 97%, wenn ein bauherr lauter abnicker aus dem billigstsegment beauftragt, und entsprechendes geliefert wird, wird dann der SV umso gefragter sein ..
     
  18. #18 Carden. Mark, 21.04.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ist doch OK - 97% potentieller Kunden - nur wünschen tue ich es hier natürlich keinen.
     
  19. #19 g. wimmer, 12.05.2006
    g. wimmer

    g. wimmer

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    Bauen mit Architekt

    Hallo sven2,
    m. E. gehört bauen mit Architekt als Bauleiter verboten. Es besteht besonders der bereits erwähnte Interessenkonflikt bei Planungsmängeln. Bauleitung macht aber einen "dicken Batzen" vom Honorar aus (ca. 30%) und wird deswegen selbstverständlich gerne übernommen. Fehlende Detailplanung wird spätestens nach dem Rohbau zu Verzögerungen, Nachbesserungen und somit Verteuerung führen. Ein Bauleiter sollte solche Mängel sofort reklamieren; wenn er aber gleichzeitig für eben diese Mängel verantwortlich ist, wird er etliche Planungsmängel evtl. nicht erkennen und sicher keinesfalls rügen.
    Eine Mitgliedschaft im Verband privater Bauherren (http://www.vpb.de) ist für die (preiswerte) Unterstützung durch Sachverständige empfehlenswert.
    Und, wie auch schon erwähnt, wenn der Architekt von vorne herein in Kenntnis gesetzt wird, sollte er sich (eigentlich) über eine derartige Unterstützung bzw. Entlastung freuen.
    mfG
    g. wimmer
     
  20. #20 Baufuchs, 12.05.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ g. Wimmer

    Ausgangsfrage lesen.
    Wie stehts denn mit der Haftung in solchen Fällen bei den "Vereinsgutachtern"?
     
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