Bauherren rechtsschutz versicherungen

Diskutiere Bauherren rechtsschutz versicherungen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ab dem 01.01.2015 sind einige Rechtsschutzversicherungen dazu übergegangen, den Bauherrenrechtsschutz Baustein anzubieten. Ich...

  1. #1 Younis2005, 13.04.2015
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    Hallo zusammen,

    ab dem 01.01.2015 sind einige Rechtsschutzversicherungen dazu übergegangen, den Bauherrenrechtsschutz Baustein anzubieten. Ich erachte das als ein sehr gutes Versicherungsprodukt. Ich möchte keine Werbung betreiben, aber ich denke, dass das sehr gut investiertes Geld sein könnte. Was haltet ihr davon?
     
  2. #2 Younis2005, 13.04.2015
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    Ich habe soeben ein erstes Angebot erhalten. Keine Wartezeit beim Versicherungsschutz. Bedingung ist aber, dass die RS-Versicherung vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden muss. 400 € Brutto. Ich finde das sehr günstig wenn man bedenkt, welche horrenden Kosten da auf einen Bauherren zukommen können. Zumal das normale RSV nicht abdecken das Risiko. Alles was mit dem Grundstück und Bau zu tun hat, decken normale RSV nicht ab.
     
  3. #3 SirSydom, 13.04.2015
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    Ich habe mich auch kürzlich damit auseinandergesetzt. Ich war dann einigermaßen sauer auf das Geschäftsgebahren der Gesellschaft.

    Von der Versichungsgeschellschaft gibt es einen "Immobilienbaustein". Dieser enthält auch eine Bauherren-RS, WENN die Stufe "Premium" (die teuerste von drei Stufen) gewählt wird.

    In der 7-seitigen Leistungsbeschreibung wird die Deckungssumme (mehrere 100.000€) genannt und weiter unten auch der Bauherren-RS.
    Erst wenn man persönliche Daten und Bankverb. angegeben hat bekommt man die kompletten 250 Seiten ARB. Dort steht dann versteckt, dass die Bauherren-RS auf 10.000€ pro Vertrag!! gedeckelt ist.

    Ein schlechter Witz. Mehr nicht.

    Also: genau prüfen was Sache ist bevor man sowas unterschreibt!
     
  4. #4 Gast23627, 13.04.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    VORSICHT ist bei Versicherungen immer angebracht

    Volle Zustimmung, :28: leider gibt es noch keine Versicherung bei der man/frau sich gegen Versicherungen "versichern" kann. (Das wäre aber auch zu schön)

    Tja, die lieben Versicherungen die wollen alle unser "Bestes" :boxing

    Im Ernst(versicherungs)fall bekommt ma oft :wow
     
  5. #5 Gast036816, 13.04.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bei der leistungsbeschreibung wird jede rechtsschutzversicherung hellhörig und steigt aus oder kommt mit risikoaufschlag.
     
  6. #6 ThomasMD, 13.04.2015
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    Und Du bist wirklich Jurist?
    Volljurist mit 2. Staatsexamen und so?
    Ich frage nur, weil Juristen gewöhnlich exzelente Artisten im Gebrauch der deutschen Sprache sind...
     
  7. #7 Younis2005, 13.04.2015
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    Hallo Thomas, ja, ich bin Volljurist. Stell dir vor, gelegentlich verdiene ich damit sogar ein wenig Geld. Stimmt etwas nach deinem dafürhalten mit meinem eigenen Sprachgebrauch nicht oder spielst du auf die verklausulierten Vertragsbedingungen ab?


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  8. #8 dimitri, 13.04.2015
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    Oder wie man im Bauexpertenforum zu sagen pflegt: Das kann man so pauschal nicht sagen ob ein Mangel vorliegt, was war denn beauftragt? :deal
     
  9. #9 Younis2005, 13.04.2015
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    Ungeachtet des Vorbenannten, prüfe ich morgen zunächst einmal die Versicherungsbedingungen. Sofern das mit den 10.000 € zutrifft und man das intransparent in den Agb versteckt, so fände ich das auch nicht fair.


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  10. #10 ThomasMD, 13.04.2015
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    Ist nur so ein Gefühl, aber das täuscht mich selten, dass Du es sehr geschickt verstehst, Deine Profession zu verbergen.
    Nach dem Schreibstil würde niemand daraufkommen...
     
  11. #11 Younis2005, 14.04.2015
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    Für Ihr Recht beim Bauen, Kaufen und Sanieren!

    Sie sind der Ansicht, wer eine Immobilie baut, kauft, umbaut oder saniert, sollte besser einen Anwalt an seiner Seite haben? Sie haben Glück, denn mit dem Bauherren-Rechtsschutz haben Sie genau das – immer dann, wenn Sie Hilfe brauchen!

    Er gewährleistet bei Planung, Erwerb, Errichtung oder Sanierung einer privat genutzten Immobilie den optimalen Schutz ihrer Rechte.



    Was ist zu beachten?
    Der Versicherungsschutz ist nur im Zusammenhang mit der Objektfinanzierung abschließbar.
    Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf der Baubeginn, bzw. der Beginn der Sanierungsmaßnahme noch nicht erfolgt sein.
    Keine Absicherung von gewerblich genutzte Objekten.
    Kein Versicherungsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung selbst.
    Keine vorsorgliche Rechtsberatung (z. B. keine allgemeine Prüfung des notariellen Kaufvertrages).



    Selbstbeteiligung
    250 EUR pro Rechtsstreit.
    Wenn der Rechtsschutzfall mit einer Beratung erledigt ist, erfolgt ein Verzicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.



    Wer / was versichert?

    Versicherte Personen

    Versicherungsnehmer als Eigentümer einer privaten Wohneinheit oder als Bauherr einer privaten Baumaßnahme. In aller Regel ist der Versicherungsnehmer auch der Kreditnehmer.



    Versicherte Objekte

    Der Schutz gilt für privat genutzte Objekte in Deutschland
    Einfamilienhaus inkl. Einliegerwohnung
    Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten
    Eigentumswohnungen
    Ferienwohnung, Ferienhaus
    Selbstnutzung ist keine Voraussetzung



    Was ist versichert?

    Beim Bauen, Kaufen und Sanieren kann einiges schiefgehen. Bauherren bieten wir Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverträgen und dinglichen Rechten. Zusätzlich besteht auch Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
    dem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks
    der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt
    Bauträgergeschäft




    Welche Kosten werden übernommen?

    Bis zu 100.000 € pro Rechtsschutzfall, z. B. für:
    Anwälte
    Gerichte
    Sachverständige, soweit vom Gericht herangezogen
    Zeugen
    Reisekosten
    und wenn es erforderlich ist, auch die Kosten der Gegenseite.



    Dauer des Versicherungsschutzes

    Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre. Mit Kündigung vor Ablauf der 5 Jahre entfällt der Versicherungsschutz.
     
  12. #12 Younis2005, 14.04.2015
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    Lieber Sirsydom,

    kannst du mir per Privatnachricht verraten, um welche Gesellschaft es sich gehandelt hat? Ich kann das den ARB nicht entnehmen, dass es auf 10.000 € pro Vertrag begrenzt ist. Zumindest bisher nicht. Es heißt auch 100.000 € pro Rechtsschutzfall.
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 14.04.2015
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    Beitrag also 400 € brutto für 5 Jahre fest, mit 250 € SB, abschließbar nur zusammen mit einer Baufinanzierung.

    Also kostet die RSV über die fünf Jahre gesehen insgesamt 2.000 €. Wenn dafür 100.000 € Prozesskosten abgedeckt werden, halte ich das für eine überlegenswerte Sache, zumindest dann, wenn man mit dem angegliederten Geldinstitut sowie seine Baufinanzierungen durchführen wollte.
     
  14. Jan81

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    sind die 400 Euro pro Jahr? dann ist es 2000 Euro.
    Kenne sowas auch bis jetzt nur zusammen mit einer Baufinanzierung.

    400 Euro für 5 Jahre und bis zu 100.000 Prozesskosten wäre deutlich zu wenig. 2000 Euro hörst sich schon realistisch an.
    Bald gibt es dann ein Packet mit "Überprüfung Vertrag und Baubeschreibn", dann "Baustellen Check" oder sowas.

    Die Frage ist jetzt. Ich als Bauherr denke es gibt einen Mangel, dass Bauunternehmen sieht es aber anders. Ich sage ich habe ein Rechtschutzversicherung. Nehme die 250 euro und gehe zum Anwalt? Für 250 Euro bekomme ich kein Sachverständigen, der vorbei kommt und alles auf nimmt und Mängelanzeigt schreibt!
    Und wenn am Ende doch kein Mangel ist, dann habe ich halt Pech gehabt und nur 250 Euro sind weg.
    Bei zweitem Mal wird mir dann die Versicherunge gekündigt :D
     
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