Möglichkeit, einen Vergleich abzuschließen

Diskutiere Möglichkeit, einen Vergleich abzuschließen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi zusammen, folgende Konstellation: Bauherr, GÜ, Rohbauer. Bauherr beauftragt GÜ, GÜ beauftragt Rohbauer. folgendes Problem: Rohbauer...

  1. Mibe25

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    Hi zusammen,

    folgende Konstellation: Bauherr, GÜ, Rohbauer. Bauherr beauftragt GÜ, GÜ beauftragt Rohbauer.

    folgendes Problem: Rohbauer weicht von den aaRdT ab, Bauherr bemerkt das und schreibt Mängelrüge an GÜ

    weiterer Verlauf: GÜ schreibt Mängelrüge an Rohbauer. Rohbauer kontaktiert Bauherren und im gemeinsamen Gespräch wird eine Lösung erarbeitet, die für Rohbauer und Bauherr in Ordnung wäre. Sie sind sich einig, und möchten einen Vergleich schließen. Allerdings besteht zwischen Bauherr und Rohbauer kein Vertragsverhältnis. Sie treten daher an den GÜ heran und bitten diesen, dass er dem Bauherren ein Vergleichsangebot unterbreiten möge, welches dieser dann annimmt. Der Rohbauer hat bereits das gleichlautende Vergleichsangebot an den GÜ übermittelt.
    Der GÜ lehnt es ab, aktiv zu werden und sagt, dass sich Rohbauer und Bauherr direkt einigen sollen. Er will damit nichts zu tun haben.


    folgende Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass sich Rohbauer und Bauherr auf einen Vergleich einigen, obwohl zwischen ihnen eigentlich kein Vertragsverhältnist besteht? Ich sehe im Moment für den Bauherren das Risiko, dass der GÜ Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend machen könnte, wenn der Bauherr dem Rohbauer auf eigene Faust bescheinigt, dass der Mangel behoben wurde. (Davon abgesehen dass der Mangel nicht behoben wurde, sondern darüber ein Vergleich geschlossen wurde.)

    Grüße von Oli
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 17.06.2015
    Ralf Wortmann

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    Es nützt nicht viel, wenn der Bauherr dem GÜ (wahrheitswidrig) bescheinigt, dass der Mangel behoben wurde, denn der GÜ könnte weiterhin gegenüber dem Rohbauer auf Mängelbeseitigung bestehen und sogar bis dahin das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten vom Werklohn einbehalten.

    Du solltest lieber nicht auf diese Weise in das Vertragsverhältnis zwischen GÜ und Rohbauer eingreifen.

    Um was für einen Mangel geht es denn?
     
  3. Mibe25

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    Danke für Deine Einschätzung.

    Was passiert denn, wenn der Bauherr dem GÜ wahrheitswidrig bescheinigt, dass der Mangel nicht mehr besteht: Könnte der Bauherr im Nachhinein nicht ebenso an den GÜ herantreten und die Mangelbeseitigung verlangen?

    Der Mangel ist folgender: Im Bereich 25cm unter Geländeoberkante bis 30cm über Geländeoberkante wurde ein Abdichtungsmaterial verwendet, das nicht der DIN 18195-4 entspricht.

    Der Hersteller des Materials ist sich sicher, dass dieses Material mit der geplanten Neuauflage der DIN 18195 in diese aufgenommen wird. Daher bin ich bereit, das Risiko zu tragen, wenn der Rohbauer wie versprochen den "Luftraum" neben der Treppe durch das Verlängern der Decke über EG beseitigt. Für den Rohbauer sind diese 1,5 m² Decke leichter zu erstellen, als die Abdichtung runterzukratzen und eine KMB aufzubringen. Für den GÜ bietet sich der Vorteil, dass er sich nicht überlegen muss, wie er den Putz auf der KMB haften lässt (Das ist im Moment für ihn ein großes Problem). Das alternative Abdichtungsmaterial kann nämlich direkt überputzt werden und wurde vom Rohbauer nach einem Gespräch mit dem GÜ eingesetzt.
     
  4. #4 th_viper, 17.06.2015
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    Wie stellt der sich das vor? Das ist doch gar nicht machbar.
     
  5. Mibe25

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    Hi,

    so wie es seit 8 Monaten läuft, stellt sich der GÜ das so vor, dass er das Geld einkassiert, die Handwerker nicht bezahlt, telefonisch nicht mehr erreichbar ist und sich hinter seinem Projektleiter versteckt. Ansonsten scheint er jeden maximal schädigen zu wollen. Daher befürchte ich auch, dass ich mit der direkten Unterschrift beim Rohbauer in eine Falle tappen soll, die den GÜ zu Schadenersatz gegen mich berechtigt.
    Ich habe mir schon oft überlegt, ob und wie man den GÜ nicht aus dem Verkehr ziehen kann. Aber leider habe ich dafür noch keinen Ansatz gefunden. Den Lizenzgeber des GÜ scheint das alles nicht zu interessieren.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 17.06.2015
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    Nein, das wäre wohl ein Verstoß gegen Treu und Glauben

    Die technische Seite kann ich nicht einschätzen.

    Du solltest generell solche Mauscheleinen mit den Subunternehmern lassen. Die sind nicht deine Ansprechpartner. Plötzlich soll ein Sub, mithin ein an deinem Vertrag mit dem GÜ überhaupt nicht beteiligter Dritter, am GÜ vorbei gar Veränderungen am Bauvorhaben vornehmen, nämlich eine Verlängerung der Deckenfläche neben dem Treppenraum.

    Was soll denn der GÜ machen, wenn der Rohbauer plötzlich was ganz anders baut? Der kann vom Rohbauer Rückbau verlangen. Wie willst du später etwaige Gewährleistungsnansprüche durchsetzen und überhaupt gegen wen von beiden? Willst du eine Situation schaffen, bei der eine Firma der anderen die Schuld zuschieben kann?

    Sowas ist höchst problematisch und hat schon so manchen GÜ in den Wahnsinn getrieben.
    Das daraus entstehende Kuddelmuddel ist eine schöne ABM für Anwälte.

    Wieso tüftelst du nach Vertragsschluss an deinem Bau herum? Lass den GÜ den Bau so erstellen, wie ihr es vereinbart habt.

    Wenn du Änderungswünsche hast, trage sie stets und direkt an den GÜ heran. Wenn er es ablehnt und rechtlich nicht zur Durchführung solcher Änderungswünsche verpflichtet ist, musst du mit dem leben, was du bestellt hast.
     
  7. #7 Gast56083, 17.06.2015
    Gast56083

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    da schrillen bei mir alle Alarmglocken... und ich hab sowas ganz am Anfang meines Baus selber durchgemacht bis zur Insolvenz des GÜ. Sei extrem vorsichtig und mach keine Fehler; Nebenabsprachen würde ich auch ganz dringend vermeiden. Kommunizier rechtlich sauber mit Deinem GÜ.
     
  8. Mibe25

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    @Ralf: Danke für Deine Hinweise. Die von Dir beschriebenen Probleme waren mir zumindest teilweise bewusst. Auch der Rohbauer sieht ein Risiko, wenn Bauherr und Rohbauer am GÜ vorbei einen Vergleich schließen. Daher sind wir gemeinsam an den GÜ herangetreten, damit alles sauber über den GÜ abgewickelt wird. Aber ich habe verstanden, dass Bauherr und Rohbauer von der Mitwirkung des GÜ abhängig sind.

    Was Deine Frage angeht, warum ich nach Vertragsabschluss am Bau herumtüftle: Ich hielt mich für besonders schlau und den GÜ für besonders ehrenhaft und fähig. Ein paar Dinge habe ich bei der Planung übersehen: So kann man ohne die verlängerte Decke von der Eingangstüre direkt in den Flur des OG (WC, Bad und Schlafzimmer) sehen.
    Auch wenn es mir nicht passt, ist Dein Vorschlag sicher der richtige: Das Haus so erstellen lassen, wie vertraglich vereinbart. Änderungswünsche kann ich dann nach der Abnahme durchführen (lassen). Mit Gewährleistungsleistungen rechne ich nicht. Nachdem der Steuerberater die veröffentlichten Bilanzen des GÜ angesehen hat, muss ich froh sein, wenn mein Haus überhaupt fertig gestellt wird.

    Ich war es halt vom Baubeginn an gewohnt, dass Handwerker zu mir kommen, und sich irgendwelche Sachen "freigeben lassen". Der Bauleiter hat dann meist angerufen und gesagt, dass der Handwerker X gerne Material Z statt Material Y einsetzen will. Von seiten des GÜ sei das in Ordnung. Der Handwerker X würde sich bei mir melden, damit ich das freigeben kann. Das lief dann immer per Mail oder schriftlich. Dass das alles vom GÜ initiiert wurde, habe ich allerdings nicht schriftlich, so dass ich in diesen Fällen wegen meiner Naivität möglicher Weise auch noch Lehrgeld bezahlen muss - nicht nur, weil "günstigeres" Material verbaut wurde.
     
  9. Mibe25

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    @Zellstoff: Danke für Deine Warnung. Mein voriger Beitrag hat sich mit Deiner Antwort überschnitten. Ich habe weder die Informationen der Creditreform noch die veröffentlichten Bilanzen richtig deuten können. Erst ein Fachmann (hier: Steuerberater) hat mir die Augen geöffnet.

    Irgend wann schreibe ich vielleicht mal einen Beitrag für "Neuzugänge" hier im Forum. Denn auch ich war naiv und habe den Experten hier so lange nicht geglaubt, bis ich selbst tief im Schlamassel gesteckt bin. Vielleicht lässt sich ja der eine oder andere Neuling von mir als Neuling dazu bewegen, die Tips hier im Forum _wirklich_ ernst zu nehmen, auch wenn diese für einen Neuling vielleicht überzogen, abschreckend und paranoid anmuten.
    Ich dachte, dass ich mit versierten Freunden, Menschenkenntnis, Koperationsbereitschaft, (vollkommen überschätzdem) Fachwissen und (vollkommen überschätzdem) Durchhaltevermögen das Bauvorhaben durchführen lassen kann.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2015
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    Ich habe Dir schon im Februar geraten, einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen zu beauftragen.
    Anscheinend hast DU diesen Rat bishier ignoriert.
     
  11. Mibe25

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    @Ralf D.: Nein, Deinen Rat habe ich nicht ignoriert. Der Fachanwalt ist wegen der Mängel etc. eingeschaltet. Nur kann auch dieser den GÜ nicht zu etwas zwingen, was er nicht machen will. Solange ich weit in Vorleistung bin, halte ich besser die Füße still, weil jeder Euro, den der GÜ in meinen Bau steckt, meine Überbezahlung verringert und somit auch den drohenden Verlust im Falle einer Insolvenz des GÜ. Aufgrund der drohenden Insolvenz profitiere ich mehr vom Einbehalt der doppelten Mangelbeseitigungskosten, als von der Ersatzvornahme.

    Dank des Anwalts geht es seit letzter Woche auf der Baustelle wenigstens weiter.
     
  12. R.B.

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    Es ist wie so oft im Leben, so lange alles gut geht wirken viele Ratschläge als überzogen. In manchen Fällen klappt es ja auch, aber wenn etwas schief geht, dann geht´s richtig schief. Gerade beim Hausbau geht es dann immer um sehr viel Geld.
    Ich habe als Selbständiger meinen Kunden auch jahrelang sehr viel Vertrauen entgegen gebracht, und meist hat es auch gut funktioniert. Bis irgendwann die Forderungsausfälle immer heftiger wurden und mir mein Anwalt geraten hat, das Thema Kulanz mal ganz hinten anzustellen. Dienst nach Vorschrift war angesagt. Gesagt, getan, und innerhalb kurzer Zeit war das Thema Forderungsausfälle kein Thema mehr. Lehrgeld bezahlt, Wink mit dem Zaunpfahl verstanden, und seitdem muss ich mich mit diesem leidigen Thema nur noch sehr selten auseinandersetzen.
    Mag sein, dass mein Dienst nach Vorschrift so manchen Kunden erschreckt, aber vielleicht sind es ja genau diese Kunden auf die man notfalls halt verzichten muss.

    Bauherren die ja bisher meist nichts mit dem Baugewerbe am Hut hatten, können sich oftmals nicht vorstellen, was alles schief laufen kann (nicht muss). Wer dann noch alle Sicherungsmaßnahmen in den Wind schlägt, kann sehr schnell in Bedrängnis geraten. Man kann sich niemals komplett absichern, aber man kann das Restrisiko drastisch reduzieren.
     
  13. #13 Gast036816, 17.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der gü ist jetzt sauer, weil du hinter seinem rücken mit seinem erfüllungsgehilfen etwas vereinbart hast, was für ihn zum nachteil werden kann. er kann der mauschelei beitreten, muss er aber nicht. jetzt bleibt nur die mängelbeseitigung übrig, bei der der rohbauer auch quer schießen kann, da er eine vermeintlich für ihn günstige lösung erkannt hatte.

    das war kein guter zug von dir.
     
  14. Mibe25

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    @Rolf: Nein, ich habe nichts hinter dem Rücken des GÜ vereinbart. Laut "Bauleiter" ist der GÜ auch nicht sauer. Er hat nur keine Lust, in dieser Angelegenheit tätig zu werden und will, dass sich Bauherr und Subunternehmer direkt einigen (aus unbekannten Gründen).
     
  15. #15 Gast036816, 17.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hat der bauleiter denn etwas in vertragsangelegenheiten zu sagen?
     
  16. Mibe25

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    nicht dass ich wüsste.
     
  17. #17 Gast036816, 17.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann redest du wahrscheinlich wieder nicht mit den richtigen.
     
  18. Mibe25

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    Ach so meinst Du das! Ja, der Projektleiter (,der sich stets Bauleiter nennt, obwohl dem Bauamt gegenüber eine Person Bauleiter ist, die weder ich noch ein anderer Handwerker jemals auf der Baustelle gesehen hat) ist tatsächlich nicht der richtige. Das Problem ist nur, dass ich seit dem 20.12.2015 unzählige Briefe, Mails an den Geschäftsführer geschickt habe, und nie eine Antwort zurück kam. Die Anrufe blockt die Sekretärin ab, indem sie stets verspricht, meinen Anruf an den Geschäftsführer weiterzugeben, der mich dann zurückrufen soll. Leider kam nie ein Rückruf. Der Kommentar der Sekretärin hierzu: "Mehr als ausrichten kann ich nicht machen."
    Ich denke, dass das einfach zum Spiel/zur Taktik des GÜ dazu gehört. Insofern ist der Hinweis von Ralf W. richtig und wichtig: Das Haus wie in den Plänen festgeschrieben erstellen zu lassen.

    Ich nur unendlich froh, dass ich einige Punkte, die mir wichtig waren, explizit in den Plänen drin stehen haben wollte, bevor ich diese unterschrieben habe. Zum Glück habe ich mich auf das "Das ist noch nicht spruchreif. Das besprechen wir später." und das "Die Pläne sind so unübersichtlich. Das können wir nicht auch noch da reinschreiben." nicht verlassen.
     
  19. #19 Gast036816, 18.06.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ....... und das wundert dich?
     
  20. Mibe25

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    Was wundert mich? Was meinst Du konkret?

    Das Verhalten des GÜ wundert mich. Es ist kein anständiges und ehrenhaftes Verhalten, das man von einem Geschäftsmann erwartet. Ja, ja, das ist gesetzlich nirgendwo festgeschrieben - und hier wundert man sich über die scheinbar unsinnige Gesetzgebung in den USA und die kleinliche Steuergesetzgebung in D mit zig Millionen Sonderfällen und Ausnahmen.
    Wenn von außen kein Druck kommt, stellt niemand hohe Ansprüche an sich selbst - nur an andere - bestenfalls - wenn man Glück hat. Und an Verträge braucht man sich auch nicht zu halten: Vielleicht ist der "Gegener" ja zu faul zum klagen, hat kein Geld, oder weiß nicht, welche Rechte er hat.
     
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