Windfang genehmigungsfrei?!

Diskutiere Windfang genehmigungsfrei?! im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage :-) Wir möchten an unserem EHF einen Windfang anbauen. Abstandstechnisch ist...

  1. #1 wallair, 14.07.2015
    wallair

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    Hallo zusammen,
    ich bin neu im Forum und habe gleich eine Frage :-)

    Wir möchten an unserem EHF einen Windfang anbauen. Abstandstechnisch ist auch alles in Ordnung. Die Frage ist nun, ob wir eine Baugenehmigung benötigen? Laut Landesbauordnung (Land Niedersachsen) dürfen Vorbauten ohne Aufenthaltsräume ohne Baugenehmigung errichtet werden (da verfahrensfreie Baumaßnahmen). Hier der Auszug:

    "Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die
    Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³ – im Außenbereich nicht mehr als 20 m³
    – Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem
    Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen"

    Ist ein Windfang nun ein Aufenthaltsraum? Danke im voraus.

    Gruß
    Waldemar
     
  2. #2 wallair, 15.07.2015
    wallair

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    Mich wundert ein wenig warum ich auf diese Frage keine Antwort bekomme, sollte ja für einen Fachmann(-frau) im Baurecht eigentlich kein Problem sein? Oder habe ich mit meinem ersten Beitrag was falsch gemacht?
     
  3. #3 Viethps, 15.07.2015
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Hai Waldemar

    Bei der Berufsbezeichnung Bau- Ing. wird die Frage nicht erwartet.....

    Spinne ich jetzt mal weiter:

    Waldemar ( selten verwendet in den letzten Jahrzehnten ) = Sohn Rußlanddeutscher Einwanderer = der könnte die Frage stellen....
     
  4. #4 wallair, 15.07.2015
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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2015
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    Da schaust Du einfach mal in den §2 (8) NBauO!
     
  6. #6 saxum66, 15.07.2015
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    Für die Feststellung, dass eine Windfang kein Aufenthaltsraum ist, benötigt man keinen Hinweis auf die Bauordnung. Es genügt der Einsatz des gesunden Menschenverstands.
     
  7. Baumal

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    was bist du denn für ein vogel?!
    ich heiße andreas, bin aber kein apostel.
     
  8. Baumal

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    nein. ein windfang ist kein aufenthaltsraum,
    es sei denn man macht bei dem anbau einen aufenthaltsraum daraus.
     
  9. #9 wallair, 15.07.2015
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    Solche Antworten kann ich immer nicht nachvollziehen. Wenn schon die Mühe gemacht wird einen Paragraphen aus der entsprechenden LBO zu zitieren, dann kannst doch auch eine Antwort folgen. Ich Frage mich immer wie ihr das mit euren Kunden macht!

    @ Baumal

    Danke.
     
  10. #10 feelfree, 15.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Solche Beschwerden kann ich immer nicht nachvollziehen. In der Zeit, in der Du den Absatz geschrieben hast, hättest Du den § locker ergoogelt.
     
  11. #11 wallair, 15.07.2015
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    DIch habe mich nicht beschwert, sondern meine Meinung geäußert.

    Hier der Auszug aus dem besagten Paragraphen:
    "(8) Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von
    Menschen bestimmt oder geeignet ist."

    Wenn ich mir das durchlese kann ich mir durchaus vorstellen, dass es schon eine Auslegungssache des Sachbearbeiters bei der Bauaufsicht sein könnte, je nachdem wie der Vorbau schließlich aussieht (Grundfläche, Massivbau usw.) Wie sind da die Erfahrungen?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2015
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    Watt is ene Windfang. Na, sa stell mer os mal janz dumm:
    Ene Windfang ist ene Raum, der si net beheizt, da sind ausser ne Garderobe vielleischt keine Möbel in, da rennt alles dursch, da is net jemüdlich.
    Un datt soll ene Raum sein, in dem sich Menschen uffhalten wollen oder der dafür jeeichnet is, sich darin aufzuhalten.
    Da is ja mene Klo jemütlicher und datt is och ken Aufenthaltsraum???

    Das kann man sich auch selbst erschliessen, wenn man schon in der Bauordnung liest und diese interpretiert.
    Hier is nix Silbertablet, hier is selber denken.

    Ach ja - meine Kunden zahlen für mein Wissen. :D
     
  13. #13 wallair, 15.07.2015
    wallair

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    In der BO steht aber Vorbau - nix Windfang. Und den könnte man "mauern, dämmen, beheizen, fenster einbauen..." und trotzdem rennt man da nur durch und will sich dort nicht aufhalten, da nur Garderobe vorhanden.
     
  14. Baumal

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    wallair, mach es nicht komplezierter wie es ist.
    ein windfang ist kein aufenthaltsraum. punkt.

    wenn du nun einen windfang als anbau hinstellst
    der beheizt, belichtet, erforderliche lichte höhe hat usw.
    dein sofa drin steht und ein fernseher, ist es aufenthaltsraum.
     
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