Dachneigung 11°

Diskutiere Dachneigung 11° im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen an alle Foristen, vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen bzw. eine fachkundige Information zukommen lassen. Folgender...

  1. #1 nuebaer, 23.07.2015
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    Hallo zusammen an alle Foristen,

    vielleicht könnt Ihr mir hier weiterhelfen bzw. eine fachkundige Information zukommen lassen.
    Folgender Sachverhalt liegt vor. Wir haben uns zum Kauf einer Wohnung entschieden, es handelt sich um ein Haus mit insgesamt 6 Wohneinheiten.
    Unsere Wohnung befindet sich im 2. OG also direkt unter dem Dach (aber volle Raumhöhe, keine Dachschrägen).
    Nun wurde aufgrund der Gemeinde (Baugenehmigung) eine Dachschräge von 11° vorgegeben, ursprünglich waren in der Baubeschreibung hier 22° Dachneigung angegeben.
    Nun aber zu meinem Anliegen bzw. Fragen.
    Muss hier etwas Besonderes beachten werden (Unterdach), ich habe bereits beim Bauträger angefragt und dieser hat auf die Baubeschreibung verwiesen. Dort steht wie folgt geschrieben:

    Zimmerer: Dachstuhl entsprechend den statischen Erfordernissen. Alle Holzteile sind gegen Schwamm und Käferbefall imprägniert. Sichtbare Teile gehobelt, Untersichtschalung aus Fichtenprofilbrettern.

    Dachdecker: Das Dach wird mit Frankfurter Pfannen auf Unterspannbahn u. Konterlattung eingedeckt (Farbe schwarz). Dachrinnen, Dachschläuche, Kamineinfassung etc. werden in Titanzink ausgeführt.

    Folgende Änderung hat er mir aufgrund der geänderten Dachneigung noch mitgeteilt. Die Eindeckung erfolgt nun mit Flachdachziegel Braas Typ Rubin 9 oder Rubin 13.

    Können Sie mir hier noch Tipps oder Hinweise geben was wir hier noch besonders beachten sollten oder hinterfragen sollten, da wir nochmals wegen dieser Änderung in der nächsten Zeit einen Notartermin haben werden.

    Für Euere Bemühungen und Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus und verbleibe mit einem freundlichen Gruß
     
  2. #2 SirSydom, 23.07.2015
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    Haben beide eine Regeldachneigung von 16°. Was ich so gehört habe ist dann bei sowas ein wasserdichtes Unterdach notwendig.
     
  3. #3 planfix, 23.07.2015
    planfix

    planfix Gast

    regeldachneigung frankfurter bei 22°... glaub ich, läßt sich aber ergooglen genau so wie die anderen dachziegel.
    dann eben bei unterschreitung, das trifft wohl auch alle, die passende unterspannbahn und belüftung machen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Regeldachneigung = 22°. Bei einer Dachneigung ist das schon fast ein Dach der Klasse 2. Auf jeden Fall muss die Unterdeckung "naht- und perforationsgesichert sein. Also verklebte Stöße und Nageldichtband unter den Konterlatten.
    Noch besser wäre ein regensicheres Unterdach, das ab 10° und weniger erforderlich wäre! Denn bei einer Soll-Neigung von 11° können die 10° durch Toleranzausnutzung und Durchbiegung des Daches schnell erreicht sein.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2015
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    Welche Regeldachneigung der Hersteller angibt, ist irrelevant! Wesentlich ist die Regeldachneigung nach den Fachregeln des DD-Handwerks und die liegt immer noch bei 22°!!!
     
  6. #6 Kalle88, 23.07.2015
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    Nicht regelkonform mit Steinen oder Ziegeln zu erstellen - Punkt. Der Rest ist auch nicht ganz richtig, was die Antworten angeht
     
  7. #7 Elopant, 23.07.2015
    Elopant

    Elopant Gast

    Wenn es denn unbedingt mit einer Dacheindeckung aus Tonziegel sein soll, dann nur mit wasserdichtem Unterdach ( bei 2 erhöhten Anforderungen, die sehr schnell erreicht sind, ist man schon in Klasse 1), was weitere Planungen mit sich bringt, bzgl. Zwischensparrendämmung. Die 16° vom Hersteller sind mit Vorsicht zu genießen, da die Fachregeln 22° vorgeben. Wenn dann noch Einbauteile oder große Sparrenlängen oder sonstiges ins Spiel kommen würde ich die Finger von einem Tonziegel mit wasserdichtem Unterdach lassen und das ganze mit einer Metalleindeckung bspw. Stehfalz oder als Flachdach ausführen.
    Bei einer Ausführung mit wasserdichtem Unterdach wird übertrieben gesagt ein Flachdach unterhalb der Dacheindeckung hergestellt, da größere Wassermengen unterhalb der Tonziegel abgeführt werden müssen.
    Bei einer Traufhöhe von 6-8 m und einer Neigung von 11° muß man schon sehr weit von dem Gebäude weg sein, um die Dacheindeckung überhaupt zu sehen.
     
  8. kike

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    Genau, TE spricht vom 2.OG!

    Da müsste das Gelände schon stark abschüssig auf das Gebäude zulaufen, um daran was zu ändern.
     
  9. #9 nuebaer, 23.07.2015
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    Also als erstes möchte ich mich bei Euch für die schnellen und regen Antworten bedanken ....

    Für mich aber als Laie nicht ganz verständlich ist die Beschreibung durch den Bauträger

    Zimmerer: Dachstuhl entsprechend den statischen Erfordernissen. Alle Holzteile sind gegen Schwamm und Käferbefall imprägniert. Sichtbare Teile gehobelt, Untersichtschalung aus Fichtenprofilbrettern.

    Dachdecker: Das Dach wird mit Frankfurter Pfannen auf Unterspannbahn u. Konterlattung eingedeckt (Farbe schwarz). Dachrinnen, Dachschläuche, Kamineinfassung etc. werden in Titanzink ausgeführt.

    Was genau sagt das jetzt aus ? ist das nun eine wasserdichte Ausführung vom Unterdach oder was ?

    Nochmals vielen Dank für Euere Rückinfo
     
  10. #10 Elopant, 23.07.2015
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    Elopant Gast

    Die Beschreibung sagt etwas mehr aus wie 1 Stück Dach, als Bsp.: 1 Auto, Farbe schwarz, mit 4 Räder und Motor ( welche Marke, welche Ausstattung ??? ). Von einem wasserdichtem Unterdach steht dort nichts, lediglich das eine Unterspannbahn verwendet wird, hiermit kann aber kein wasserdichtes Unterdach erstellt werden ( es gibt da ein paar Ausnahmen, aber die kann der Bauträger erklären ). Man kann ein wasserdichtes Unterdach bspw. mit Bitumenschweißbahnen ausführen, jedoch muß dann die Zwischensparrendämmung anders/anspruchsvoller geplant werden, wie bei einer Ausführung mit Unterspannbahn.
    Wenn es unbedingt mit Ziegel ausgeführt werden soll, macht es Sinn, sich vorher den genauen Aufbau des Daches und Dämmung detailiert schriftlich geben zu lassen und einen Externen das mal kontrollieren, und die spätere Ausführung überwachen zu lassen. Eine Ausführung ist machbar, jedoch macht sich der kleinste Fehler gleich bemerkbar.
     
  11. #11 Kalle88, 23.07.2015
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    Dass die Lösung hier grundsätzlich haarscharf an einem generellem Ausführungsverbot steht sollte mal erwähnt werden. Würden die 11 Grad um weitere 2 Grad unterschritten werden, dann ist eine Ausführung mit Ziegel oder Betonsteinen schlicht verboten. Wer das dennoch ohne jegliche Bedenken tut, der wird im Zweifel wieder rückbauen dürfen.

    Meiner Auffassung nach steht eine Durchführung wie geplant gar nicht zur Debatte, weil es keinen logischen Grund dafür gibt das auszuführen - vom fehlen des wasserdichten Unterdaches in der Beschreibung ganz zu schweigen. Die Beschreibung ist hemdsärmlig und lässt darauf schließen, dass planender und wohlmöglich auch ausführender nicht Wissen was sie tun.

    Wasserdichtes Unterdach hin oder her, wie belüfte ich die ganze Geschichte denn? Oder hilft da am Ende die "Imprägnierung" der Hölzer das sie sich über Jahre nicht in wohlbefinden auflösen werden? Weil sie im permanent feuchten Gebiet weilen. Bei 11 Grad kann ich doch Dinge wie Thermik völlig vergessen. Eine anständige Zwischensparrendämmung bekomme ich doch auch nicht hin ohne irgendwo einen Tod sterben zu müssen.

    Ich kann doch einfach den Deckwerkstoff ändern auf Materialien die für die Neigung geeignet sind und nicht irgendwie "Basteln" nur damit da am Ende n Frankfurter oben drauf liegt... Das man das deinem Vertragspartner überhaupt mitteilen muss spricht doch schon Bände...
     
  12. #12 SirSydom, 23.07.2015
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    Kalle88, es gibt einen Hersteller von Dachtsteinen mit B... der ein 7° Grad Dach bewirbt.
    Wie verträgt sich das mit einem generellen Ausführungsverbot?

    Bin nur neugierig!
     
  13. mls

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    s. #5!

    und:
    "Alle Holzteile sind gegen Schwamm und Käferbefall imprägniert" ..
    ach ja .. warum? zulässigkeit über wohnräumen? womit?
     
  14. H.PF

    H.PF

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    Die 7 Grad sind nicht fachgerecht einzudecken, es geht schlicht und ergreifend nicht.
    Das ist ein toller werbetext der Firma, kannste auch direkt vergessen...
     
  15. #15 feelfree, 23.07.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Dass es nicht fachgerecht geht verstehe ich ja. Aber unter einem "Ausführungsverbot" verstehe ich, dass es der DD nicht machen *dürfte*, obwohl ich es als Bauherr ausdrücklich so will und z.B. auf jegliche Gewährleistung verzichte. Ist das wirklich so?
     
  16. #16 Gast036816, 23.07.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es eben geht - lieber nicht kaufen. wenn das dach so ausgeführt wird, wie es beschrieben ist, dann ist das obermurks.

    mal abgesehen von den technischen details, sehen dächer mit 7° oder 11° doch besch ..... eiden aus. dann lieber flachdach, das ist ehrlich.
     
  17. #17 Xelli11, 24.07.2015
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    Hallo zusammen,

    ich habe mich erst neu hier angemeldet.
    Wir sind aktuell selbst dabei ein Haus zu bauen und verwenden die B... 7° Betondachsteine.

    Was meinen Sie mit, die sind nicht fachgerecht einzudecken?
    Würde mich doch interessieren ob ich hier etwas falsch gemacht habe. :confused:
     
  18. #18 Elopant, 24.07.2015
    Elopant

    Elopant Gast

    @ Xelli11

    Das Problem ist, dass eine Dacheindeckung mit den Betondachsteinen in diesem Neigungsbereich gegen die Fachregel des Dachdeckerhandwerks verstößt. In der Verlegeanleitung wird auf diesen Umstand hingewiesen und der Kunde muß es dem Ausführenden schriftlich bestätigen. Der Hersteller bestätigt die Funktionalität seiner Produkte auch nur im System, d.h. Unterspannbahn/Unterdeckbahn, Nageldichtmaterial usw. darf nur vom Hersteller genommen werden. Auch gibt es hier noch vom Hersteller gewisse Ausschlüsse für Einbauteile wie Dachfenster, Dachhaken, Schneefang usw.
    Wenn der Kunde hierüber nicht aufgeklärt wird, und dies bestätigt ( wer schreibt, der bleibt ) ist sein Dach mangelhaft/nicht nach a.a.R.d.T.
    Ich sehe das Hauptproblem bei solchen Dächern mit der Herstellerbestätigung darin, dass wenn diese Firma wieder mal umfirmiert wird, die Garantien des Herstellers sich in Luft auflösen können. Dann steht man evtl. im Schadensfall mit einer nutzlosen Garantieurkunde im wahrsten Sinne des Wortes im Regen. : Yikes
     
  19. #19 Elopant, 24.07.2015
    Elopant

    Elopant Gast

    Noch was vergessen:

    Wenn ich eine Anfrage über ein solches Dach auf den Schreibtisch bekomme, lehne ich die Ausführung ab. Die meisten Kunden verstehen es spätestens dann, wenn sie dafür unterschreiben sollen, dass ihr neues Dach nicht den a.a.R.d.T. entspricht.
     
  20. #20 Xelli11, 24.07.2015
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    unterschrieben habe ich erstmal nichts.
    Wurde mir auch nicht angeboten bzw. mitgeteilt, vll liegt es auch daran dass ich ein alles selber mache. (Selbstbau)
    Die Ausführung mit der Unterspannbahn und Nageldichtmaterial und co habe ich so ausgeführt,..

    Dann hoffe ich einfach mal dass es passt, ist eh nicht mein gesamtes Dach sondern nur der Erker.
    Da hatten wir kein Fenster oder co,..
    Leider haben wir aber auch nur 7°, also ist gerade noch "zugelassen" dafür.

    Wenn es nicht hält berichte ich mal wieder :D
     
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