Frage zur DIN 806-5 (Wartung Trinkwasser-Installation)

Diskutiere Frage zur DIN 806-5 (Wartung Trinkwasser-Installation) im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Moin zusammen, ich hätte eine Frage zur DIN 806-5. Wir haben vor 3 Jahren neu gebaut und dabei einen Wartungsvertrag mit unserem Installateur...

  1. #1 balz333, 26.11.2015
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    Moin zusammen,

    ich hätte eine Frage zur DIN 806-5. Wir haben vor 3 Jahren neu gebaut und dabei einen Wartungsvertrag mit unserem Installateur abgeschlossen. Mitte diesen Jahres erhielten wir Post von ihm, das wir nach der DIN 806-5 verpflichtet wären, zusätzliche Arbeiten in den Wartungsvertrag aufzunehmen. Natürlich sollen diese Arbeiten auch zusätzlich mit 60,- EUR berechnet werden. Da ich keinerlei gesetzlichen Zwang finden konnte und mir durchaus das gängige Verhalten beim Umgang mit Trinkwassersystemen bekannt ist, habe ich den Ergänzungsvertrag nicht abgeschlossen.
    Nun hat mir der Installateur mitgeteilt, da er deshalb die Gewährleistung von 5 Jahren, auf die gesetzlichen 2 Jahre reduzieren wird. Ausserdem will er den Sachverhalt den Bauträger mitteilen.

    Wäre schön, wenn mir hierzu irgendjemand einen Tipp geben könnte, wie sich alles Normen-mäßig und rechtlich verhält.

    thx
    Mario
     
  2. #2 Achim Kaiser, 26.11.2015
    Achim Kaiser

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    Welche sollen das denn sein ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Mal anders gefragt. Was kostet die Wartung bisher?

    Vielleicht hat er festgestellt, dass er die letzten jahre bei jeder Wartung draufgelegt hat, und jetzt sucht er eine Möglichkeit ein paar Euro mehr zu verdienen.
    Oder wurde seit Bezug etwas an der TW-Installation verändert?
     
  4. #4 balz333, 26.11.2015
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    Auf Nachfrage meinte der Installateur, er würde vorwiegend die Entnahmestellen überprüfen (Anschlussschlauch, Duschköpfe, Wasserhähne, etc.) Als ich ihn jedoch fragte, ob er einen "echten" Legionellen-Test macht, meinte er nein, sondern nur eine Bestimmung des Härtegrades. Klingt für mich komplett sinnlos.

    thx
    Mario
     
  5. #5 balz333, 26.11.2015
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    Aktuell bezahlen wir für die Wartung unserer Wolf CSZ Brennwerttherme 200,- EUR/Jahr. Jetzt sollen nochmals 60,- EUR/Jahr für die ominöse Trinkwasserleitung-Wartung hinzu kommen. Die von ihm vorgeschobene DIN gibt es ja scheinbar wirklich seit 2009. Ich glaube nur nicht, das diese auch bei Privathaushalten Anwendung findet - weiß es aber nicht.

    Mein größtes Problem ist halt, das ich nicht einschätzen kann, ob ich durch die Ablehnung wirklich irgendwelche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauträger verlieren würde. Mit dieser Angst "droht" er mir in seinem letzten Schreiben.

    Verändert wurde seit dem Erstbezug vor 3 Jahren nichts. Und den Rückspülfilter am Druckminderer spüle ich natürlich in entsprechenden Intervallen.

    thx
    Mario
     
  6. Julius

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    Für EFH gilt KEINE Trinkwasser-Prüfpflicht.
    Und für eine Gewährleistungs-Verkürzung sehe ich auch keine Rechtsgrundlage.

    ME eine reine (aber leere) Drohgebärde.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Dem schließe ich mich an. Es gibt zwar Betreiberpflichten, auch für Privatpersonen, aber der Zusammenhang liest sich für mich ziemlich konstruiert.
     
  8. #8 balz333, 27.11.2015
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    Vielen Dank für Eure Einschätzungen ! An wen müsste ich mich denn wenden, um wirklich eine rechtsverbindlich Aussage zu bekommen - einen Baurechtanwalt oder einen Gutachter ???

    thx
    Mario
     
  9. #9 ThomasMD, 27.11.2015
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    Dazu ist im Falle einer Gewährleistungsstreitigkeit immer noch Zeit.
    Ich würde das Angebot dankend ablehnen und gleichzeitig darauf hinweisen, dass Du der Verkürzung des Gewährleistungszeitraumes widersprichst.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Für juristische Beratung gibt es Fachanwälte, wobei natürlich auch die Aussage eines Anwalts nicht automatisch rechtsverbindlich ist (dafür gibt es Gerichte, deren Urteile sind dann rechtsverbindlich). Die Wahrscheinlichkeit, das er mit seiner Einschätzung besser liegt als ein Forum oder Dein Heizungsbauer, ist aber sehr hoch. ;)

    Die Frage ist, ob es sich lohnt, hier ein Fass aufzumachen. Ich bin geneigt der Einschätzung von Thomas zu folgen. Ansonsten müsste man jetzt wirklich anfangen den Sachverhalt bis in´s letzte Detail zu zerpflücken. Beispielsweise, geht es wirklich um Gewährleistung oder vielleicht um eine Garantie die an eine Wartung nach EN806 geknüpft ist? Aber warum wurde das dann nicht schon vorher gemacht? usw. usw.

    Das klingt nicht nur für Dich sinnlos. Ich hätte hier eher an so Dinge wie Druckminderer, Rohrtrenner/Befülleinrichtung, SV, etc. gedacht.
     
  11. Jan81

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    Ich persönlich würde ein Fass auf machen.

    Man muss sich erst mal die Frage stellen. Auf was hat man alles 5 Jahre Gewährleistung? Die meisten Dinge die gewartet werden müssen, unterliegen dem normale verschleiß und haben sowieso nur 2 Jahre Garantie. Man verliert doch nicht automatsich komplette Gewährleistung auf komplette Trinkanlage oder Haus.
    Z.B. hat man auf den Wasserhahn 5 jahre Gewährleistung? Wohl kaum.

    "Bestimmung des Härtegrades" ist nicht uninteressant für Tringwasseranlage, nur warum muss man das bestimmen? Der Grundversoger bringt regelmässig eine Prüfbericht für das Trinkwasser raus. Wenn der Härtegrad zu hoch ist, dann muss man was machen. Aber jedes Jahr irgendwas am Wasserhahn zu messen? Wie verrückt ist die Welt?

    200 Euro pro Jahr für GasTherme wartung? für 30 min Arbeit? und dann noch mal 15 min vielleicht Sicherheitsverntil und Druckminderer Test, was sowieso nie gemacht wird?
    Die Wartung der Therme darf jeder Fachbetrieb durchführen und muss nicht der Installateur von BT machen.

    ps: Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege, dass ist aber meine Ansicht.
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 27.11.2015
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    Er will also für ein 10 Minuten dauernde optische Inspektion 60Euro haben.

    Lass Dir doch mal schriftlich geben, welche Arbeit genau zusätzlich ausgeführt werden sollen mit Verweis auf die Stellen in der Norm welche dies erfordern.
    Wäre nicht der erste Handwerker der irgendeine Norm nutzt um Knete zu machen.
     
  13. #13 dimitri, 27.11.2015
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    Meine Laienmeinung dazu - man möge mich korrigieren:
    Der Zeitraum der Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die kann nicht nach gutdünken mal so eben reduziert werden. Garantie wiederum ist Sache des Herstellers, auf die hat der Installateur ebenfalls keinen Einfluss. Des weiteren ist der BT dein Vertragspartner, nicht der Heizer. Im Prinzip würde er also dem BT die Gewährleistung reduzieren, wenn Du nicht Aktion X durchführst.

    Ohhhh gruselige Vorstellung :D

    Schau dich nach einem anderen Heizungsbauer um und kündige den Wartungsvertrag bei nächster Gelegenheit.
     
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