Türsprechanlage mit Kamera > Persönlichkeitsrecht > Genehmigungspflichtig ?

Diskutiere Türsprechanlage mit Kamera > Persönlichkeitsrecht > Genehmigungspflichtig ? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hi, Ein Freund von mit hat vor Kurzem eine Überwachungskamera über seiner Haustüre installiert Und gesagt, er müsste von den Nachbarn eine...

  1. #1 Rayman33, 29.03.2016
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    Hi,

    Ein Freund von mit hat vor Kurzem eine Überwachungskamera über seiner Haustüre installiert
    Und gesagt, er müsste von den Nachbarn eine Erlaubnis dafür haben, wegen dem Persönlichkeitsrecht und so....

    Trift das auch zu wen ich nur eine „Haus Türsprechanlage mit Kamera”
    Installieren möchte?
    Muss ich dann auch um eine Erlaubnis beim Nachbarn fragen?
    ...oder kann man die einfach installieren?

    Ich sehen zur Überwachungskamera und Türsprechanlage einen wesentliche unterschied,
    dass die Türsprechanlage (normalerweise) nicht aufzeichnet
    und dadurch wäre die wohl nicht unbedingt Genehmigungspflichtig
     
  2. R.B.

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    Für die Kameras braucht es normalerweise keine Zustimmung der Nachbarn, da diese so ausgerichtet sein müssen, dass sie nur das eigene Grundstück erfassen.
    Im Fall einer Kamera muss diese für Personen die das Grundstück betreten, gut sichtbar sein, oder es bedarf entsprechender Hinweise damit eine Person frei entscheiden kann, ob sie ein "überwachtes " Grundstück betreten möchte.

    Bei einer Türsprechanlage ist es noch einfacher, da diese nicht automatisch überwacht. Sie wird durch Klingeln aktiviert und der Bewohner muss anwesend sein um das "Bild" der Kamera zu sehen. Das wäre wie wenn er zum Fenster raus schaut. Bilder werden auch nicht gespeichert, weitergeleitet oder sonst irgendwie automatisch verarbeitet.
     
  3. #3 Rudolf Rakete, 29.03.2016
    Rudolf Rakete

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    Da wäre ich vorsichtig, denn selbst Dummys können schon ein Problem werden. Es zählt die theoretische Möglichkeit zu Auzeichnung und die ist nach geltender Rechsprechung selbst bei einem Dummy gegeben.
    Voll Banane ist aber so.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.03.2016
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    So Banane ist das gar nicht, denn sonst könnte man die Umgebung mit Dummys "desensibilisieren" und dann auf optisch identsische scharfe umrüsten.
    So wie Tierfilmer, die auch den Unterstand erst tagelang rumstehen lassen, bevor sie den besetzen, damit die Tiere lernen, dass davon keine Gefahr ausgeht.
     
  5. R.B.

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    Ich würde dann in diese Richtung argumentieren:

    https://www.rechtambild.de/2014/01/bundesgerichtshof-klingel-cam-zulaessig/

    Bei einer Klingelanlage besteht für einen Laien keine Möglichkeit der Aufzeichnung. Man müsste die Anlage mit entsprechendem Aufwand und Fachwissen umbauen. Zudem wird nicht versteckt aufgezeichnet, sondern die Kamera ist für jeden der die Klingel drückt ersichtlich. Wie der BGH geurteilt hat, werden dadurch die Persönlichkeitsrechte nicht eingeschränkt.

    Man muss hier schon unterscheiden zwischen einer Klingelanlage und einer Überwachungskamera bzw. Dummy. Eine Klinelanlage vermittelt auch nicht das "Gefühl", dass man überwacht würde, was bei einer Kamera, selbst als Dummy, der Fall sein kann.
     
  6. #6 SirSydom, 29.03.2016
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    Solange du nur deinen Privatgrund filmst, kann dir keiner was.
    Ggf. musst du auf Videoüberwachung - z.B. per Schild an der Gartentür - hinweisen. Dies aber nur, sofern die Überwachung nicht klar ersichtlich ist.

    Was du nicht darfst, ist öffentlichen Grund filmen.

    Das ist mir zu generel. Es mag Klingelanlagen geben, wo dies der Fall ist. Gerade aber die neuen, modernen IP-basierten Klingelanlagen liefern einen H.264/H.265 oder MJPEG Stream, unabhängig davon ob geklingtelt wurde oder nicht.
    Es ist dann auch für IT-Laien mit rudimentäre Kentnisse in der Bedienung einer Suchmaschine und IQ knapp überhalb von Weißbrot möglich, diesen aufzuzeichnen...
     
  7. R.B.

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    Wenn es jemand darauf anlegt, dann wird er immer Mittel und Wege finden, das bestreite ich doch gar nicht. Dafür braucht er nicht einmal eine Klingelanlage oder ein Kamera-Dummy, es gibt die Dinger schon so klein, dass man sie fast überall platzieren kann. Das hat aber nichts mit der Klingelanlage zu tun, denn die ist dafür normalerweise nicht gemacht.
    Es ist auch unbestritten, dass man viele Geräte/Maschinen auch zweckentfremden kann, bis hin zu einem Gerät dessen Nutzung dann illegal wird.

    Es wäre falsch, wenn man (ein Gericht) alle theoretischen Möglichkeiten in Erwägung ziehen müsste, um die Nutzung zu beurteilen. Es geht um den Zweck wofür das Gerät entwickelt/gebaut wurde.
    Sonst müsste man beispielsweise auf Ferngläser verbieten, denn damit könnte ich ja beim Nachbarn in´s Schlafzimmer schauen.

    Eine Klingelanlage ist eine Klingelanlage, beim Drücken der Klingel wird signalisiert, ein live-Bild geschickt, und nach x Sekunden geht das wieder aus. Der Zweckbestimmung entsprechend eingesetzt hat das nichts mit Überwachung zu tun.
     
  8. Baumal

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    ich denke mal klingelanlagen, die aufzeichen, werden zukunftsweisend sein.

    ist doch völligst banane, wenn ich nicht aufzeichnen kann, wer anschellt.?
    dann ist wenigstens nicht immer der gärtner der mörder....:D
     
  9. #9 SirSydom, 29.03.2016
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    Das war vielleicht mal so.
    Schau dir IP-Klingelstationen mal an - die kommen mit Apps und allerlei Schnickschnack, da wird die Überwachungsfunktion praktisch mitgelieftert, zur Einbindung in die Visualisierung der Hausautomatisierung etc.. von einer Zweckentfremdung würde ich hier nicht mehr sprechen, ehrlich gesagt.
     
  10. #10 Rudolf Rakete, 29.03.2016
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    Urteil vom 18.03.2009

    Das Urteil ist sieben Jahre alt, mittlerweile gibt es zahlreiche Klingelanlagen, welche durch besagtes Weißbrot zum Aufzeichnen der Streams zu bringen sind. Die Videoqualität der Klingelanlagen ist auch erheblich besser geworden.

    Mein Nachbar kann auch auf seinem I-Phone schauen wer vor der Tür steht.
     
  11. R.B.

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    Das BGH Urteil ist aus 2011. Selbstverständlich schreitet die Technik schneller voran als die Rechtsprechung nachziehen kann, aber dann müsste man halt einen Prozess anstrengen um zu einem neuen Urteil zu gelangen. Ansonsten ist das bestehende Urteil sicherlich eine gute Grundlage.

    Es wird niemals möglich sein alle Eventualitäten abzudecken.
     
  12. Baumal

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    :biggthumpup:...[​IMG]
     
  13. #13 Rudolf Rakete, 30.03.2016
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    Ralf ich wollte damit sagen, dass dieses Urteil keine Rechssicherheit darstellt da ein aktueller Prozess aufgrund der geänderten technischen Bedingungen zu einem anderen Ergebnis kommen kann.
     
  14. R.B.

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    Hat das nicht für alle Urteile Gültigkeit? Wenn ich einen neuen Prozess mit neuen Fakten/Daten anstrenge, dann ist es gut möglich, dass der Richter zu einem anderen Urteil kommt. Keine Ahnung wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist.

    Mir ist schon klar was Du meinst, ich würde mich halt an der aktuellen Rechtslage orientieren, viel mehr kann man von einem Laien nicht erwarten. Ich hatte ja in einem anderen thread mal geschrieben, welche Ratschläge mir mein RA zu diesem Thema gegeben hat (Überwachungskameras, nicht Klingelanlage). Interessanterweise sah er dieses Thema auch deutlich kritischer als die Polizei, nach deren Ratschlag ich am besten den kompletten Straßenzug hätte überwachen sollen (etwas überspitzt formuliert).

    Durch die Vernetzung im Wohnbereich ergeben sich eine Menge datenschutzrechtlicher Fragen. Das geht weit über eine Klingelanlage hinaus. Vor 15 bzw. 20 Jahren hatten wir das Thema schon in Verbindung mit smart metering und Analyse von TV-Nutzerverhalten diskutiert. Aus heutiger Sicht kann ich sagen, wir haben uns damals zuviele Gedanken gemacht. Heute liefern die Menschen diese Daten (und noch viel mehr) freiwillig ab. :D
     
  15. #15 Rudolf Rakete, 30.03.2016
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    Das stimmt, erste letztens habe ich als ich auf meinen Player streamen wollte, ein neues WIFI Gerät in der Nachbarschaft gefunden, komplett offen.
     
  16. R.B.

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    Jepp, die Menschen gehen sehr leichtsinnig mit ihren Daten um. Ist ja OK, ich habe damit kein Problem, mich wundert halt nur, dass sich Menschen wegen Kleinigkeiten und Datenschutz aufregen, aber die wirklich dicken Dinger werden wie selbstverständlich hingenommen. Wenn ich "Bundesregierung" wäre, hätte ich den Herrn Sammy Sung angerufen, 80Mio smartphones bestellt, und dann kostenfrei an alle Mitbürger verschenkt. Über Nacht hätte man alle kontrollieren können, und was das smartphone nicht erfasst, posten die Leute sowieso freiwillig bei FB (Ich mache gerade Pizza, liege in der Badewanne, sitze auf dem Klo, usw.). :D
     
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