GRZ - werden Terrassen angerechnet

Diskutiere GRZ - werden Terrassen angerechnet im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich brauche eure Hilfe. Bei der Berechnung der GRZ (Grundflächenzahl) hat sich herausgestellt, dass ich hart an der max. möglichen...

  1. Spe-vo

    Spe-vo

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    vom Fach
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Hallo,

    ich brauche eure Hilfe.

    Bei der Berechnung der GRZ (Grundflächenzahl) hat sich herausgestellt, dass ich hart an der max. möglichen Grenze liege. Nach oben ist kaum noch Luft.

    Das Bauamt liefert mir unterschiedliche Meinungen zum Thema, soll bedeuten keiner kann es mir verbindlich sagen. Klar, kann man Flächen „kleiner“ rechnen…soll aber nicht sein.

    Ich möchte gerne zumindest theoretische Klarheit haben.


    Nun meine Frage an die Experten hier im Forum:

    Ist es richtig, dass die Fläche von einer ebenerdigen Terrasse sowohl bei der 1. GRZ, als auch bei der Berechnung der 2. GRZ nicht berücksichtigt wird?


    Herzlichen Dank!
    Spe-vo
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Enin, das ist NICHT richtig! Terrassen gehören zu den nicht priviligierten Flächen (landläufig auch GRZ 1 genannt) und sind dort IMMER mit aufzurechnen!
    Selbst dann, wenn wirklich keine gepflasterte Terrasse, sondern Betischung und -stuhlung auf dem Rasen angedacht ist!
    Dito für Wege und die Zufahrt (die allerdings den 50% Bonus bekommt, wenn nicht runtergeregelt oder ausgeschlossen via -B-Plan).

    Alle anderen Aussagen sind schlicht falsch und können auch im Nachgang zu einer Baugenehmigung Ärger machen. (Mein Nachbar hat das aber, will ich auch - rumpelstielzstampf)
     
  3. #3 Der Bauberater, 06.12.2012
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Ich habe jetzt keine BauNVO da, aber in der "alten" Version ich glaube es war die 1962 Fassung, werden Nebenanlagen NICHT mit angerechnet! :winken
    Ist der B-Plan von vor 1962?
    Ansonsten werden sie nach § 19.4 BauNVO mitgerechnet!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    OK - Du hast mich - ich bin von einem aktuellen B-Plan ausgegangen. :o

    Bei alten B-Plänen mag eine alte Fassung der BauNVO gelten, die andere Anrechnungskriterien hat.
     
  5. Spe-vo

    Spe-vo

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    vom Fach
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Danke für die sachlichen Infos.

    Werde ich berücksichtigen. Es handelt sich um einen neuen B-Plan.

    Nach BauNVO: Geringe Überschreitungen können toleriert werden, wenn nur mit
    „…geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens…“ zu rechnen ist.

    Bei mir wären es Teile der bodengleichen Terrasse, die ohnehin auf dem Grundstück entwässert wird.

    Ausreichend Toleranzen bei der 2. GRZ sind ebenfalls gegeben, doch die Terrasse ist nun mal keine Einfahrt oder Garage...


    Danke für die Aufklärung!
    Gruß
    Spe-vo
     
  6. #6 Der Bauberater, 07.12.2012
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    Wie geringfügig sind denn deine Überschreitungen?
    Was sagt der Bearbeiter der unteren Baubehörde dazu?
     
  7. Spe-vo

    Spe-vo

    Dabei seit:
    17.04.2006
    Beiträge:
    163
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    vom Fach
    Ort:
    Gelsenkirchen
    Bei der 2. GRZ sind noch ca 40 qm nach oben möglich.

    Bei der 1. GRZ minimale Überschreitung von ca 2 qm. ( es sind nicht Gebäudeteile, sondern tatsächlich nur Teile der Terrasse)

    Baubehörde, (habe gerade mit denen gesprochen), hat keine Bedenken.
     
  8. borner

    borner

    Dabei seit:
    02.03.2015
    Beiträge:
    103
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Projektierer
    Ort:
    Brandenburg
    Was ist denn der Unterschied zwischen 1. GRZ und 2. GRZ? Unser Grundstück hat nur eine GRZ. Gibt es welche mit zweien?
     
  9. #9 Andybaut, 20.02.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Das hat mich auch verwirrt.
    Ich glaube die meinen die Überschreitung der Zufahrtsfläche:

    § 19
    Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

    (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind.

    (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.

    (3) Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist eine Straßenbegrenzungslinie nicht festgesetzt, so ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die hinter der tatsächlichen Straßengrenze liegt oder die im Bebauungsplan als maßgebend für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche festgesetzt ist.

    (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird,

    mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. Soweit der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt, kann im Einzelfall von der Einhaltung der sich aus Satz 2 ergebenden Grenzen abgesehen werden
    1. bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens oder
    2. wenn die Einhaltung der Grenzen zu einer wesentlichen Erschwerung der zweckentsprechenden Grundstücksnutzung führen würde.
     
  10. borner

    borner

    Dabei seit:
    02.03.2015
    Beiträge:
    103
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Projektierer
    Ort:
    Brandenburg
    Gut, dass war auch meine Vermutung.
    Der "Überbuchungsbetrag" sind aber doch 50% von der Ursprünglichen GRZ. Nicht von dem, was das Haus von der GRZ noch übrig lässt. Oder?

    Beispiel: 1000qm, GRZ 0,25, 100qm Hausfläche
    => 250qm überbaubar.

    100qm Haus < 250qm überbaubar = OK
    verfügbare Fläche für Garage, Schuppen, Pflasterarbeiten: 250qm * 1,5 = 375 qm - 100qm Haus = 275qm.


    Was gilt denn als nicht-überbaut? Alles, was nicht direkt auf dem Boden liegt oder steht? Ist eine Holz- oder WPC Terrasse mit darunterliegender Konstruktion überbaut?
     
  11. #11 Andybaut, 20.02.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
    ich vermute auch, dass es 50% von der ursprünglichen GRZ sind.
    Ich hab´s noch nie gebraucht und finde den Text zumindest Missverständlich :-)

    ich würde mal sagen es betrifft streng genommen nur Satz 1, also Garagen und Stellplätzen.
    Wenn man also nur Terrasse und keine Garage hat, dürft man wohl auch nicht um 50% überschreiten.

    Mir fehlt da aber ganz ehrlich die konkrete Erfahrung.
     
  12. borner

    borner

    Dabei seit:
    02.03.2015
    Beiträge:
    103
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Projektierer
    Ort:
    Brandenburg
    Nee.. der Satz selber geht noch weiter, nämlich bis zum "Punkt", bzw bis zu "mitzurechnen.".
    Da frage ich mich eher, warum gepflasterte Flächen wie Wege oder Terrasse überhaupt mit in die GRZ kommen sollten. Sie sind keine Stellplätze, keine Zufahrt und keine bauliche Anlage unter der Geländeroberfläche und unter dem in Punkt 2 genannten §14 finde ich auch nichts, was an eine Terrasse erinnert.
     
  13. #13 Andybaut, 20.02.2017
    Andybaut

    Andybaut

    Dabei seit:
    02.04.2015
    Beiträge:
    5.127
    Zustimmungen:
    324
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Baden-Württemberg
  14. #14 scooter, 15.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.01.2020
    scooter

    scooter

    Dabei seit:
    30.11.2014
    Beiträge:
    30
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Konstrukteur
    Ort:
    Thüringen
    Hallo zusammen,

    ich möchte diesen alten Beitrag noch mal hochholen:

    verbunden mit der Frage:

    Stimmt das noch so, dass Terrassen immer mit zu planen sind auch wenn sie (wegen GRZ schon an der Obergrenze) nicht mit gezeichnet wurden? (Sie kommen ja später dann meist doch noch hinzu.)

    Und: Zufahrten sind doch keine Stellplätze, bzw. gelten nicht als solche?

    Denn,
    gem. §19 BauNVO:....
    (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von
    1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten,
    2. Nebenanlagen im Sinne des § 14,
    3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. ...

    sind Garagen und Stellplätze mit ihren Zuhfarten separat aufgeführt.

    ;) scooter
     
Thema: GRZ - werden Terrassen angerechnet
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. grz

    ,
  2. grz terrasse

    ,
  3. Grundflächenzahl terasse

    ,
  4. grz berechnung terrasse,
  5. Grundflächenzahl Terrasse ,
  6. terrasse grz,
  7. grz terrassenflächen,
  8. terrasse grundflächenzahl,
  9. terrasse grz 1 oder 2,
  10. was zählt zur grz,
  11. GRZ Terrassen,
  12. grz berechnung,
  13. was zählt zur grundflächenzahl,
  14. Terasse grz,
  15. grz garage und terrasse,
  16. was gehört zur grundflächenzahl,
  17. grundflächenzahl terrassen,
  18. berechnung grz,
  19. terrassen grz ,
  20. holzterrasse grz,
  21. was gehört zur GRZ,
  22. GRZ 1 und 2,
  23. berechnung grundflächenzahl terrasse,
  24. überbaubar grundstücksfläche grz terrasse,
  25. grz berechnung hessen
Die Seite wird geladen...

GRZ - werden Terrassen angerechnet - Ähnliche Themen

  1. Terrasse Abdichtung WDVS

    Terrasse Abdichtung WDVS: Hallo Liebe Experten, wir sind gerade bei der Planung unserer Terrasse. Es soll eine WPC Terrasse auf Stelzlager und einer Unterkonstruktion...
  2. Terrasse mit Polygonalplatten reist an vielen Stellen auf. Ursache

    Terrasse mit Polygonalplatten reist an vielen Stellen auf. Ursache: Guten Abend, Wir haben vor 2 Jahren zusammen mit einem befreundeten Galabauer 80m2 Polygonalplatten auf 40cm Mineralbeton und 10cm Dränbeton und...
  3. (Holz-)Terrasse um 50cm erhöhen - Was ist der richtige Weg?

    (Holz-)Terrasse um 50cm erhöhen - Was ist der richtige Weg?: Hallo liebes Forum, wir möchten unsere Terrasse, welche ca. 50cm unter Wohnzimmerniveau liegt, auf die gleiche Höhe des Wohnzimmers bringen....
  4. Terrasse mit Fliesenkleber?

    Terrasse mit Fliesenkleber?: Hallo zusammen, wir wollten unsere Terrasse draußen erneuern und haben unseren Fliesen gefunden. Diese sind jedoch nur 2 cm hoch. Daher wollte...
  5. Beleuchtung unter der Terrasse

    Beleuchtung unter der Terrasse: Hallo Ich hatte unter unserem alten Terrassenbelag (Douglasienbretter) zwischen den Unterkonstruktionsrahmen als Beleuchtung einen Lichtschlauch...