Abrechnung Honorar

Diskutiere Abrechnung Honorar im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, meine Architektin hat mit letzte Woche die Schlussrechnung geschickt. Schlusszahlung nach Fertigstellung der Baumaßnahme...

  1. #1 schorsch1974, 17.11.2006
    schorsch1974

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    Hallo Forum,

    meine Architektin hat mit letzte Woche die Schlussrechnung geschickt.
    Schlusszahlung nach Fertigstellung der Baumaßnahme (Endabnahme)
    Allerdings hat diese nie statt gefunden. Für Innenputz und WDVS läuft ein Verfahren, der Endabnahme Dachdecker ( restliche Mängelbeseitigung ) ist auf ihren Wunsch auf Frühling verschoben und der Fensterbauer muss noch Mängel beseitigen die im Abnahmeprotokoll stehen. Auch wenn eine Betreuung nach Bauende nicht vereinbart wurde, zählt das alles doch noch zur Bauüberachung und -Leitung oder?
    Wenn der Gerichtsgutachter feststellt, dass Mängel am WDVS durch mangelhafte Planung und Bauüberwachung entstanden sind, wie kann ich dann weiter vorgehen? So einfach wird die Architektenhaftpflicht wohl auch ned zahlen oder?

    Gruß
    Schorsch
     
  2. BJ67

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    Mal informativ zur

    Berufs- oder Vermögensschadenshaftpflicht:
    Erste Leistung der Versicherung ist Abwehr des möglichen Anspruchs, erst wenn dies erfolglos verläuft, also der Prozeß (durch wieviele Instanzen) verloren wird, ist es Aufgabe der Versicherung den Schaden zu reguliern. Das ist in der Regel auch in den Vertragsbedingungen auch so verankert. Wenn Sie denken etwas von der Versicherung zu bekommen, führt der Weg zum Anwalt.
     
  3. #3 Ingo Nielson, 17.11.2006
    Ingo Nielson

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    nein.
    in lph 8 wird der mangel lediglich festgestellt.
    so wie es sich anhört ist eine schlussrechnung korrekt.
    ...hhmm, und für dich in diesem jahr auch noch günstiger, da mit 16 statt 19 besteuert.
    wenn ein planungsfehler vorliegt, haftet der architekt (oder seine versicherung). diese wird sicherlich erstmal den behaupteten anspruch prüfen lassen, aber das halte ich für legitim.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Mein lieber schorsch....

    Sie machen es sich etwas einfach.
    Abnahmen sind rechtsgeschäfte und damit vom AG (=Bauherr) vorzunehmen. Architekt(in) berät nur in techn. Hinsicht (= X ist ein/kein Mangel)
    Und wenn Sie der meinung sind, die Mängel an der Dämmung seien Planungs-/Überwachungsfehler, dann melden Sie diese offiziel bei der Architektin an.
    Denn der Gutachter stellt nur fest, was er gefragt wird. Ungefähr so wie Multiple Choise mit Erklärung der Entscheidung:
    Ist das WDVS mangelhaft Ja / Nein, weil ...
    Ungefragt wird der SV nicht schreiben, wer welche Fehler gemacht hat.
    In einer Lage wie der von Ihnen beschriebenen würde ich an Ihrer Stelle den Rat des Anwlats suchen. Und ich hoffe Sie haben einen Anwalt, der nicht nur auf jur. Kniffe aus ist.
    Denn der Architektin könnte zumindest eine Teilsumme des Honorars bereits jetzt als unstreitige Zahlung zustehen. Und zahlen Sie jetzt nicht, zahlen Sie später Zinsen + anteilige Streikosten.
    MfG
     
  5. #5 schorsch1974, 18.11.2006
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    Es ist ja lediglich die letzte Rate offen. Klar ist die Abnahme meine Sache, aber ist es nicht Sache der Bauleitung das Gewerk bis zur Abnahme mängelfrei zu bekommen? Und damit meine ich klar erkannte Mängel. Das Problem ist leider, dass ich mich z.B. seit einem Jahr mit dem Fensterbauer streite, weil ich WK II bestellt habe, aber er hat nicht geliefert. Das ist unserer Architektin nie aufgefallen, hätte sie aber prüfen müssen! Letztlich wurde auf ihren Rat der Vertrag über das nicht fertiggestellte und mangelhafte WDVS gekündigt. Gekündigt hat Sie in unserem Auftrag! Also ist der Bau ja noch nicht abgeschlossen oder? Wenn die letzte Teilrate bei Fertigstellung vereinbart wurde, kann sie doch nicht jetzt eben jene verlangen oder? Klar ist nur bis einschließlich Leistungsphase 8 vereinbart, aber im Vertrag steht, letzte Rate bei Fertigstellung. Sie hat damit gerechnet, dass es reicht, einmal pro Gewerk auf der Baustelle zu erscheinen. Ich musste sie teilweise auf Knien bitten hierher zu kommen. Und bei den wichtigsten Gewerken Dach (es regnete rein), Fenster ( falscher Ug-Wert, kein Wk II ) und WDVS ( Fugen mit Mörtel zugemacht, Punktverklebung und und und siehe hier im Forum) hat die Bauleitung einfach versagt. Der Gerichtsgutachter geht jetzt 80 Mängel durch. Und bei der Aufnahme hat er weitere an anderen Gewerken entdeckt, nach denen gar nicht gefragt wurde. Im Gutachten werden die Planungsmängel auftauchen, dass sie ursächlich für einige Mängel am WDVS sind (z.B. seitliche Gaubenanschlusse).
    Und eins möchte ich betonen:
    Ich mache mir hier gar nichts einfach. Ich führe einen Bauprozess, musste Nachfinanzieren weil die Architektin ned rechnen kann (z.B. Elektroinstallation kalkuliert 4.000 € / Kosten 10.000 €, im steinigen Siegerland Bodenklasse III ausgeschrieben), hab noch zahlreiche Mängel, die ich entdeckt habe und nicht die Bauleitung (Fenster, Hautüre) und muss mich vom Gerichtsgutachter fragen lassen ob ich keine Detailpläne und keine Bauleitung hätte.
    Wenn dann in einem Mängelprotokoll stillschweigend die Schlussrechnung mitgeschickt wird, dann platzt den Bauherrn der kurz vor der Pleite steht einfach mal die Hutschnur. Um das alles zu verhindern hatte ich jemand von eurem Berufsstand gesucht und beauftragt. Am Ende wärs besser gewesen ich hätte mir wenigstens das Geld gespart!
    Ich würde mich nicht an Euch wenden, wenn ich alle Architekten schlecht reden oder beleidigen wollte. Ich wende mich an euch um Hilfe zu erhalten!
    Und ich bin weiterhin über Tips dankbar, was man tun kann. Für einen weiteren Prozess habe ich derzeit kein Geld. Also muss ich versuchen die weiteren Mängel im Rahmen der Gewährleistung beseitigen zu lassen. Leider sind die meisten Mängel teurer als der Einbehalt nach geprüfter ( durch Archi ) Schlussrechnung. Achja, jede einzelne Abnahme hat sie mit unterschrieben und das Protokoll geführt. Aber die Feststellung der Mängel für Protokoll ist doch ned mein Job oder?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nur mal so...

    ganz schnell zwischendurch.
    Sie kennen Ihre Geschichte, wir nicht. Und wir suchen nicht jedesmal, ob der Fragesteller schon 23 Fragen zu Baumängeln gestellt hat, um dann erkennen zu können was da gelaufen ist.
    Also müssen solche Infos in der Frage mitgeliefert werden, damit wir uns ein Bild machen können - und möglichst realitätsnah antworten können.
    An einige Dinge erinnere ich mich jetzt aus Ihren alten Fragen.
    Mal ganz klar gesagt:
    Was Sie da vor sich haben, ist mit dem Ausmisten des Augiasstall zu vergleichen.
    Soundsoviel Handwerker haben mangelhaft gearbeitet. Diese Mängel sind teils von Ihnen, teils von der Bauleitung erkannt worden.
    Es ergeben sich also drei (oder vier) Ebenen
    1) Mängel während der Ausführung - von BL angezeigt
    2) Mängel während der Ausführung - von AG erkannt
    3) Mängel an Planung + Bauleitung
    [4) EVTL. Mängel nach Abnahme - von BL NICHT angezeigt]
    Das sachgerecht aufzudröseln, dürfte nur anutachterkosten 4 -5.000 € bedeuten - in der ersten Runde.
    Ich würde Ihnen raten, sich mit Ihrem Anwalt und der Architektin an einen Tisch zuu setzen und Tacheles zu reden!
    ALLE Beteiligten sollten dabei persönliche Befindlichkeiten hintanstellen und nur das Ziel im Auge haben, den Bau so gut wie möglich fertig zu bringen.
    MfG
     
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    also mit Architektenschelte wirst du hier nicht weiterkommen. das ist wie das klagen über die katholische kirche im petersdom.
     
  8. #8 schorsch1974, 19.11.2006
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    Ich will nen Rat, niemand beleidigen. Aber wenn man die Diskussion beim Dach sieht, versteht man vielleicht dass ich mich von der Bauleitung verlassen fühle.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2006
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    Nö...

    Ich seh das nicht - weil ich nur eine Seite höre!
    Woher wissen wir z.B., daß die Gute von Ihrer Dämmerei wusste?
    MfG
     
  10. #10 schorsch1974, 19.11.2006
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    Weil sie mir auf Nachfrage geschrieben hat, dass ich mit dem Dämmen beginnen kann. Schließlich musste ich dafür Urlaub nehmen und hab mehrmals nachgefragt.
     
  11. #11 Ingo Nielson, 19.11.2006
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    wenn ich dich richtig interpretiere, schorsch, dann hast du von der dame erwartet, dass sie dir instruktionen gibt, wie du die dämmung einbringen sollst und während der dämmaktion auch öfter mal draufschaut, ob du alles richtig machst?
     
  12. #12 schorsch1974, 19.11.2006
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    Nein, sie hat mir gesagt wann ich loslegen kann und ich habs mir von nem Fachmann zeigen lassen und prüfen lassen. Ich habe erwartet, dass sie die vorangegangen Gewerke Rohbau, Fenster, Dach überwacht und feststellt alles ist ok. Das hat sie auch getan, aber nix war ok. Fenster waren falsch und auch nach Verschluss der Fläche zwischen den Dächern hattten wir anschließend noch Regenwasser im Bad, weil der Dachdecker falsch gearbeitet hat, sie aber nie überprüft hat wie er gearbeitet hat. Sie war kurz hier als das Dach fertig war, nie währenddessen. Ich könnte hier noch ganze Seiten schreiben, was alles falsch gelaufen ist. Das Problem ist, man weiß es erst hinterher und ärgert sich dann. Und am Ende ist man auch noch der Dumme, weil man sich auf den Bauleiter verlassen hat.
    Und nochmal, der Schnee ist zwischen der aufgehenden Mauer und der Dachunterspannbahn eingedrungen. Hier waren Schlitze (an den Sparren und zwischen Stein und Unterspannbahn) offen, die weder vom Maurer, noch vom Zimmermann, noch vom Dachdecker verschlossen wurden. Und ich selbst kann ja nicht beurteilen ob die alles richtig gemacht haben. Dafür habe ich einen Architekten beauftragt.
     
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