Abwasserkanal

Diskutiere Abwasserkanal im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben ein Grundstück mit einer Baulast zugunsten der Stadtwerke gekauft. Auf dem Grundstück verläuft ein Abwasserkanal, so das den...

  1. #1 uwe.e.r., 01.12.2006
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    Hallo,

    wir haben ein Grundstück mit einer Baulast zugunsten der Stadtwerke gekauft.
    Auf dem Grundstück verläuft ein Abwasserkanal, so das den Stadtwerken ein Abwasserleitungsrecht eingeräumt ist.
    Soweit so gut.
    Bei der Bauplanung habe ich festgestellt, dass der 30 cm Betonrohr-Kanal in einem Abstand von 2,80m - 3,30m von der Grundstücksgrenze verlegt ist.
    Das Baufenster des Bebauungsplanes geht bis 3m an die Grenze.
    Da das Grundstück 18,50m breit ist und unser Haus 12,30m ist liegt unser Fundament teilweise auf dem Kanal. Der Kanal wurde letztes Jahr neu verlegt und der Bereich bis zu 4,50m von der Grenze wurde bis in eine Tiefe von 3m nur zugefüllt und nicht verdichtet.
    Nun haben wir das Problem, dass wir keinen Halt für das Fundament im Boden bekommen und stellenweise auf dem Kanal bauen, was nicht erlaubt ist.
    In dem Bebauungsplan ist der Kanal 1,50m von der Grenze eingezeichnet, dass wäre auch in Ordnung.
    Gibt es Vorschriften welchen Abstand ein parallel mit der Grundstücksgrenze verlaufender Kanal von der Grenze haben muss?

    Mein Architekt meint der Kanal müsse nur innerhalb des 3m breiten Streifen liegen in dem die Stadt das Abwasserleitungsrecht hat.

    Wie kann ich mich mit dem Betreiber des Kanals über die entstehenden Mehrkosten bei der Fundamentgründung einigen?

    Gruß
    Uwe
     
  2. ISYBAU

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    Grundsätzlich gibt es keine Regel, in welchem Abstand der Fremdkanal verlegt werden darf bzw. durfte. Entscheidend ist die sachliche Grundlage (Plan, und ggf. schriftliche Festlegungen) für dingliche Sicherung im Grundbuch.

    Bevor du auf oder in der Nähe des Kanals baust, sollte eine Beweissicherung durchgeführt werden, um später Nachweisen zu können, dass z.B. Schäden schon vorher vorhanden waren bzw. Du nicht durch unsachgemässe Bauweise deines Bauunternehmers ein Ei, sprich Schaden gelegt bekommen hast. Also auch danach untersuchen lassen. Besprich das am besten mit den Stadtwerken. Dadurch entstehen natürlich Mehrkosten. Solltest Du später Bäume pflanzen, die in den Kanal einwachsen wirst auch Du dafür Schadensersatzpflichtig sein. Ein Durchleitungsrecht ist leider eine unangenehme Last.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    wenn a zutrifft, dann müssen Sie einen Anwalt einschalten der das aufdröselt. Und dann Ihr Vorgehen mit dem Anwalt abstimmen. Dann wird die Wertminderung bestimmt und abgegolten oder der Kanal in die "verkaufte" Zone verlegt.

    b: Prinzipiell haben Sie den Kanal so zu dulden wie in der Baulast geregelt. Dabei haben sie auch die dauerhafte Funktion nicht einzuschränken und jetzt der Klops:
    Sie müssen den Kanal auch zugänglich halten, d.h. z.B. für Reparaturen.
    es darf kein unzumutbarer Aufwand entstehen.
    -> Sie dürfen ohne Zustimmung nicht überbauen
    -> Sie müssen einen Kanalgraben für Reparaturen/Erneuerung ermöglich. Da gibt es ein Merkblatt für Grabenverbau, das ihnen der Leitungsträger gerne zur Verfügung stellt.:fleen

    Klartext: Sie müssen einen Abstand für eine Verbaumaßnahme zum Kanal halten und Ihre Gründung muß so erfolgen, das man den Kanal freilegen kann. Und zwar so, dass ein machbarer Aufwand entsteht - keine Unterfangung des Gebäudes. -> Die Gründungsohle ist mind. 30 cm unter die Kanalsohle zu legen. (Erfahrungswert, hängt von den geometrischen Verhältnissen ab)

    Hab einen ähnlichen Fall letztes Jahr bei einem Gewerbebau gehabt.
    Da war der Regenüberlaufkanal (D=1m) aber nicht eingetragen und während der Planung entdeckt worden.
    Riesenzirkus.
    Endergebnis: alle genervt, UG der Halle ist weggelassen worden, Tiefergründung mit Bohrpfahlwand (konnte gebaggert werden), Verteilerbalken ca. 5m tief entlang des Kanals, statische Ergänzungen, damit die Bodenplatte und die Hallenstützen über die Bohrpfahlwand bis 50cm auskragen können.

    Thema ist nicht ohne ...
     
  4. ISYBAU

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    wie PEMU auch schreibt ! zuerst die grundlagen beschaffen, lesen und ggf. mit juristischer unterstützung bewerten ... lose meinungen und vermutungen, wie die deines architekten helfen nicht sehr viel weiter.

    Zur Grundlagenbeschaffung gehört auch die Abstimmung mit dem Leitungsrechteträger
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 01.12.2006
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    Ich hab´ da aber auch eine ...

    ... "lose Architektenmeinung" :konfusius .

    Hier geht´s erst mal um ne Baulast und keine Grunddienstbarkeit. Im Baulastenverzeichnis gibt´s dazu eine vermaßte Skizze, die man sich erst mal besorgen sollte.
    Und wenn die Gemeinde als Eigentümerin der Stadtwerke den Kanalverlauf im B-Plan festgeschrieben hat, dann hat sie sich auch gefälligst daran zu halten (sonst sind die B-Pläne ja auch sakrosankt).

    In Einem gebe ich meinen Vorschreibern Recht: Hier geht nix ohne einen Fachanwalt für Baurecht. Gemeinden können unheimlich stur sein, auch wenn sie im Unrecht sind.
     
  6. #6 uwe.e.r., 02.12.2006
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  7. #7 VolkerKugel (†), 02.12.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Na also ...

    ... aber lass´ Dich dabei nicht über den Tisch ziehen. Hör´ Dir den Vorschlag an und verlange Bedenkzeit :shades .
    Du kannst ihn ja hier dann reinstellen.

    Du hast gute Karten: Die 1,50 m stehen sowohl im B-Plan als auch im Baulastenverzeichnis!
     
  8. #8 uwe.e.r., 02.12.2006
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  9. ISYBAU

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    wie lange liegt der kanal denn schon ? länger als 30 jahre ?
     
  10. Bruno

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    Genauso sehe ich das auch. Früher haben wir das auf dem Bau so geregelt: mit großem Gerät ausheben, richtig reingreifen und erst mal den nicht dort vermuteten Kanal abreißen. Erst dann fragen. Achtung: das war keine Anleitung ;)
     
  11. ISYBAU

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    das nennt man tatsachen schaffen ... das wird auch heute manchmal noch so gemacht ... mal das kabel reisen und schauen wer sich meldet ... kann aber teuer werden der spass ! und kann nicht empfohlen werden
     
Thema: Abwasserkanal
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