Zusatzkosten werden nicht anerkannt!!!

Diskutiere Zusatzkosten werden nicht anerkannt!!! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben gerade eine Baustelle fertiggestellt, wir haben dort am 14.02. ein Hallendach als Binderkonstruktion aufgestellt...

  1. gatgat

    gatgat

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    Hallo zusammen,

    wir haben gerade eine Baustelle fertiggestellt, wir haben dort am 14.02. ein Hallendach als Binderkonstruktion aufgestellt einschließlich der Dachdeckung. Im Vorfeld der Vertragsverhandlung haben wir die Baustelle begutachtet und auch die Zufahrt der Baustelle. Zum damaligen Zeitpunkt war die Baustelle befahrbar.

    Am Tag der Bindermontage 14.02. war die Baustellenzufahrt nicht mehr befahrbar da diese nur noch aus Schlamm bestand. Der UNIMOG mit Kran mußte die Binder insgesamt 5mal umsetzen um sie zur eigentlichen Baustelle zu bekommen.

    Wir haben den Bauherren als auch den Bauleiter über die notwendigen Mehrkosten (Kranstunden, Überstunden MA) informiert und sind so verblieben das die tatsächlich aufgetretenen Kosten am 15.02. zu Papier gebracht werden.

    Gestern haben wir nach mehrmaliger Nachfrage endlich vom Bauleiter eine Antwort bekommen. Die Kosten werden nicht anerkannt mit der Begründung das wir die Baustelle vor Vertragsabschluß gesehen haben und keine Bedenken angemeldet haben.

    Meine Frage lautet also wie können diese Kosten, ca. 1200 Euro, durchgesetzt werden? Gibt es eventuell hierzu ein Urteil oder VOB Kommentar.

    Danke für die Hilfe , Michael
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Ich fürchte, die Forderung kann nur vor Gericht durchgesetzt werden. Der AG hat ein Signal gesetzt, nicht zahlen zu wollen. Er kann sich in aller Ruhe zurücklehnen und den AN "kommen lassen", denn er hat das Geld. Die besten Argumente werden bei solchen AGs nichts nützen. Wer nicht zahlen will, kann auch durch die Vorlage der schönsten und zutreffendsten höchstrichterlichen Urteile zu anderen Fällen zu nichts gezwungen werden.

    Argumente könnte man beim VOB-Ausschuss des Landes bekommen. Dort werden VOB-Streitfälle behandelt und archiviert. Für M-V habe ich keine Adresse. Hier ein Beispielfall aus Sachsen-Anhalt:

    http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=pg7o5gwdjrha

    Teil 2 der Fallsammlung, dort Fall 183.

    Es wird genau auf den Wortlaut im Vertrag ankommen. Hat der AG ausdrücklich eine Baustellenzufahrt zur freien Benutzung vorgegeben und war folglich nichts einzukalkulieren, hat er einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Der AN darf damit rechnen, eine benutzbare Zufahrt gestellt zu bekommen. Ist die Formulierung in irgendeiner Weise abgeschwächt (wie in dem Fall 183), sieht es schon bedeutend schlechter aus.
     
  3. gatgat

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    Zur Baustellenzufahrt an sich gibt es im Vertrag keine weiteren Erläuterungen. Also waren durch uns keine weiteren Kosten einzukalkulieren. Der Regen der Vortage hat sein übriges getan. In einem Schreiben des AG heißt es Sinngemäß das die Errichtung der Zufahrt geplant aber noch nicht beauftragt ist.

    MFG Michael
     
  4. #4 VolkerStoeckel, 14.03.2007
    VolkerStoeckel

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    Der Materialtransport ist grundsätzlich Sache des Unternehmers. In vorliegendem Fall waren die örtlichen Gegebenheiten bekannt. Der AG hat dazu offensichtlich keine, also auch keine falschen, Angaben gemacht.

    Wenn der Unternehmer die örtlichen Gegebenheiten falsch eingeschätzt hat, so ist das erstmal seine Sache. Juristisch mögen da noch ein paar kleine Wege bleiben. Große Chanchen für die Durchsetzung von Mehrkosten sehe ich aber nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  5. wabe

    wabe Gast

    Ich denke auch, wenn man als AN nicht in seinem Angebot präzisiert hat, welche Anforderungen er an die Baustellenzufahrt stellt, wird der AN keine Möglichkeit haben, hierfür Mehrkosten durchzusetzen. Denn der AG hat keine Aussagen im LV dazu gemacht und für die Witterung kann auch der AG nichts.
    Aber man muss ganz einfach feststellen, wenn ein AN denkt, es wird schon gehen, wenn er die Baustelle bei gutem Wetter anschaut, dann reicht es eben nicht.
    Man muss immer auch die Rahmenbedingungen eindeutige definieren.
    Pech gehabt, falsch gedacht.
     
  6. gatgat

    gatgat

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    Wie hätte man das sonst anzeigen müssen als so wie wir es getan haben.

    "Erst die Unterschrift für die Bezahlung der Mehrkosten oder wir arbeiten bzw. bauen nicht weiter"

    Es läuft doch meistens so "Jaja machen se erst mal, das kläre ich dann mit dem Bauherren"

    Ich habe die zusätzlichen Kosten ordentlich angezeigt und werde die Sache erst mal versuchen in einem persönlichen Gespräch zusammen mit dem Bauleiter und dem Bauherren klären. Ich werde aber auch unmissverständlich klarmachen das wir uns mit 0% nicht zufrieden geben werden. Von einem AN wird in der Regel auch erwartet das er auf Kompromisse eingeht das erwarte ich in diesem Fall vom Bauherren.

    MFG Michael
     
  7. #7 Olaf (†), 16.03.2007
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Der Fehler..

    dürfte schon im Angebot stecken: Dort hätte mit Sicherheit reingehört, dass eine nutzbare Zufahrt vorausgesetzt wird.
    Putzer machts doch z.B. auch nich (i.d.R) anders: entweder Gerüst ist bauseits gestellt o0der er kalkulierts mit.
    Jetzt hilft wirklich nur Überzeugungsarbeit. Daumen drück
     
  8. #8 wasweissich, 16.03.2007
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was ich gerne beantwortet hätte , ist die frage , ob die zufahrt welche in ordnung zu sein schien , durch befahren durch andere gewerke beschädigt , oder ruiniert wurde , und daher nicht mehr in dem besichtigten zustand sein konnte .
    denn , wenn ich eine zufahrt zur verfügung gestellt bekomme , die ich nur ein , zweimal hin und zurück befahren muss , geht es meistens auf einer normalen wiese auch bei regen gut . meistens...
    wenn aber in den zwei wochen vor meinem arbeitsbeginn der betonbauer 95 m³ in allradtransportern angeliefert bekommt und werweisswelche radlader oder was bei hinundher geleiert sind da hilft mir mein allradantrieb auch nur noch wenig.....

    ausserdem hätte ich die arbeit eingestellt , weil solche mehrkosten selten nachträglich anerkannt werden (da sind bauleiter und architekten seeeeeeeeeeeeehr vergesslich , und die ehefrauen von bauherren auch ) , und wenn die bauleitung auf ausführung besteht : bitte , eine schriftliche bestätigung , anfallende mehrkosten zu übernehmen...........(aus schaden wird man klüger)

    gruss j.p.
     
Thema: Zusatzkosten werden nicht anerkannt!!!
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