neues Risiko für Forenbetreiber

Diskutiere neues Risiko für Forenbetreiber im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich habe eben gelesen, dass ein Forenbetreiber dran ist, wenn ein Forenteilnehmer ein urheberrechtlich geschütztes Bild (die meisten Bilder im...

  1. Bruno

    Bruno

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    Ich habe eben gelesen, dass ein Forenbetreiber dran ist, wenn ein Forenteilnehmer ein urheberrechtlich geschütztes Bild (die meisten Bilder im Internet sind geschützt!) in einen Beitrag einstellt. Das kann teuer werden.

    Der Zeitungsbericht:
    http://www.mopo.de/2007/20070823/hamburg/panorama/3000_euro_fuer_einen_eistee.html

    Forenbeitrag eines Anwalts aus dem betroffenen Forum mit einem Kurzbericht zur gestrigen Gerichtsverhandlung in Hamburg:
    http://www.bundesligaforen.de/thread.php?postid=453241#post453241

    Meine Meinung: das Urheberrecht kennt kein Zitat aus einem Bild. Das Übernehmen eines Bildes in ein anderes Werk ist deshalb ein Vollzitat, so wie wenn man ein ganzes Gedicht abdruckt. Das ist nur in engen Grenzen zulässig, § 51 UrhG:
    Dieser Fall liegt nur selten vor, z.B. wenn ich in ingenieurwissenschaftlicher Art ein Bild aus dem Beiblatt 2 der DIN 4108 abhandeln würde.

    Es bliebt also nur aufpassen und das Verwenden von fremden Bildern am besten zu unterlassen.
     
  2. #2 Tom Köhl, 23.08.2007
    Tom Köhl

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    Ich würde ja gerne...

    ...Bilder die ich aus dem Internet übernommen und hier in Beiträgen verlinkt habe, rauslöschen - aber mir fehlt das Editionsrecht für meine Beiträge! :boxing

    Wäre vielleicht ein Grund, das wieder zu aktivieren :wow

    Herzliche Grüße,
    Tom
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 23.08.2007
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    Das ist...

    doch krank.
    Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
    Ich hoffe wirklich, daß die Leute über die Vereine viel bewegen und die Seite der Kläger austrocknen.
    Warum kann ich - wenn es mich denn wirklich stört, daß meine Bilder irgendwo auftauchen - nicht erstmal höflich um Abhilfe bitten.
    Warum muß man immer gleich mit dem Abmahnknüppel zuschlagen?
    MfG
     
  4. ilis

    ilis

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    Bitte beachten, dass die Ansichten aus Hamburg von den meisten anderen Gerichten (in diesem Bereich) NICHT geteilt werden.
    zB Berlin (afair): Forenbetreiber ist NICHT verpflichtet ständig auf rechtswidirge Inhalte zu prüfen. Wird er über einen vermeintlich rechtswidrigen Beitrag informiert und entfernt diesen, trifft ihn kein Mitverschulden (es entfällt auch die übliche Abmahnmöglichkeit). München hat bereits ähnlich entschieden. Hamburg steht also mittlerweile recht alleine da.
    http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/92109&words=Haftung&T=haftung
    http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/91805&words=Haftung&T=haftung

    Restrisiko bleibt natürlich ;)
     
  5. #5 Carden. Mark, 23.08.2007
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    gib einen Link und es wird ev. erledigt.
     
  6. #6 Tom Köhl, 24.08.2007
    Tom Köhl

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    Mach ich...

    ...wird aber etwas dauern, weil ich meine Beiträge dann durchforste und die Links jeweils rauskopiere. Und das WE gehört meinem Sohn :) Ich melde mich dann per PN.

    Herzliche Grüße,
    Tom
     
  7. #7 EricNemo, 24.08.2007
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    die ganze Abmahnkacke in D ist dermaßen überzogen...

    Wie lange wird es wohl noch dauern bis man anderen europäischen Ländern folgt, bei denen der erste Hinweis kostenneutral ausfallen muss. Ich meine, jeder der sein Recht verteidigen will, wird 1,80 für ein Einschreiben übrig haben. Kurze Frist und danach ist die Abmahnung im üblichen Stil gerechtfertigt, wenn der "schuldige" wirklich so stur seien sollte... Aber da Abmahnungen ja bereits nahezu die komplette Einnahmequelle mancher Anwälte darstellen und schon fast ein eigener "Wirtschaftszweig" sind, wird das ein Wunschtraum bleiben...
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Während beim Abmahnen normalerweise nur Anwälte verdienen, kommt im aktuellen Fall hinzu, dass der Bild-Urheber ebenfalls kassieren kann, hier 300 € Lizenzgebühr für ein Foto eines Eistees oder eines Brötchens. Das macht die Angelegenheit besonders attraktiv. Ebenso ist die Sache bei Stadtplanausschnitten gelagert. Ich wünsche mir, dass Gerichte viel mehr vom § 226 Gebrauch machen (Schikaneverbot, http://dejure.org/gesetze/BGB/226.html ) und den Antragstellern ordentliche Verfahrenskosten aufbrummen würden. Denn um entgangene Lizenzgebühren kann es nicht gehen. Kein Forenschreiber würde für das Schreiben eines Beitrags ein Bild für 300 € lizensieren, wenn ein entsprechendes Lizenzangebot vorgelegt würde.
     
  9. Siggi

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    Tja genau wegen diesem Problem ist in dem Unten aufgeführtem Bon Jovi Forum, es grundsätzlich verboten, Bilder die nicht aus eigenem Besitz kommen zu posten. Verlinkungen sind Grundsätzlich ebenfalls nicht erlaubt.
    Der Effekt ist das ständig das ständig Moderiert werden muss viel Ermahnung erfolgen und bei vielen Usern der Spaß verloren geht. Eines Teils verstehe ich die Besitzer von Fotos deren geistiges Gut verwendet wird und der im Notfall finanzielle einbußen dadurch hat. Andererseits verstehe ich auch das Leute sich aufregen wenn sie abgemahnt werden. Sicherlich sind hier viele Fallen. Allerdings ist in Sachen Forenbetreiber die Sachlage und Ansicht meinerseits anders gelagert. Hier kann ich es nicht nachvollziehen, dass entsprechend der Rechtslage, Forenbetreiber nicht erst in Kenntnis gesetzt werden, ein Fehlverhalten zu löschen. Noch ist es eindeutig und ein Forenbetreiber muss etwas Löschen nach Kenntnisnahme. Das Heiseurteil und auch das Urteil vom Supernature Forum sind keine richtlinien und Maßgaben für weitere Urteile.
     
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neues Risiko für Forenbetreiber

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