EHZ-Kinderzuschuß, wenn nicht leibliches Kind??

Diskutiere EHZ-Kinderzuschuß, wenn nicht leibliches Kind?? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben unsere Neubauabnahme hinter uns und sind eingezogen, wenn auch noch ein paar Details in der Mache sind. Dezember 05 den Bauantrag...

  1. Patty

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    Wir haben unsere Neubauabnahme hinter uns und sind eingezogen, wenn auch noch ein paar Details in der Mache sind.

    Dezember 05 den Bauantrag gestellt, damit EHZ-berechtigt. Das Grundstück gehört mir allein, das Darlehen haben wir zusammen abgeschlossen. Dafür hat die Bank eine Sicherheit für meine Freundin gefordert, in dem ich eine Grundschuld für sie in mein Grundbuch eintragen lasse. Dies ist dann auch so geschehen.

    Meine Freundin hat ein Kind, welches mit einzieht.

    Kann ich nun allein EHZ beantragen und die Tochter meiner Freundin mit angeben, um die Kinderzulage zu erhalten? Oder löst man diese Situation am besten, ohne einen folgeschweren Fehler zu machen und Geld zu verschenken?

    Unter der Bemessungsgrenze liegen wir sowieso, egal ob ich allein oder wir zusammen, wenn wir verheiratet wären. Heiraten kommt zur Zeit aber nicht in Frage, wir möchten uns jetzt erstmal vom Baustreß erholen.
     
  2. Willie

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    Antrag für EHZ nur für Ehepaare mit dazu gehörenden Kindern ( Stiefkinder zählen auch ) um in den Genuss der vollen EHZ zu kommen. Anders nicht möglich !

    Hatten sowas ähnliches , ich zog zu meinen Mann er erhielt noch EHZ, konnten aber mich und meine Tochter nicht mit berücksichtigen lassen (bei Steuererklärung, EHZ ) solange wir noch unverheiratet waren. Als wir heirateten und meine Tochter dann offiziell Stiefkind wurde ( sie nahm den Namen mitan), konnten wir es bei der Steuererklärung dann berücksichtigen.

    Lieben Gruß, Willie
     
  3. Patty

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    Drehen wir das ganze nochmal etwas um:

    Es ist eine Grundschuld zugunsten meiner Freundin eingetragen, damit ist sie doch sozusagen Miteigentümer?? Wenn dem so ist, wäre doch eigentlich folgendes logisch:

    Gesamtkosten: 170000

    Ihr Anteil: 20000 ~ 11,8%
    Mein Anteil: 150000 ~ 88,2%

    Sie könnte also selbst EHZ beantragen, wenn auch nur für 11,8%, die Kinderzulage sollte davon aber doch unberührt sein oder orientiert die sich auch an den Anschaffungskosten??
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2007
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    M.W zählen nur die EIGENTUMSverhältnisse.
    Und die regelt nun mal der Kaufvertrag und nicht die Bank.

    MfG
     
  5. Patty

    Patty

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    Hmm, meiner Ansicht nach regelt das eben nicht der Kaufvertrag, sondern das Grundbuch, ähnlich wie der KFZ-Brief beim PKW.

    Allerdings, das Grundbuch selbst läuft ja nur über meinen Namen, von daher ist es eher wieder so zu deuten, das es mir gehört und ich mir dafür Geld geliehen hab, was ja irgendwo auch so ist, auch wenn meine Freundin kein Bargeld reingehauen hat, so zahlt sie es ja monatlich mit ab.

    Irgendwie, wie ich es auch drehe, werden wir scheinbar auf die 800 im Jahr verzichten müssen, zumindest ohne Hochzeit.
     
  6. #6 Maidörfer, 04.12.2007
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Hallo Patty,

    im Grundbuch wird eingetragen was im Kaufvertrag steht und notariell beurkundet wurde. Die Grundschuld wurde vermutlich im Kaufvertrag oder sogar separat bestellt und eingetragen.

    Jedoch hat die Grundschuld nichts mit dem Eigentum am Grundstück selbst zu tun. Der Eigentümer ist immer in der ersten Abteilung des Grundbuchs eingetragen. Wenn hier nur Ihr Name steht, hilft dies nicht weiter.

    Und die Kinderzulage gibt es nur, wenn man einen Kinderfreibetrag erhält. Eine Übertragung des Kinderfreibtrags ist jedoch nur auf einen Stiefvater oder die Grosseltern möglich.

    Somit bleibt nur der Weg zum Standesamt.

    Gruß

    Maidörfer
     
  7. #7 Zuviel Zeit, 05.12.2007
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    Moin,

    was ich mich so am Rande frage: Wieso zahlt ihre Freundin das Darlehen des Hauses mit ab, ohne als Eigentümerin miteingetragen zu sein?
    Ich würde mir, als ihre Freundin, da ziemlich über den Tisch gezogen vorkommen.

    Wenn sie als Miteigentümerin eingetragen (was ihr recht wäre, da sie ja auch bezahlt) dann könnte sie für ihren Miteigentumsanteil natürlich auch EHz (mit entsprechendem Kinderzuschlag) geltend machen.

    Gruß Zuviel Zeit
     
  8. Willie

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    Ne kann sie nicht ! Sie muss mit im Grundbuch stehen, eine "Nur" Meldeadresse gilt nicht, es reicht auch nicht aus dass sie mitzahlt ! Da könnte er ja jeden "laut Papier" mit in das Haus einziehen lassen und EHZ für denjenigen beantragen...
    Es geht wirklich nur so, heiraten, Kind auf die Steuerkarte des Antragstellers, dann EHZ bei der Steuererklärung für dass Kind geltend machen.

    Lieben Gruß, Willie
     
  9. Willie

    Willie

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    P.S. Hach..sorry Zusatz; Die Bank sofern da ´ne Rolle spielt, spricht da auch noch ein Wörtchen mit. Wenn die die Geldgeber sind und die Freundin hat mit dem ganzen offiziell nichts damit zu tun, dann verweigert die Bank die Eintragung in dass Grundbuch..
     
  10. #10 Zuviel Zeit, 05.12.2007
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    Hä?
    Von Meldeandresse habe ich doch gar nichts geschrieben...
     
  11. Willie

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    Hast mich wohl missverstanden, im Bezug auf EHZ meinte ich ; eine "Meldeadresse" reiche in dem Sinne nicht aus...:lock

    Lieben Gruß, Willie
     
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EHZ-Kinderzuschuß, wenn nicht leibliches Kind??