Hilfe wegen Mängelanzeige!!!

Diskutiere Hilfe wegen Mängelanzeige!!! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bin neu hier und habe geleich ein Problem sorry. Ich habe jetzt ein Problem mit meinem Auftraggeber. Problem wie folgt: Ich habe vor kurzem...

  1. #1 AndreR84, 07.02.2008
    AndreR84

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    Bin neu hier und habe geleich ein Problem sorry.

    Ich habe jetzt ein Problem mit meinem Auftraggeber.
    Problem wie folgt:

    Ich habe vor kurzem bei einer großen Baustelle einen Teilbereich übernommen.
    Dabei wurde nur kurz schriftlich die Etage festgehalten die ich machen soll und meinen Pauschalpreis.

    Jetzt wurde bei mir Mängel festgestellt und es wurden schon Kosten angemeldet.:cry

    Meine Frage ist jetzt ob mein Auftraggeben Kosten bei mir anmelden kann da ja schriftlich keine Gewährleistung geregt ist, und ob überhaupt ein Vertrag zu stande gekommen ist da ja nur der Ort des Auftrags und der Preis festgehalten ist?

    Danke schonmal im Vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreR84
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 07.02.2008
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    Da braucht´s ...

    ... schon ein bisschen mehr Input.

    - Wer ist der Auftraggeber?
    - Hat der jede Etage an einen anderen vergeben?
    - Nur Montage oder mit Lieferung?
    - Was für Mängel?
     
  3. Yilmaz

    Yilmaz

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    Hallo,
    ob schriftlich oder nicht ist ein Vertrag zustande gekommen.
    Sie haften für Ihre gewerk 5 Jahre (bei VOB-Vertrag 4 Jahre)wen mängel auftretten. Ihre Auftraggeber muß ihnen die gelegenheit geben die mängel zu beseitigen vorher darf er kein anderen für die beseitigung der Mängel beauftragen.
    Mfg.
     
  4. #4 Baufuchs, 07.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Vertrag

    ist zustande gekommen.

    Nachgewiesen durch Ihr Verhalten sprich:
    Arbeit wurde ausgeführt (wie sonst Mängelrüge). ()Verträge bedürfen keiner Schriftform

    Im übrigen wie Volker/Yilmaz
     
  5. #5 AndreR84, 07.02.2008
    AndreR84

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    - Auftraggeber ist eine andere Montagefirma die den Auftrag für den kompletten Einbau von Fensterelementen hat.

    - Ich habe nur eine Etage. Der Rest wird von der Firma selber eingebaut.

    - Nur Montage.

    - Ich mache da eine Pfosten-Riegel Fassade. Die Fassade habe ich ja mit fast keinen Mängeln durch bekommen, nur habe ich vergessen die Entwässerung in der Fassade mit Dichtkleber einzukleben.

    MFG AndreR84
     
  6. #6 Baufuchs, 07.02.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und?

    Lässt sich der Mangel nicht beseitigen ?
     
  7. #7 AndreR84, 07.02.2008
    AndreR84

    AndreR84

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    Ich habe dort 2 Seiten eingebaut.
    Die eine Seite habe ich heute in Ordnung gebracht und werde morgen damit fertig.

    Nur auf der anderen Seite ist durch ein anderes Gewerk ein Schaden an meinen Scheiben gemacht worden die nächste Woche gewechselt werden sollen.

    Deshalb muss nächste Woche die Seite der Fassade auch nochmal geöffnet werden und dort habe ich auch vergessen die Entwässerung zu verkleben.

    Da muss mir doch bestimmt auch die Chance gegeben werde diesen Mangel ohne weiter Kosten zu begleichen, oder kann mir dort trotzdem etwas in Rechnung gestellt werden?

    Die Fassade muss ja sowieso wegen des schades am Glas geöffnet werden.

    MFG AndreR84
     
  8. Eric

    Eric

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    Du meinst die Kosten, die dadurch entstehen, daß derjenige, der das schadhafte Glas auszutauschen hat, nach der Entfernung des Glases wieder abfahren kann und warten muß/soll bis Deine Mängel behoben sind und erst danach das Glases einbaut?

    Wenn es so wäre, läuft das schon rein praktisch idR ganz anders. Der wird das Glas aus- und das neue Glas sofort wieder einbauen. Nix warten bis Du fertig bist.

    Du mußt Deinen Mangel unabhängig von dem Glasschaden innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. Wenn Du schon an einer Seite arbeitest, wirst Du Deinem AG kaum erzählen können, daß es " angemessen " ist, die Mangelbeseitigung auf der anderen Seite zurückzustellen. Eine gegenseitige Abhängigkeit der Glasarbeiten und der Mangelbeseitigung scheint ja nicht vorhanden zu sein, denn dann hätte das ja wohl auch auf der morgen fertiggestellten Seite nicht funktioniert.

    Wenn das Glas für Deine Nachbesserungsarbeiten raus muß, kannste überlegen, ob Du es nach Fertigstellung Deiner Arbeiten nicht mehr einbaust. Wäre ja doppelte Arbeit. Dazu sollteste allerdings vorher Deinen AG um Zustimmung bitten + Öffnung schützen.
     
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