Dingliche Schuld?

Diskutiere Dingliche Schuld? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe vor einigen Jahren von meiner Mutter ein Grundstück gekauft , auf dem mehrere Grundschulden eingetragen sind. (Für einige...

  1. Isis

    Isis

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    Hallo,

    ich habe vor einigen Jahren von meiner Mutter ein Grundstück gekauft , auf dem mehrere Grundschulden eingetragen sind. (Für einige klingt das wohl merkwürdig, es gab eben persönliche Gründe)

    Im Kaufvertrag steht, soweit die Grundschulden nicht gelöscht werden/sind, haftet die Käuferin (also ich) dinglich für die Grundschuld. Wenn ich das richtig verstehe, hafte ich also nur für dieses Grundstück und schlimmstenfalls verliere ich eben dieses Grundstück. Andere Forderung kann die Bank nicht an mich stellen, seh ich das so richtig?

    lg
    Isis
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Als Nicht-Jurist würde ich sagen, Du haftest für die Grundschuld (und nicht für das Grundstück). Das ist schon ein kleiner Unterschied.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Baufuchs, 25.02.2008
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  4. Julius

    Julius

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    Du haftest FÜR die Grundschuld, aber nur MIT dem Grundstück, nicht aber mit Deinem sonstigen Vermögen.
     
  5. Isis

    Isis

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    Mir stellt sich nun die Frage, wie die Bank (wegen Baudarlehen) das sieht. Sind es von der Bankseite aus meine Schulden? Was ja eigentlich nicht sein kann, da ich ja keine Schulden gemacht habe und nie etwas bei der Bank unterschrieben habe.

    Eigentlich dürfte es sich banktechnisch nur um ein nutzloses grundstück meinerseits handeln, oder seh ich das falsch?

    Gruß
    Isis
     
  6. #6 Alfred Witzgall, 27.02.2008
    Alfred Witzgall

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    das alles zu erklären, würde hier zu weit führen

    beim Kauf, hatten Sie ja bereits einen Notar. Dieser hat auch überwacht (und beim Verlesen der Urkunde eigentlich erklärt) was es mit den Grundschulden auf sich hat.

    Also lieber dort nochmal nachfragen, dann hat man es aus erster Hand

    Vermutung meinerseits:

    Die Grundschulden sind durch teilweise bzw. volle Rückzahlung nicht mehr valutiert und stehen dem Eigentümer zu. Dann könnten Sie diese zu Ihrer neuen Finanzierung wieder hernehmen.

    Genaueres sagt Ihnen aber der Notar, oder auch der Bänker.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Komisch, daß hier kein Widerspruch von den Experten kam. Haben die nicht aufgepaßt, oder habe ich geschlafen?

    Üblicherweise findet sich doch in der Grundschuldbestellung ein Spruch wie:
    "Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in Höhe des Grundschuldbetrages und ggf. der Nebenleistungen in das gesamte Vermögen."

    Was also, wenn bei einer Verwertung das Grundstück nicht reicht um die Forderungen zu decken?

    Aber abgesehen davon, weiß niemand ob den eingetragenen Grundschulden überhaupt Forderungen gegenüber stehen und wenn ja, in welcher Höhe. Solange diese Details nicht bekannt sind, kann man in meinen Augen nicht sagen, welches Risiko der neue Eigentümer übernommen hat.

    Gruß
    Ralf
     
  8. Isis

    Isis

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    Nun, laut eines Juristen ist es tatsächlich so, wie Julius sagt.

    lg
    Isis
     
  9. #9 Alfred Witzgall, 28.02.2008
    Alfred Witzgall

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    tja, mühsam ernährt sich der Herr Eichhorn

    dadurch kann man im anderen Forum dann nachlesen, dass es da offenbar verschiedene Auffassungen zwischen den Grundschuldgläubigern und den Grundschuldgebern gibt. Das alles wird über Gericht geklärt und ist noch nicht abgeschlossen. Das kann ich dann auch mein obiges Geschreibe vergessen, welches ich in Kenntnis der Sachlage, mir hätte sparen können.:boxing

    Rat.
    Wenn sich schon die Juristen damit beschäftigen, sollten Sie erst einmal abwarten, was die ausbrüten. Jeden Tag einen Beitrag in einem anderen Forum, mit jeweils 3 Worten mehr Information verfassen, bringt nix.:confused:

    Sie möchten uns zwar nichts erzählen, aber genau darauf eine Antwort haben. Das wird schwierig.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Puuh...da kommen Fakten nur stückchenweise auf den Tisch, und dann soll man noch etwas zum Thema sagen.:mauer

    Gruß
    Ralf
     
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Dingliche Schuld?

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