Zinssatzfrage (KfW)

Diskutiere Zinssatzfrage (KfW) im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Lebensgefährtin und ich, haben uns entschlossen ein schlüsselfertiges Haus bauen zu lassen. So weit so gut. Haben uns...

  1. #1 asecaa1, 24.05.2008
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    Hallo zusammen,

    meine Lebensgefährtin und ich, haben uns entschlossen ein schlüsselfertiges Haus bauen zu lassen. So weit so gut. Haben uns dann lange mit Banken als auch mit einem Finanzberater auseinander gesetzt, und uns für folgendes Finanzierungmodell entschlossen, und zu diesen Konditionen auch Unterschireben.

    132000 € Baudarlehn zu 4,99% auf 15 Jahre festgeschrieben
    52000 € KfW Darlehn (Wohneigentumsprogramm 124) zu 5,15% auf 15 Jahre festgeschrieben.

    Jetzt haben wir Anfang letzter Woche die Kreditbestätigung für das KfW Darlehn bekommen, jedoch nicht mehr zu 5,15 sondern zu 5,45%.

    Laut der KfW Seit gilt der Zinssatz von 5,45% seit dem 24.04.2008. Wir haben jedoch gute 6 Tage vorher unterschreiben.

    Seitdem geht es nun immer wieder hin und her mit der Bank, da sie uns die 5,15% nicht geben wollen, wir aber zu 5,45% das Darlehn nicht annehmen wollen.

    Wie ist eure Meinung zu dem Thema? Ist die Bank im Recht, oder sollen wir weiter auf den Zinssatz bestehen, zu dem wir damals die Baufinanzierungsanalyse auch unterschrieben haben.

    Auf der KfW-Seite ist immer die Rede davon, dass der günstigere Zins gilt.



    http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesparen/Darlehensprogramme_fuer_Wohnimmobilien/KfW-Wohnei8/Konditionen.jsp

    Gruß
    Michael
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 24.05.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW.
    6 Tage Bearbeitungszeit bei der Bank sind in diesem Fall zwar ärgerlich
    aber nichts, worauf man einen Schadenersatzanspruch gründen könnte.
    Sach ich mal.
     
  3. Bere

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    "52000 € KfW Darlehn (Wohneigentumsprogramm 124) zu 5,15% auf 15 Jahre festgeschrieben"

    Als wir das KFW-Darlehen vor 1 Jahr genommen haben, konnte man bei der KFW höchstens 10 Jahre festschreiben. Geht es jetzt wirklich schon 15 Jahre?
     
  4. Baron

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    Trotzdem Armutszeugnis aus meiner Sicht...wenn die Zinsen gefallen wären
    wäre das Datum der Unterschriftsunterzeichnung massgeblich gewesen 100%
    Wenn ich was unterzeichne sollten auch die Zinsen des Tages gelten.
    Meine Meinung

    Hoffe Ihr habt Glück
     
  5. Baron

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    Ach nochwas
    Einmal steht da Antragseingang einmal Bearbeitungszeit..ich denke schon das es rechtzeitug da war....
    Oder meinst Du/Sie Antragseingang ist also Anfang der Bearbeitung ?!

    Ich möchte mich aber auch nicht willkürlich der Bank aussetzen.
     
  6. #6 asecaa1, 24.05.2008
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    Genau so sehen wir das auch.
    Insofern wollen wir für unseren Zinssatz weiter kämpfen.
     
  7. Baron

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    Hab mal ne PN mit einer Frage geschrieben :-)
     
  8. #8 Baufuchs, 24.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Worauf

    gründet sich diese Auffassung:
    die kfw schreibt ganz eindeutig:
    von Datum/Zeitpunkt der Unterschrift unter den Darlehnsantrag lese ich da nichts. Ärgerlich, wenn die durchleitende Bank da etwas längere Bearbeitungszeit braucht, aber für Regressansprüche wirds da wohl bei 6 Tagen nicht reichen.....
     
  9. #9 baufibemu, 24.05.2008
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    So isses.
    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antragseinganges bei der KfW.
    Wenn der erst nach der Zinserhöhung erfolgte, dann gilt der neue, in Eurem Fall höhere Zins. Da kann die KfW natürlich nichts für.
    Bis zum Antragseingang sind die Konditionen freibleibend.
    Unterschreiben kann man vorher nichts weiteres, als ein Angebot und den Antrag.
    Es ist natürlich sehr ärgerlich, das verstehe ich sehr gut.
    Ich denke aber, für eine Aussage über Fristen, wie lange eine Bank maximal benötigen darf, bis sie den Antrag weitergeleitet haben muß und die Folgen, kann nur ein Anwalt helfen.

    Vielleicht gibt es da ja eine Regelung, die gibt es ja schließlich auch bei Überweisungen und Scheckeinreichungen.
    Macht Euch schlau.
    Wenn es eine solche Regelung gibt, liegt die aber höchstwahrscheinlich über einem Limit von 6 Tagen, würde ich meinen.
    Trotzdem viel Glück, dass Ihr den besseren Zins bekommt. Allerdings ist mir nicht ganz klar, wie das funktionieren soll. Von der KfW gibt´s den sicher nicht. Da müsste dann die Bank für geradestehen.

    Beste Grüße
     
  10. peterm

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    Ärgerlich, aber ich kenne das auch so: Es gilt der Eingang bei der Kfw.
    Wir wurden in diesem Punkt gut beraten. Die Hausbank hat die Unterlagen zur Kfw gefaxt und sich den Eingang bestätigen lassen.
    Wie ist die Verhandlungsposition bei der Hausbank? Kann man da vielleicht bei dem Ärger (und der schlechten Beratung) den Zins etwas drücken? Das würde ja bei der Summe etwas ausmachen.

    Viel Glück
     
  11. Baron

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    Tja dann müsste man ja nur noch den "Eingang" bei der KFW rausbekommen oder :Brille
     
  12. Baron

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    Man weiss ja noch nicht wie lange die Hausbank dafür gebraucht hat um es weiterzuleiten..oder inwiewiet das dokumentiert wurde wann es "wirklich" angekommen ist.
     
  13. #13 Baufuchs, 24.05.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon richtig,

    aber anders als
     
  14. Seev

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    @asecaa1:

    Was war die Absicht bei der Beantragung des KfW-Darlehens oder worin besteht (selbst bei dem günstigerem Zinssatz) der Vorteil gegenüber einem weiteren /größeren Bankdarlehen?? Wenn ich mich nicht irre, so ist dieses Programm ja nicht mal sondertilgbar?
     
  15. Baron

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    ja richtig ..bin aber auch mit davon ausgegangen (klar Theorie) das dieses Schreiben direkt in irgendeiner Form weitergeleitet wurde...:)
     
  16. pbcom

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    Da kann man leider nichts machen

    Meine Bank hat mich beim Unterzeichnen des KfW Darlehens explizit darauf hingewiesen, dass der Zinssatz bei Unterschrift unverbindlich ist und der tagesaktuelle Zinssatz bei der Bearbeitung des Antrags durch die KfW Bank festgelegt wird.

    Wir haben sogar Glück gehabt und der Zinssatz ist dadurch nochmals gesenkt worden.
     
  17. Baron

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    Ist das jetzt kein Widerspruch in dem Satz
    ""dass der Zinssatz bei Unterschrift ??!! unverbindlich ist""
    und
    ""der tagesaktuelle Zinssatz bei der Bearbeitung des Antrags durch die KfW Bank festgelegt wird.""
     
  18. Baron

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    Ach sorry hatte verbindlich gelesen bzw gedacht :sleeping
     
  19. #19 asecaa1, 25.05.2008
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    @Seev

    In unserem Fall, konnten wir die 4,99% nur bekommen, wenn ein Teil der Gesamtsumme über die KfW finanziert wird.

    Somit ergab sich anhand unserer Finanzierungskonditionen (Sondertilgung, Zinsfestschreibung usw. ) der günstigste Mischzinssatz.

    Da wir jedoch uns gegen ein KfW40 bzw. ein KfW60 Haus entschieden haben, bliebt als einziges Finanzierungsmodell das Wohneigentumsprogramm 124.

    Das war auch bei 4,99% und 5,15% auch kein Thema, jedoch bei 5,45% macht es mit der KfW einfach kein Sinn mehr....

    Michael
     
  20. #20 VolkerKugel (†), 25.05.2008
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    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Warum ...

    ... datt denn :confused:

    KfW60 wird höchst wahrscheinlich zum 01.01.2009 Mindeststandard.
     
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