Baubeschreibung

Diskutiere Baubeschreibung im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu in diesem Forum, habe heute schon so einiges hilfreiches gelesen und mich gleich mal angemeldet :winken Mein Mann und ich...

  1. #1 Steffie, 16.10.2008
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    Hallo,

    ich bin neu in diesem Forum, habe heute schon so einiges hilfreiches gelesen und mich gleich mal angemeldet :winken

    Mein Mann und ich wollen ein Haus bauen (Überaschung, Überraschung) und sind natürlich komplett ahnungslos, was dieses Thema angeht.

    Wir möchten gerne mit einem Generalübernehmer bauen, haben einige Gesprächstermine hinter uns und ein paar Angebote vorliegen (Grundstück ist vorhanden).

    Gelernt habe ich hier zumindest schon, daß wir noch ein Baugrundgutachten erstellen lassen müssen, einen unabhängigen "Bauberater/-begutachter" beschäftigen sollten und daß wir den Vertrag mit einem Fachanwalt für Baurecht durchgehen sollten.

    Verwirrt hat mich ein Posting, in dem geraten wurde die Baubeschreibung von einem Fachmann durchsehen zu lassen und dann zu einem Anwalt für Baurecht zu gehen, um mit diesem den Vertrag zu besprechen.
    Ich dachte der Anwalt kann uns auch betreffend der Baubeschreibung beraten (ist ja schließlich Teil des Vertrages)?

    Dinge wie Bauschuttentsorgung, Baustrom etc. sind in keiner der Baubeschreibungen aufgeführt, ich wäre nie im Leben auf die Idee gekommen, daß man das extra aufführen muß.
    Ist die Tatsache, daß diese Dinge in den Baubeschreibungen nicht auftauchen ein Indiz für einen unseriösen GÜ, oder ist es normal diese Dinge nicht aufzuführen und wird nur bei "pingeligen" Leuten (wie mir:D) gemacht?

    Was mich vorab schon mal interessiert:
    Was bedeutet es, wenn in der Baubeschreibung steht:
    "Stahbetondecken werden gemäß statischer Berechnung über dem Erdgeschoß erstellt. Ohne Fugenspachtelung."
    Wieso ohne Fugenspachtelung? Welche Fugen überhaupt? Soll das so sein?

    Und gehe ich recht in der Annahme, daß eine Bauanfrage ohne Baugrundgutachten wenig Sinn macht?
    Wenn der Baugrund ein anderer ist, als der angenommene, müßte doch eventuell die Statik etc. ganz anders berechnet werden?

    Ich muß gestehen, daß wir momentan auch noch keinen rechten Überblick über die Baunebenkosten (Hausanschlüsse etc.) haben, wo kann ich mich denn weitergehend zu diesem Thema informieren?

    Vielen Dank
     
  2. #2 wasweissich, 16.10.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da ist aber noch einiges an lesen angesagt ,....(suchen : GÜ,vertrag , .........)
     
  3. #3 Steffie, 16.10.2008
    Steffie

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    Gemeint ist natürlich ein Bauantrag (GÜ oder GU steht noch nicht 100%ig fest).

    Ja auf jeden Fall muß ich noch sehr sehr viel lesen, bin ja auch erst heute auf dieses Forum gestossen (alle bisherigen Versuche mich umfassender zu informieren waren nicht besonders glorreich).
     
  4. #4 Baufuchs, 16.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    ist z.B. ein Grund, warum ein Fachmann die Baubeschreibung prüfen sollte.

    Stahlbetondecken werden i.d.R. unter Verwendung von Fertigteildecken erstellt. Nach dem Verlegen haben diese Decken Fugen (an den Stellen, an denen die einzelnen Platten aneinanderliegen).

    Diese Fugen müssen nach dem Verlegen verspachtelt werden. Bei der vorliegenden Baubeschreibung wird nicht verspachtelt. Also müssen Sie dies entweder selbst übernehmen, oder gegen zusätzliche Berechnung ausführen lassen.

    Ein Anwalt besitzt nicht das technische Fachwissen um Baubeschreibungen zu prüfen.

    Nette Formulierungen zur Position Deckenfugen:

    Decke hat unterseitig sichtbare Montagefugen
    oder
    Sichtbare Monagefugen sind bauseits zu verspachteln
    oder
    Montagefugen sind im Zuge der Malerarbeiten zu verspachteln (unter Malerarbeiten findet sich dann : gehören nicht zum Leistungsumfang)

    usw. usw.
     
  5. #5 Steffie, 16.10.2008
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    @Baufuchs
    Vielen Dank für deine Antworten.

    Was wäre denn ein Fachmann, der die Baubeschreibung prüfen könnte?
    Ich habe hier bisher immer nur "Fachmann" gelesen.
     
  6. #6 Baufuchs, 16.10.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Z.b.

    Architekten.

    Gute GU´s können das natürlich auch.:)
     
  7. #7 rudi1106, 17.10.2008
    rudi1106

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    Es gibt auch Verbände, die so etwas kostengünstig machen. Vor ein paar Monaten war dazu eine Übersicht im Finanztest. Bei einer Baubeschreibung würde ich auf jeden Fall zu einer persönlichen Beratung raten.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2008
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    Diese ganzen Verbände mit den div. Buchstaben haften aber i.d.R. nur in Höhe ihres Honorars und sind - zumindest die Autobapperlfraktion - in ihrer Qualität ,sagen wir mal, nicht unumstritten.

    MfG
     
  9. #9 rudi1106, 17.10.2008
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    Haftungsbeschränkungen kenne ich von Verbänden, mit denen ich zu tun habe ehrlich gesagt nicht. Aber wen von mir jemand verlangen würde, so etwas zu akzeptieren, würde ich dort überhaupt nix prüfen lassen. Spricht ja nicht gerade dafür, dass die Jungs von ihrer Arbeit überzeugt sind...
     
  10. docno

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    die Verbände

    hallo,

    da gebe ich ralf vollkommen recht: die "sogen. verbände" wollten mich erstmal direkt mit ihren architekten für mein vorhaben abwerben. soviel mal zur "neutralität" was meines erachtens nicht korrekt ist.

    gruss
    gs
     
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