Gewährleistungsverlängerung

Diskutiere Gewährleistungsverlängerung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei meiner Weißen Wanne wurde das Fugenband Pentaflex KB verbaut. Leider hat der Kellerbauer nicht genug Fugenband vor Ort gehabt und...

  1. Hansal

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    Hallo,
    bei meiner Weißen Wanne wurde das Fugenband Pentaflex KB verbaut.
    Leider hat der Kellerbauer nicht genug Fugenband vor Ort gehabt und auf ca. 5m ein verzinktes unbeschichtetes Fugenblech in den Beton gesteckt (obere Bewehrung durchgeschnitten) und es ca. 40cm lose mit dem anderen Fugenband überlappt.
    Der Abstand der überlappenden Fugenbänder beträgt ca. 3cm.

    Nach meiner Mängelrüge wurde durch den GU vorgeschlagen die Innenseite des verzinkten Blechs mit Pentaflex-Dichtungsband 70mm zu belegen und des weiteren im Bereich des des verzinkten Fugenblechs ein Verpressschlauch (nicht mehrfach verpressfähig) einzulegen und zu verpressen.

    Aus meiner Sicht handelt es sich bei dieser Lösung nicht mehr um eine Abdichtung nach den anerkannten Regeln der Technik (WU-Richtlinie). Ich möchte nun eine Gewährleistungsverlängerung.

    Weiß jemand die rechtliche Grundlage und was wäre eine angemessene Gewährleistungsverlängerung.

    Grüße

    Hans
     
  2. #2 Carden. Mark, 17.10.2008
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    Ist die Bodenplatte jet schon betoniert?
    Ich finde das liest sich wie noch nicht betoniert.
     
  3. Hansal

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    Leider schon betoniert!
     
  4. #4 Carden. Mark, 18.10.2008
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    Rechtlich = nicht geliefert was bestellt wurde.
    Gewährleistungsverlängerung? Wie lange?
    Was steht denn unmittelbar nach Fertigstellung für ein Lastfall an?
    Wenn gleich der ganze Wasserdruck eine Dichtigkeit beweisen kann oder eine Undichtigkeit nachweisen kann, dann würde die normale Gewährleistungszeit nach BGB wohl ausreichen. Was ist aber, wenn der Hydrauledruck erst nach Ablauf ´dieses Zeitraums auftritt??
     
  5. Hansal

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    Vielen Dank für Ihre Antwort Herr Carden.

    Richtig.

    Hier gilt es die richtige Verhältnismäßigkeit zu finden. Ich denke an 10 bis 20 Jahre Gewährleistung.
    Der Lastfall ist gemäß Bodengutachten: Aufstauendes Sickerwasser mit Bemessungswasserstand bis OK Gelände. Der Lastfall wurde vertraglich fixiert.
    Aufstauen bis OK. Gelände könnte auch erst nach 20 jahren auftreten.
    Ziel ist es den Mangel nachhaltig zu beheben. Darf ich vom Unternehmer verlangen, dass er sein Instandsetzungskonzept von einem öbvu für Betonbau auf Richtigkeit prüfen lässt?
    Ist das irgendwo im BGB geregelt?

    Grüße
    Hans
     
  6. #6 JamesTKirk, 19.10.2008
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich würde mich wundern, wenn sich der Kellerbauer auf eine Gewährleistungsverlängerung einläßt, da er das Risiko i.d.R. nicht durch seine Versicherung abgedeckt bekommt. Und wenn die Firma die Segel streckt, kannst Du die Gewährleistungsverlängerung im Klo versenken. In meinen Augen also der falsche Weg.

    Nachdem das Ding ja wohl als Weisse Wanne geplant ist (bzw. geplant sein müsste), sollte der Planer bzw. ein Sachverständiger einen entsprechenden Instandsetzungsvorschlag machen, vor allem unter dem Hintergrund, dass die Wände ja wohl noch nicht betoniert sind und da ansatzweise zumindest "noch was zu retten" ist. Die Idee mit dem Verpressschlauch, allerdings mehrfach verpressbar und bei richtiger Verlegung (Verwahrung, Übergreifungslänge, lagesichere Befestigung etc. pp), finde ich persönlich gar nicht so unflott.
     
  7. #7 Carden. Mark, 19.10.2008
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    Ja wenn die Wände noch nicht betoniert sind, dann wie vor...
     
  8. Hansal

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    Danke!

    Ich werde abschließend berichten!
     
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