Architektenleistungen nach § 15 1-9 HOAI

Diskutiere Architektenleistungen nach § 15 1-9 HOAI im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben uns ein EFH BJ 1950 gekauft. Jetzt soll es zum energetisch saniert werden. Sind gerade bei den Vertragsmodalitäten...

  1. #1 caeptinfuture, 23.04.2009
    caeptinfuture

    caeptinfuture

    Dabei seit:
    13.04.2009
    Beiträge:
    20
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Wirtschaftsjurist
    Ort:
    Düsseldorf
    Hallo zusammen,

    wir haben uns ein EFH BJ 1950 gekauft. Jetzt soll es zum energetisch saniert werden. Sind gerade bei den Vertragsmodalitäten mit dem Architekten dran. Unser Architekt bietet uns nur die Leistungen 1-8 an.

    Das macht insgesamt 97% Architektenleistung.

    Auf meine Nachfrage hat er mir gesagt, dass der Punkt 9 bei EFH nicht nötig sei. Wenn wir das aber haben möchten könnte er es uns auf Stundenbasis anbieten.

    Punkt 9 des § 15 HOAI ist doch wichtig da es sich doch hier um die Betreuung der Mängelnachbesserung handelt?!

    Persönlich finde ich es ja Rosinenpickerei.... Punkt 9 ist halt mit 3% (der Gesamtsumme) und bis zu 5 Jahren Mängelbeseitigungsbetreuung aufwendig für einen Architekten wenn was anbrennt. Aber sonst als Mischkalkulation doch gut bezahlt.... Auf Stundenbasis anzubieten :motz

    Caeptin
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.04.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Mängel, die WÄHREND der Ausführung - also VOR der Abnahme - auftreten, fallen unter die LP 5 - 8.
    LP 9 umfasst nur die Mitarbeit bei Mängeln, die NACH der Abnahme auftreten.
    Und auch nur dann, wenn es sich um Mängel handelt, die NUR der Handwerker zu vertreten hat.
    Sobald der Architekt mit im Boot sein KÖNNTE (Planungsmangel oder schlechte Bauleitung), ist er sozusagen automatisch auch ohne LP 9 mit eingebunden.
    Und viel machen kann der Architekt auch nicht.
    In der LP 9 muss er rauskommen und sich etwas ansehen, wenn Sie meinen, etwas gesehen zu haben (ein lose Fliese z.B.) oder kurz vor Ablauf der Gewährleistung mit Ihnen einmal durchgehen.
    Viel MEHR gehört nicht dazu. Denn wenn der BU sagt - war ich nicht oder mach ich nicht, sind SIE als AG gefragt, nicht der Architekt.

    In sofern ist das Argument des Kollegen durchaus richtig und hat nicht unbedingt etwas mit Kalkulation SEINES Honorars zu tun.
     
  3. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Die Architekten wollen die LP 9 nicht im Paket mit den anderen LP übernehmen, weil damit die Gewährleistungsphase effektiv von 5 auf 10 Jahre verlängert wird. :wow

    Mit den LP 1-9 im Vertrag ist die gesamte Leistung grob gesagt erst dann abnahmereif, wenn die (fünfjährige) Gewährleistungsphase der BU und HW endet. Dann beginnt überhaupt erst die fünfjährige Gewährleistungsphase des Architekten.

    Als BH sollte man daher darauf dringen, dass die LP 9 mit übernommen wird, vielleicht gegen eine zusätzliche Vergütung? :D
     
  4. #4 ManfredH, 23.04.2009
    ManfredH

    ManfredH Gast

    So isses ... womit die Architekten haftungsrechtlich gegenüber allen übrigen Auftragnehmern eklatant benachteiligt sind.

    Insofern ist es nur verständlich und m.E. auch fair, wenn die LP nicht übernommen wird, bzw. ggf. nur als gesonderte Leistung ausserhalb des Hauptvertrags vereinbart wird.
     
Thema:

Architektenleistungen nach § 15 1-9 HOAI

Die Seite wird geladen...

Architektenleistungen nach § 15 1-9 HOAI - Ähnliche Themen

  1. Defizitär Architektenleistung, verzögerter Baubeginn

    Defizitär Architektenleistung, verzögerter Baubeginn: Ich möchte 1 Einfamilienhaus mit einem Massivhausanbieter bauen. Dieser Anbieter ist für die Architektenleistungen zuständig, anschließend...
  2. Architektenleistung - Wann bezahlen?

    Architektenleistung - Wann bezahlen?: Hallo, ich habe einen Vertrag mit dem Architekten bis zur Leistungsstufe 4 - Genehmigungsplanung. Nun ist diese abgeschlossen und wir haben...
  3. Ist das Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil der LP1-4?

    Ist das Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil der LP1-4?: Hallo Forum, ist das Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil der LP1-4 des Architekten oder spielt das erst später eine Rolle beim Energiekonzept...
  4. Abrechnung Architektenleistungen vs. Kostenschätzung (LP 1-4 §32 HOAI)

    Abrechnung Architektenleistungen vs. Kostenschätzung (LP 1-4 §32 HOAI): Hallo zusammen, wie hier schon beschrieben haben wir von unserem Architekten die erste Abrechnung über LP 1-4 erhalten. :deal Da sich die...