Kostenverteilung bei Privatweg.

Diskutiere Kostenverteilung bei Privatweg. im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, möchte mal Eure Expertenmeinung hören. Wir, das sind drei Grundstücke mit je einem Einfamilienhaus sind von der öffentlichen Strasse her...

  1. #1 rosijvd, 31.05.2009
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    Hallo, möchte mal Eure Expertenmeinung hören. Wir, das sind drei Grundstücke mit je einem Einfamilienhaus sind von der öffentlichen Strasse her mit einem Privatweg verbunden. Wir wollen diesen Weg nun je nach Kostenlage teeren oder pflastern lassen. Nun wissen wir aber nicht genau, wie die Kosten aufgeteilt werden sollen.
     
  2. #2 Dieter70, 31.05.2009
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  3. #3 rosijvd, 31.05.2009
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    Na ich glaub nichts. Ist das die gängige Praxis? Ist so das die Grundstücke hintereinander liegen. Also hat 2 Überfahrstrecht bei eins und drei Überfahrtsrecht bei eins und zwei.
     
  4. #4 VolkerKugel (†), 31.05.2009
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    Wenn da ...

    ... was von Überfahrtsrechten im Grundbuch oder Baulastenverzeichnis steht, muss (müsste :cool: ) eigentlich auch was über die Kostenverteilung von Herstellung und Instandhaltung drin stehen.
     
  5. #5 rosijvd, 31.05.2009
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    Nee, also der Notarsvertrag gibt nichts her
     
  6. Julius

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    Dann ist das aber kein gemeinsamer Privatweg, sondern sind schlicht drei Grundstücke, von denen zwei mit Wegerechten für den bzw. die Hinterlieger belastet sind.

    Wenn nichts geregelt ist, muß nach meiner Kenntnis jeder nur für den Wegteil aufkommen, der auf seinem Grund liegt. Allerdings eben auch allein und vollständig!
    Und zwar auch dann, wenn er das weder will noch eigenen Nutzen davon hat.
    Strittig kann dann nur sein, ob und welcher Ausbau nötig ist, um das bestehende Wegerecht wahrnehmen zu können.
    Bei einem reinen Gehrecht (Fußweg) sieht dies regelmäßig anders aus als bei einem Fahrrecht.

    Das gilt für Errichtung (hier: erstmalige Befestigung des Weges, ggf. Anbringung von Zaun und/oder Toren).
    Anders sieht es mit laufenden Kosten (Instandhaltung, Reinigung) aus. Die können nach anteiliger Nutzung auf die Hinterlieger mit umgelegt werden.
     
  7. #7 VolkerKugel (†), 31.05.2009
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    Dann ...

    ... ist er schlicht unvollständig. Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

    Zumindest bei der Baugenehmigung (gibt´s wenigstens sowas? :shades ) müsste doch die Erschließungsmöglichkeit geprüft und im Baulastenverzeichnis geregelt worden sein.
    Wir leben hier in D :deal .
     
  8. #8 rosijvd, 01.06.2009
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    Ja, die Baulast musste schon übernommen werden. Anderfalls hätten ja die Häuser 2 und 3 keine Baugenehmigung bekommen. Bei dem Weg handelt es sich um die einzige Zufahrt.
     
  9. #9 VolkerKugel (†), 01.06.2009
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    Wenn ...

    ... in der Baulast keine Kostenverteilungsregelung zur Herstellung und Unterhaltung enthalten ist, dann haut sie dem zuständigen Kreisbauamt um die Ohren.
    Da muss es drin stehen, ansonsten sind die Zufahrten zu 2 und 3 nicht dauerhaft gesichert.
     
Thema: Kostenverteilung bei Privatweg.
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