Bezahlung/Hauskauf

Diskutiere Bezahlung/Hauskauf im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hoffe ich bin hier richtig! Wenn ich ein Haus verkaufe kann ich spätestens beim Notartermin um Vorlage einer Finanzierungsbestätigung...

  1. #1 Zugspitze, 28.06.2009
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    Hallo,
    hoffe ich bin hier richtig!

    Wenn ich ein Haus verkaufe kann ich spätestens beim Notartermin um Vorlage einer Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers bitten.
    Wie verhält es sich, wenn der Käufer komplett aus seinem Vermögen bezahlt?
    Stellt hier die Bank eine Bescheinigung aus, verlangt man einen Kontoauszug oder das Sparbuch?
    Schöne Grüße
     
  2. #2 Baldbauherr, 28.06.2009
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    Ich denke dann musst Du dem Käufer vertrauen :) Eine Grundschuldbestellung gibts ja dann nicht und unseren Notar hat nur diese interessiert. Wie unser Eigenkapital zustande kommt und woher war ihm egal.
    Wir hatten allerdings trotzdem von unserer Bank eine Bestätigung über das Eigenkapital dabei. Nur was nutzt dir ein Kontoauszug oder eine Bestätigung seiner Bank, wenn er davon nen Ferrari kauft?
    Besitz und Eigentum geht erst nach Zahlung über, dafür macht man ja den Notarvertrag. Darin ist auch geregelt, was im Falle des Zahlungsverzugs oder der Nichtzahlung passiert.

    Alle Angaben ohne Gewähr :)
     
  3. derF

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    Die Hausbank des Käufers bestätigt in diesen Fällen, dass genug Geld vorhanden ist, um den KP zu bezahlen.
     
  4. KlausK

    KlausK Gast

    Hallo,
    man kann auch den Umweg über ein (kostenpflichtiges) Notaranderkonto wählen.

    Grüße
    Klaus
     
  5. #5 moep3fx, 29.06.2009
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    Gibts bei uns in der Gegend seit Jahren schon nicht mehr. In der Verangenheit sind wohl einige Notare stiften gegangen, seitdem machts keiner mehr.

    Grüße,
    moep3fx
     
  6. #6 luemmelchris, 29.06.2009
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    Der Notarvertrag ist der sicherste Vertrag überhaupt, denn erst wenn der Notar die Bestätigung von dir oder deiner Bank hat, dass der Kaufpreis eingegangen ist, wird das Grundstück im Grundbuch übertragen. Ein Zug um Zug Geschäft..
     
  7. KlausK

    KlausK Gast

    Sieh an, bei meinem Grundstückskauf im Juni 2006 gab es die noch...
     
  8. #8 HolzhausWolli, 29.06.2009
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    Stimmt, gilt aber nur für DEN Zeitpunkt an dem die Bank dies bestätigt. 2 Tage später kann das Konto theoretisch leergeräumt sein. :yikes

    Letztendlich solltest Du aber froh sein, daß bei deinem Geschäft eine Finanzierung schon mal nicht platzen kann, weil gar keine erforderlich ist.

    Außerdem ist schließlich ein notarieller Vertrag -wie jeder andere Vertrag- bindend und bei Nichterfüllung sind schmerzliche und teure Konsequenzen vom Verursacher zu tragen.

    Was kann dir schon passieren, außer daß er nicht zahlt aber noch kein Eigentümer ist und du dein grundsätzliches Recht auf den Betrag nicht verwirkt hast?
     
  9. #9 Zugspitze, 29.06.2009
    Zugspitze

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    Besten Dank für die Antworten:winken
     
  10. Bautz

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    Selbst wenn ein Notar "stiften geht", sind die Anderkonten des Notars nicht betroffen. Diese werden "für fremde Rechnung" unterhalten und sind bei Insolvenz nicht Bestandteil der Insolvenzmasse. Die Zahlung über ein Anderkonto unterliegt also nicht dem Insolvenzrisiko des Notars.

    Bei uns gibt's übrigens nach wie vor Zahlung über Notaranderkonto.
     
  11. milan

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    Hallo Bautz,

    Das ist schoen zu wissen! Aber moep3fx hat mit "stiften gehen" vermutlich nicht den Insolvenzfall gemeint sondern ein Flugticket sowie einen grossen Koffer. Und in dem Fall waere das Geld des Kunden schon betroffen :D

    Gruss
    Milan
     
  12. #12 HolzhausWolli, 01.07.2009
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    Insolvenz eines Notars, bzw. dessen Veruntreuung von Anderkonten.... hier werden Fälle konstruiert, die sowas von herbeigeholt sind!

    Dann bleibt ja noch zu hoffen, daß der Käufer auf dem Rückweg vom Notar nicht vom Blitz erschlagen wird und keine Verwendung mehr für das Haus hat.

    Zugspitze sollte sich freuen daß er einen solventen Käufer hat und nicht im Umkehrschluß ein Problem daraus machen. Nicht wenige Finanzierungen platzen nach Vertragsabschluß obwohl es eine Finazierungszusage gab, die aber aus Gründen einer neuen Sachlage zurückgezogen wird. Gerade heutzutage!
     
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