reichen 2 cm über Rückstauebene??

Diskutiere reichen 2 cm über Rückstauebene?? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Habe schon einiges zum Thema gelesen (auch das Handbuch). Laut Plan liegt unsere Dusche im EG 2 cm über der Rückstauebene -...

  1. #1 mageinhausbauen, 23.08.2009
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    Hallo zusammen!
    Habe schon einiges zum Thema gelesen (auch das Handbuch).
    Laut Plan liegt unsere Dusche im EG 2 cm über der Rückstauebene - reicht das? Laut Stadtwerke "ist man für die Sicherung selbst verantwortlich und ob da 2 cm reichen..??" Bin jetzt verunsichert, da Architekt meinte "Hauptsache drüber"
    (Abwasser aus Waschm.und Ausgußbecken im Keller soll mit kleiner Hebepumpe über die Rückstauebene gepumpt werden)

    Danke für Eure Antworten;)
     
  2. #2 pauline10, 23.08.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Mir wäre das zu wenig!!!

    Wieviel man über der RSE sein sollte richtet sich aber auch nach dem Gelände usw.

    pauline
     
  3. #3 Manfred Abt, 23.08.2009
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    für den Bereich oberhalb RSE gibt es keine Regelungen. In Bestätigung der Aussage von Pauline kommt es auf die örtlichen Verhältnisse an, um hier nach Fachlage und auch "Bauchgefühl" zu beurteilen. "Hauptsache drüber" spricht auf ersten Blick nicht für Fachkenntnis oder Interesse an diesem Thema.
     
  4. #4 kalauer71, 23.08.2009
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    Interessant wäre vielleicht auch die Frage ob die 2cm sich auf den Ablauf der Dusche oder auf die Oberkante der Duschtasse beziehen. Wenn bei einem Rückstau die Duschtasse mit Sch... volläuft ist das noch nicht so schlimm, wie bei einer bodenebenen Dusche, bei der die Suppe das ganze Bad und evtl angenzende Räume flutet und dann auch unter den Estrich läuft.
     
  5. #5 Bautina, 23.08.2009
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    Moin,

    ich würde die notwendige Höhe über Rückstauebene (H) berechnen nach:

    H = L * E * G / ( Q * D)
    L = Länge bis zum nächsten Gulli unterhalb Eures Anstiches an den Kanal
    E = Größe des Einzugsgebietes des Kanals oberhalb eures Anstiches
    G = Geländeform (mit welchem Gefälle kommt das Wasser aus dem Einzugsgebietes
    Q = Querschnitt des Abwasserkanales
    D = Durchmesser des Kanaldeckels / Gullies welcher eure Rückstauebene definiert (wieviel Wasser/Sekunde) kann hier mit welchem Druckunterschied entweichen)

    Das ist jetzt kein schlechter Scherz. Natürlich kann man das nicht mit dem Taschenrechner rechnen, aber diese Größen habe ich für meine Bauchentscheidung für unsere Rückstauebenen Planung berücksichtigt.

    Aber 2cm sind sehr wenig. Überlege mal was im Fall der Fälle passiert: Der Kanal ist knapp unterhalb eures Anstiches verstopft. Das Wasser kommt aufgrund eines starken Regens angeschossen und sucht sich einen neuen Weg. Daher staut es sich zurück, der Spiegel steigt bis die Rückstauebene erreicht ist. Nun kann das Wasser auf die Straße. Aber da das ein dynamischer Vorgang ist und viel Wasser entweichen muß, erfährt das Wasser einen Strömungswiderstand. Um diesen überwinden zu können, steigt das Wasser also etwas über die Rückstauebene an.
    Die entscheidene Frage ist also: Reicht ein Höhenunterschied von 2cm aus, um das ganze Kanalwasser durch den Gulli nach oben zu leiten? Ich denke nicht. Denn es kommt auch mal vor, daß Kanaldeckel bei einem Rückstau angehoben werden.
     
  6. #6 mageinhausbauen, 24.08.2009
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    Danke schon mal für die Antworten!

    Die 2 cm stammen aus dem Entwässerungsplan...
    Das Problem taucht auf weil die Stadt (um Kosten zu sparen-super) die Strasse des Neubaugebietes einfach zw.40-60 cm höher gesetzt hat als die Grundstücke und das übrige Gelände!! Klasse denn unsere Wandhöhe für den Neubau bemisst sich nach dem natürlichen Gelände. Das bedeutet: Will ich diese ausnutzen muß ich 60 cm auf mein Grundstück runter. Um dies auszugleichen haben wir die "echte" Wandhöhe nicht so hoch dafür EG rauf. Mehr geht aber nicht deshalb die knappe Sache mit der RSE. Hoffe es war verständlich.
    Frage mich eh ob die Stadt so einen Mist einfach machen kann? Die sparen Gullis und 22 Grundstücke brauchen dann eine Hebeanlage oder wie??:mauer
    Ich finde die 2 cm über der Rückstauebene auch nicht so richtig üppig aber was wäre die Alternative - nur Hebeanlage /Rückstauklappe?
    Straße neigt sich von den Grundstücken relativ stark weg und auf der anderen Seite ist nur Wald - hilft das wenn alles schwimmt??
     
  7. #7 hobo1995, 25.08.2009
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    gleiches problem

    hi,

    haben ein ähnliches aber nicht so extremes problem.

    strasse ist abschüssig und wir schliessen unterhalb vom haus an (strasse steigt von unterhalb haus nach oberhalb haus an!).

    höhenunterschied zw. strasse anschluss und oberkante bodenplatte keller etwa 50cm.
    jeder sagt wir brauchen da keine rückstauklappe auch wenn wir bodenablauf und bad im keller haben.

    sind uns halt noch etwas unsicher. was meint ihr denn?

    danke und gruss
     
  8. #8 Manfred Abt, 25.08.2009
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  9. #9 Shai Hulud, 25.08.2009
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    Wie sind denn die Toleranzen bei Messung oder Ausführung? Setzungbetrag des Hauses? Änderung der Gullihöhe mit Zwischenring bei neuem Straßenbelag?

    Die 2 cm scheinen mir doch sehr knapp zu sein.
     
  10. #10 Manfred Abt, 25.08.2009
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    ehrlich gesagt hab ich den ganzen Beitrag von einhausbauenmögender nicht verstanden. Es ist ein Neubaugebiet. Wer hat den auf welchen Grundlagen festgelegt, wie hoch die Häuser stehen? Es ist doch nicht so, dass erstmal alle ihr Häuschen auf die grüne Wiese stellen und dann die Stadt auch mal ne Straße hinbaut.
     
  11. #11 Shai Hulud, 25.08.2009
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    Unser Höhenbezugspunkt war das Niveau des provisorischen Straßenbelages. Nach Fertigstellung unseres Hauses wurde gepflastert, dabei sind die Gullis etwas angehoben worden.
     
  12. #12 Carden. Mark, 25.08.2009
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    letzters kann schon mal 40 - 50 cm werden. (Erfahrung - leider)
    Mir haben die vorm Haus auch 25 cm geklaut.
    Hatte aber vorgesorgt. :-)
     
  13. #13 Manfred Abt, 25.08.2009
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    Für jedes Neubaugebiet dürfte eine Straßenplanung vorliegen, aus der die späteren Endhöhen der Straße +/- einiger cm erkennbar sind. Es ist Pflicht des des Architekten/Planers, neben den Höhenvorschriften des BPlans auch die höhenmäßige Einbindung des Gebäudes in das umgebende Gelände zu berücksichtigen.

    Aber auch im Bestand sind Höhenänderungen der Straße möglich und werden von den Gerichten den Straßenbaulastträgern auch regelmäßig zugestanden.
     
  14. #14 Achim Kaiser, 25.08.2009
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    Naja ...
    man kanns auch Übertreiben ... wie mit allem.

    Irgendwann gibts nen *Planungsstand* und nach dem muss man wohl leben und entscheiden.
    Wenn das Leben dann anders tobt als vorgesehen ... wieviele cm darfs daneben gehen ?

    Jede Änderung kann man NIE berücksichtigen.

    In der Sache dürfte wohl Augenmaß und etwas Umsicht zur Absicherung genügen ... und wenns nicht genügt dann eben einfach mal 5000 Flocken min. hinrichten und die omnipotente Unversallösung dies es vielleich 1x in 100 Jahren braucht bauen ... sie funktioniert auch vielleicht ... wenn nicht gerade im selben Moment der Strom ausfällt ... aber dagegen könnte man ja auch noch ne Backuplösung bauen für 5-stelligen Talereinsatz ....

    Zu teuer ?

    Na dann .... Riiiisiko :)

    Gruß
    Achim Kaiser

    P.S.
    Mir würden 2 cm über Rückstauniveau genügen ... ausser es gibt wirklich gravierende Punkte die im Umfeld nachdenklich machen würden.
    Aber ansonsten leb ich ganz gut damit auch wenn ein 0,000015% Restrisiko bleibt ...
     
  15. #15 Carden. Mark, 25.08.2009
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Sollte eigentlich so sein Manfred.
    Nur hat mir die Realität leider etwas besseres (schlechtes Wort in diesem Sinn) gelehrt.
    Bei uns hört man nur "so ungefähr xx"
    Was das alles bedeuten kann.
    Letztes Jahr z.B.
    Anfrage bei der Gemeinde:
    Wie hoch kommt die Straße im Fertigen Zustand?
    Antwort:
    +15 cm über vorh. Belag
    Rückfrage:
    das Grundstück liegt in einer kleinen Senke, aber noch über die angrenzenden Felder.
    Antwort:
    Verlauf bleibt, + 15 über OK Straße vorm Grundstück.
    OK - ich lege an 15 cm +30 cm (Planmäßige Erhöhung FF über Straße)
    Nun liegen wir bei ~0,00. Senke ist weg, Die Einfahrt haben wir mit Rinnen belegt usw. Schön ist was anderes.


    Ansonsten wie Achim
     
  16. #16 mageinhausbauen, 26.08.2009
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    Ne umgekehrt: Stadt hat erst die neue Straße hin gebaut (im Anschluß an bestehendes Wohngebiet) und danach werden jetzt die Grundstücke bebaut.
    Vorher war Waldboden da, der das natürliches Gelände definiert hat. Straße wurde 50-60 cm höher gesetzt als ursprünglich geplant - wir dürfen aber die Häuser nicht einfach der Straße anpassen sondern müssen auf dem natürlichen Niveau bleiben, das auch die bestehenden Nachbarn haben.
    Hier mal der Link:http://www.geretsried.de/iwadis/tmpFormulare/iwd1256.jpg vielleicht verdeutlicht der etwas die Lage.

    Das scheint mir aber wohl öfter vor zu kommen, wenn man das hier so liest.
    Habe heute mit ein paar anderen Bauwilligen aus dem Baugebiet gesprochen und die rödeln auch ganz schön rum mit dem Gefälle...und die waren teils gedanklich noch nicht mal bei der Rückstauproblematik angekommen...
     
  17. Julius

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    Es scheint irgendwie ein Naturgesetz zu sein, daß kommunale Straßenbauten immer höher geraten als erforderlich und sinnvoll. :bef1006:

    Selbst im Bestand klappt das nicht!
    Bei nahezu jeder Straßenerneuerung in unserer Stadt liegen z.B. nachher die Kellerfenster am Gehsteig "plötzlich" zu tief oder die Treppen an den Hauseingängen haben halbe Stufen und ähnlicher Quatsch. :bef1011:
    Vor einiger Zeit hat sich hier sogar ein Schwerlasttransport unter ner Fußgängerbrücke verklemmt, weil nach Erneuerung des Belags die Fahrbahndecke der Bundesstraße einseitig plötzlich 30 cm höher lag als vorher... :bef1014:
    Danach wurde die Brücke einseitig angehoben und dauerhaft unterkeilt.
     
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