Schlussrechnung - Nachträge und Regiestunden

Diskutiere Schlussrechnung - Nachträge und Regiestunden im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, kennt sich jemand mit schlussrechnungsprüfung und nachtragsstellungen aus ? ich habe den AN in seiner schlussrechnung darum...

  1. #1 pappilon, 05.03.2010
    pappilon

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    hallo zusammen,

    kennt sich jemand mit schlussrechnungsprüfung und nachtragsstellungen aus ?

    ich habe den AN in seiner schlussrechnung darum gebeten, die während der bauausführung entstandenen zusätzlichen leistungen gesondert aufzuführen, sozusagen als nachtrag ....
    dies verweigert er jedoch und mischt zusätzliche positionen in die abrechnung unter ...
    nicht nur das ... er legt den neuen eh-preis selbst fest und begründet diesen, dass der von ihm festgelegte eh-preis seines erachtens angemessen sei ...
    er hat mir vor ausführung der arbeiten aber nie den neuen eh-preis mitgeteilt ...
    hätte ich hier anspruch auf einen nachtrag ?

    das 2. sind regiestunden ...
    wurden von mir nie angeordnet, genehmigt und wurden auch nie vorgelegt ... allerdings jetzt ... mit der schlussrechnung ... nach 9 monaten !
    ich finde, das ist schon ziemlich harter tobag zumal die VOB hier anderes besagt ...
    ich habe diese regiestunden zunächst kategorisch zurückgewiesen, weiß jedoch nicht, ob ich mich hier richtig verhalte ...
     
  2. #2 ManfredH, 05.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Hat dein Bauleiter gepennt ?
     
  3. #3 HolzhausWolli, 05.03.2010
    HolzhausWolli

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    Ich nehme an es gab keinen BL, jedenfalls keinen der im Auftrag von Papillon zu agieren hatte, aber mal egal.
    In meinen VOB-Verträgen stand ausdrücklich drin dass diese sogenannten Regiestunden nur dann anerkannt werden wenn siezeitnah und begründet nachgewiesen und unterschrieben wurden.

    Diese Regelung ist übliche Praxis, korrekt und für beide Seiten fair. Noch besser ist wenn sich der AN vorher die Notwendigkeit bestätigen lässt.

    Ich kenne nicht die Grössenordnung der Mehrforderung würde aber einen Nachweis einfordern bevor ich akzeptiere. Kann er den nur nach der Methode "das stimmt schon" erbringen würde ich nach eigenem Ermessen aber auf fairer Und nachvollziehbarer Basis entscheiden und notfalls kürzen.
    Nur meine in der Praxis gemachte Erfahrung ohne Ansprunch auf Rechtssicherheit.
     
  4. #4 pappilon, 05.03.2010
    pappilon

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    hallo ...

    zum einen : ja ... der BL .. er hat gepennt ... und zwar kräftigst !

    was die regiestunden anbelangt. es geht hier um eine größenordnung von 1.500 € ... ! das ist kein pappenstil ... ferner : ich rede von einem bescheidenen reihenhäuschen ...

    das problem ist ja auch, dass ich es nach 8 monaten einfach nicht mehr nachvollziehen kann.
    hinzu kommt ... ich habe nie etwas angeordnet oder abgesegnet, ferner ergeben sich sämtliche arbeiten aus dem LV ...

    regiestunden waren aber "angeblich" notwändig um den bauablauf zu gewähren und unverzichtbar ...

    mir geht´s aber um den grundsatz ... ich habe einen vob-vertrag und da steht doch drin wie mit regiestunden bzw. stundenlohnarbeiten umzugehen ist ... ?
     
  5. #5 Thomas B, 05.03.2010
    Thomas B

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    Grundsätzlich sind Regiestunden nachzuweisen. Logisch. Und diesen Nachweis erbringt man in dem man sich die angefallenen Stunden zeitnah gegenzeichnen läßt. Zudem sind diese Arbeiten vorab abzustimmen, dicht daß hier nach Lust u. Laune Regiestunden gemacht werden. Daß man die Anzahl der Stunden -gerade nach 8 Monaten- auch nicht annähernd nachvollziehen kann, ist doch klar.

    Ich würde mir hier mal aufdröseln lassen um was es sich handelte, denn eigentlich benötigt man bei Neubau eher selten Regiestunden. Kommt schon mal vor, daß die ein oder andere Stunde anfällt, aber EUR 1.500,00 sind doch einige Stunden....

    Um welche Art Arbeit handelte es sich denn?

    Wenn zusätzliche Arbeiten wirklich angefallen sind, wäre es schon fair ihm diese auch zu vergüten. Kann er dies nach so langer Zeit nicht schlüssig begründen/ nachweisen würde ich ihm diese Stunden erstmal großzügig zusammenstreichen....

    Thomas
     
  6. #6 Baufuchs, 05.03.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus

    VOB/B 2006 §2:

    Anzeige nach 9 Monaten ist sicher was anderes als "unverzüglich".
     
  7. #7 pappilon, 05.03.2010
    pappilon

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    vielen dank für die antworten ...
     
  8. #8 HolzhausWolli, 05.03.2010
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    Ich tendiere grundsätzlich zur partnerschaftlichen Fairness habe das ebenso erfolgreich exerziert wie auch oft nicht "gedankt" bekommen, aber hier stellt sich ja dann die grundsätzliche Frage ob überhaupt Ansprüche vorhanden sind und ob AGseits Handlungsbedarf besteht.

    Was sind das denn für Unternehmer die ihre eigenen Leistungen nicht festhalten und begründen können, Forderungen für Leistungen aufstellen die vor 9 Monaten angefallen sind? Rechnen die wirklich mit AG's die ausschließlich gutgläubig und ebenso nachlässig sind?
    Später sind das dann die bösen Bauherren die mal wieder die Rechnungen gekürzt und den AN nix verdienen lassen wollen .
     
  9. #9 ManfredH, 05.03.2010
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ich will den Vorrednern nicht widersprechen; sie haben alle recht.

    Aber auf der anderen Seite weiss ein erfahrener (auftraggeberseitiger) Bauleiter eben auch, dass mit Regienachweisen gerne mal nachlässig umgegangen wird, und drängt von sich aus auf eine rechtzeitige Vorlage ... eben um genau die Probleme zu vermeiden, die sich sonst daraus ergeben, wie hier eben auch.
     
  10. #10 Thomas B, 05.03.2010
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    ..schon richtig Manfred, aber letztendlich WILL doch der AN etwas: geld. Und den begründetetn Anspruch gilt es nachzuweisen. Hier also durch unterschriebene Regiezettel. Natürlich ist es gut wenn der BL da hinterher ist, letztendlich aber sollte es im ureigenen Interesse des AN liegen diese zeitnah beizubringen.

    Oder anders herum: Nach 8 oder 9 Monaten kann man da munter was zusammendichten...kann ja keiner mehr nachvollziehen. Und überhaupt finde ich EUR 1.500 an Regiearbeiten bei einem stinknormalen Neubau durchaus viel....

    Thomas
     
  11. Lukas

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    Es gab wohl keine Bauleitung.

    Gruß Lukas
     
  12. #12 Thomas B, 05.03.2010
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    ...wer auch immer hier hätte so etwas abzeichnen können/ sollen: Entweder BL oder Bauherr...ist doch egal...aber nach einem dreiviertel Jahr damit um die Ecke zu kommen....naja....
     
  13. Lukas

    Lukas

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    ...könnte man auch als "macht mal!" verstehen. Das das sicher nicht vernünftig ist steht außer Frage. Warum die Schlußrechnung erst nach so langer Zeit kommt, weiß hier auch keiner.
    Mir sind da einfach zu viele Ungereimtheiten dabei. Das ist mal wieder so, daß man nur die Meinung der einen Seite kennt.

    Gruß Lukas
     
  14. Eric

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    Da ein VOB-Bauvertrag abgeschlossen wurde, hat der Handwerker gleich mehrere Probleme.

    Der EP gilt, es sei denn

    § 2 Nr. 5 VOB/B: der Auftraggeber hat die vereinbarte Leistung geändert; dann muß der Handwerker allerdings an Hand der Ursprungskalkulation den Mehrpreis vorrechnen > kann er erfahrungsgemäß eh nicht;

    § 2 Nr. 6 VOB/B: es ist eine zusätzliche Leistung vom Auftraggeber veranlaßt worden, dann hätte der Handwerker aber den Mehrpreis anmelden müssen, hat er offenbar nicht.

    Bei den Regiekosten gilt: Sie müssen 1. vom Bauherren ( nicht dem Architekten ) angeordnet werden. Es reicht nicht aus, daß im Vertrag steht, daß Regiekosten, sofern sie denn anfallen sollten, mit x € vergütet werden. Diese Vereinbarung gilt nur zur Höhe und nicht zum Grund.

    § 2 Nr. 8 VOB/B hat sehr hohe Hürden.

    2. Sofern der Bauherr Stundenarbeiten überhaupt angeordnet hat, was der Handwerker zu beweisen hat ( wann, wo, gegenüber wem, bei welcher Gelegenheit und worüber im Einzelnen? ), muß der Handwerker weiter beweisen, daß auch die Anzahl der Stunden angefallen sind und sie desweiteren erforderlich waren. Um darüber nicht später streiten zu müssen, sind Stundenzettel zeitgerecht vorzulegen und unterschreiben zu lassen.

    Im Übrigen gilt, das nicht beauftragte Leistungen nicht zu vergüten und zu entfernen sind.

    Sieht also sehr schlecht für den Handwerker aus. Ob man Mitgefühl für den Handwerker haben muß ?? Hat der Handwerker umgekehrt Mitgefühl, wenn der Bauherr sich verkalkuliert hat und dadurch in finanzielle Nöte kommt ??
     
  15. Eric

    Eric

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    Frage ist falsch gestellt. Die Frage ist, ob der Handwerker weitere, ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen vergütet verlangen kann.

    Richtig ist, daß nach der VOB/B Nachträge in der Schlußrechnung gesondert von den vereinbarten Leistungen anzuführen und aufzuschlüsseln sind. Mixt der Handwerker alles durcheinander und entsteht dadurch ein heilloses Durcheinander, ist seine Rechnung nicht prüffähig, d.h. sie wird erst gar nicht fällig.
     
  16. #16 pappilon, 05.03.2010
    pappilon

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    ja ... gebe dir vollkommen recht.
    es ist ja leider auch so, dass wir während der bauphase extrem gut zusammengearbeitet haben ...
    nur die schlussrechnung ... die ist der gipfel der unverschämtheit ... leider ...
    wenn in einer schlussrechnung bauteile abgerechnet werden, die es gar nicht gibt und eine rechnung mit allen mitteln der kunst so maßlos aufgebauscht wird um es nochmal zu versuchen ... dann ist es bei mir auch mit der fairness vorbei ...
    ich bin ein ehrlicher mensch und verlange eine ehrliche basis in der zusammenarbeit ... aber das ist bei dieser firma leider nicht so ...
     
  17. Lukas

    Lukas

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    Moin Eric!

    Haste den Parallelfred gelesen?

    Gruß Lukas
     
  18. Eric

    Eric

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    Leider nein.
     
  19. Josef

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    Lieber Fragersteller ... magste uns ned reinen Wein einschenken,
    es iss unglaubwürdig sich hinzustellen und zu behaupten die Regiestd.
    bzw. Nachträge hätten irgendwas mit dem Bauablauf zu tun ... sprich sag uns
    wofür die Nachträge bzw. Regiestunden waren (!)
     
  20. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    upps jetzt hab ich den Parallelfred auch gelesen :o

    ois klar (!)
     
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