Gartenmauer - Abstützung erforderlich?

Diskutiere Gartenmauer - Abstützung erforderlich? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Guten Tag zusammen, für das Haus, das wir uns vielleicht demnächst kaufen wollen, schwebt uns eine Umrandung des Gartens in Form einer Mauer...

  1. #1 senjorlossi, 26.03.2010
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    Guten Tag zusammen,

    für das Haus, das wir uns vielleicht demnächst kaufen wollen, schwebt uns eine Umrandung des Gartens in Form einer Mauer aus Ziegeln vor.

    Benötigt wird eine rechtwinklige Einfassung mit je ca. 30 Metern Seitenlänge. Die Höhe sollte etwa 2 Meter betragen (jedenfalls so, dass man von dem angrenzenden Fußweg nicht so einfach hineinschauen kann und auch die Geräusche einer nahegelegenen Straße etwas gedämpft werden). Als Material würden wir gerne Backsteine verwenden, um einen ländlichen Charakter zu erreichen.

    Ein entsprechendes Fundament zu erstellen wäre kein Problem.

    Jetzt stellt sich die Frage nach der konkreten Realisierung:

    -Reicht für eine Mauer bis ca. 2 Meter Höhe eine Dicke von 1 Ziegellänge? Also als Mauerverband => 2 Steine längs / 1 Stein quer, oder muss die Mauer dicker sein?

    - Ich habe anderswo gelesen, dass ab einer gewissen Höhe Stützpfeiler erforderlich sind (Stabilität / Winddruck etc). Wie wäre das zu realisieren? Muss hierfür die Wand unterbrochen werden und Betonpfeiler eingezogen werden, oder reichen auch gemauerte Abstützungen, die sich nach oben hin verjüngen und optisch in die Wand integriert sind (natürlich auch mit entsprechendem Fundament)?

    - Welche Richtlinien / Normen greifen hier?


    Vielen Dank schon mal im Voraus,
    Stefan.
     
  2. #2 Ingo Nielson, 26.03.2010
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    eine wandstärke von knapp 25cm empfinde ich als zu dünn, selbst wenn es statisch machbar wäre. in meinem fotoalbum ist eine gartenmauer zu sehen, bei der jeweils ein binder und ein grenadier im verband versetzt gemauert sind. das wäre für mich eine mindestbreite. bei wandhöhen von 2m würde ich sogar auf einen binder und zwei grenadiere gehen.
    die konstruktion muss statisch berechnet werden. ich würde zudem einen architekten mit detailzeichnung und ausschreibung der leistung beauftragen (lohnt sich)
    bei "backsteinen" gibt es unterschiedlichste qualitäten. ich würde einen klinker nehmen
    (<3% wasseraufnahme). achte darauf, dass der klinker keine kalkeinschlüsse aufweist, denn kalkteilchen bedeuten rohware aus tieferen erdschichten (kein lehm mehr, sondern mergel) ...
    ansonsten: ortssatzung (b-plan?) und lbo beachten!
     
  3. #3 senjorlossi, 27.03.2010
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    Hi Ingo,

    vielen Dank für die Einschätzung. Bei der Dicke bin ich mir auch nicht sicher, deshalb ja auch die Nachfrage hier im Forum.

    Plan B wäre für mich, die Mauer aus günstigerem Material aufzumauern (dann auch gerne dicker) und anschließend mit halben Backsteinen / Klinkern zu verkleiden. Das würde ich mir auch selbst zutrauen.

    Das mit dem Architekten ist sicher nicht verkehrt. Ich will ja nicht, dass mir das Ding bei erster Gelegehneheit umkippt.

    Schönen Gruß,
    Stefan.
     
  4. Baumal

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    wirst du benötigen,

    wenn der "fußweg" öffentlicher verkehrsweg ist,
    führt kein weg an einer baugenehmigung vorbei.

    googel mal, lbo nrw
    § 65 einfriedungen....
     
  5. #5 Baufuchs, 27.03.2010
    Baufuchs

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    Sinnvoll

    ist auch ein Blick in das Nachbarrecht NRW.

    Danach müssen Einfriedigungen "ortsüblich" sein. Gibts also im Umfeld keine 2m hohe Mauern, dürfte das schon schwierig werden.

    Weiter heisst es im Nachbarrecht NRW:

    "Ist eine Ortsüblichkeit nicht festzustellen, so ist eine ca. 1,20m hohe Einfriedigung zu errichten."

    Nicht nur Winddruck, auch Nachbareinsprüche können also die geplante Mauer zum Kippen bringen.
     
  6. #6 garfield1, 28.03.2010
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    Zu Zeiten meiner Maurerlehre waren Grenadiere senkrecht stehend vermauerte Bindersteine = Rollschicht. Wie sich aus einem Binder und einem Grenadier ein Verband ergeben soll, erschließt sich mir nicht. Und wie die empfohlene Mauerstärke sein soll, auch nicht. Doch nicht etwa 49 cm?

    Nichttragende Wände mit Aussteifungen in entprechenden Abstimmungen müssen nicht nachgewiesen werden. Der Gang zu einem Fachmann und 200,- € für die Beratung lohnt sich. Für einen Nachweis müßte ja noch ein Baugrundgutachten her.
    Klinker werden meines Wissens in Norddeutschland Backsteine genannt

    Dass sich die Ausschreibung lohnt, da sind wir uns einig. Die Ausführungsplanung kann sich bei ebenem Gelände auf einen Regelquerschnitt und eine Grundrissskizze beschränken, das LV sollte schon ordentlich gemacht sein.

    Bei geplanten 2m Wandhöhe: genehmigungsfrei sind in NRW "Einfriedungen bis zu 2,0 m, an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1,0 m Höhe über der Geländeoberfläche, ...."
     
  7. #7 Baufuchs, 28.03.2010
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    Baufuchs Gast

    @Garfield

    Und?

    Muss gem. Nachbarrecht 1,20m eingehalten werden, weil z.B. alles andere Ortsunüblich ist, dann nutzt die Genehmigungsfreiheit gar nichts.

     
  8. #8 RMartin, 28.03.2010
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    Nochmal zur eigtl. 'Technik' unabhängig von evtl. benötigten Genehmigungen;
    garfield1 hat m.M. vollkommen Recht. Eine nichttragende Aussenwand muss nicht statisch nachgewiesen werden wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt. Die sind gemäß DIN1053: Die Wand muss vierseitig gehalten sein, bestimmter Mörtel muss verwendet werden (mind. IIa) und einer Tabelle genügen, die die max. Ausfachungsfläche im Hinblick auf Wandstärke, Verhältnis von Länge/ Höhe sowie Höhe über Gelände angibt.
    Habe die Tabelle hier gerade vor mir und lese bei "Wanddicke =24cm", "Höhe über Gelände bis 8,00m" sowie "Verhältnis größerer zur kleineren Seite der Ausfachungsfläche > 2" einen Wert von 25m2 ab.
    Somit kannst Du Deine Aussenwand herstellen als vierseitig gehaltene Wand mit Ausfachungslängen von 12,5m (bei 2m Höhe) ohne Nachweis!
    Aussteifungen können z.B. Stahlstützen, Stahlbetonstützen oder Mauerwerksstützen sein; Das Ausfachungsmauerwerk muss selbstverständlich fachgerecht an diese Bauteile angeschlossen werden. Somit ist die Wand aber erstmal dreiseitig gehalten. Die 'vierseitige' Haltung erreichst Du dann abschliessend mit z.B. einem Ringbalken.
    Aber auch für diese Konstruktion empfehle ich Dir dringendst mit einem Fachmann zu sprechen und ihn zu beauftragen, Dir eine Ausführungsplanung zu erstellen.
     
  9. #9 Ingo Nielson, 28.03.2010
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    wie breit die mauer wird, ist abhängig vom format...
    OF ist z.b. 22 lang. genau wie HF.
    RF,alt ist 25cm lang. dann noch die "üblichen" ...NF, DF ..mit 24cm...
    grenadiere sind senkracht vermauert, binder waagerecht, auf das foto hatte ich verwiesen. binder werden die kopfseitig vermauerten steine genannt, weil man früher keine drahtanker verwendete, sondern eben diese "binder", die das vormauerwerk in das hintermauerwerk einbindeten.
     
  10. Lukas

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  11. #11 senjorlossi, 29.03.2010
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    Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für die rege Anteilnahme! Die Sache scheint ja doch etwas komplizierter zu sein, sowohl was die Genehmigung als auch die Ausführung angeht.

    Werde mich also wohl mit einem Architekten zusammentun müssen.

    Was die Genehmigung angeht: Zur Zeit ist das Grundstück mit einem gut 2 Meter hohen Holzzaun umgeben. An der Höhe der Umfriedung würde sich also nichts ändern, nur an der Optik.

    Schöne Grüße,
    Stefan.
     
  12. #12 garfield1, 29.03.2010
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    Ganz bestimmt wird der TO RF verwenden - gibt es ja überall zu kaufen ;-)
    Binder+Läufer hießen die Steine schon, bevor Vormauerung überhaupt erfunden wurde.
    Ob die ganze Wand nun um Block- oder Kreuzverband errichtet wird, dürfte für die Standfestigkeit egal sein. Läufer werden übrigen auch waagerecht vermauert siehe z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Mauerwerksverband#L.C3.A4ufer-_und_Binderverband
    Tut mir leid, aber vor dieser Kompetenz sinke ich nicht in die Knie
     
  13. #13 garfield1, 29.03.2010
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    Wie ich gelesen habe, ging es um die Abschottung von Straßenlärm->Grenze zu öffentlichen Verkehrsflächen -> mehr als 1 m geht wahrscheinlich ohne Genehmigungsverfahren oder Übernahme des Planungsrisikos durch den AG eh nicht.
     
  14. #14 Baufuchs, 29.03.2010
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    = ringsum
     
  15. #15 garfield1, 29.03.2010
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    hm... "rechtwinklig je 30 m lang, so dass man vom Fußweg nicht hereingucken kann"

    an allen vier Seiten Fußweg?
     
  16. #16 senjorlossi, 30.03.2010
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    OK, also zur Klarstellung:

    An der Rückseite des Grundstücks geht ein asphaltierter Fußweg entlang (dahinter kommt Feld), an einer Seite führt eine Anliegerstraße entlang. Um diese beiden Seiten geht es. Dort befindet sich jetzt ein hoher Holzzaun, den wir gerne durch eine Backsteinmauer o.ä. ersetzen würden.

    Die anderen Seiten sind von unserer Planung nicht betroffen.

    LG,
    Stefan.
     
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