Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

Diskutiere Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, darf ein Bauingenieur (B.Eng.) Energieausweise erstellen oder muss dieser eine Schulung, beispielsweise bei der HWK, als Energieberater...

  1. #1 n0cturnal, 01.04.2010
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    Hallo, darf ein Bauingenieur (B.Eng.) Energieausweise erstellen oder muss dieser eine Schulung, beispielsweise bei der HWK, als Energieberater abgeschlossen haben? In der EnEV §21 steht geschrieben:

    "...(1) Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Absatz 2 und 3 und von Modernisierungsempfehlungen nach § 20 sind nur berechtigt
    1. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in
    a) den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäude-ausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
    b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Aus-bildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet,..."

    Vielen Dank im voraus!
     
  2. #2 rainerS.punkt, 01.04.2010
    rainerS.punkt

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    Du wirst Bau-Ing, in 1a.) steht Bau-Ing(wesen). Dürfte somit klar sein?
     
  3. stevie

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    Jo, is klar - demnach kann ich mir auch etwas dazu verdienen und demnächst
    lustig Energieausweise ausstellen...

    Der Paragraph geht noch weiter!!! :motz

    Gruß Stephan
     
  4. #4 Tom Köhl, 01.04.2010
    Tom Köhl

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    Aha.
    Was für ein Dipl.-Ing. bist Du denn?

    Viele Grüße,
    Tom
     
  5. stevie

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    @Tom

    So, es ist soweit - ich oute mich, allerdings nicht das erste Mal, als:
    Maschinenbauing. ...

    ...und als dieser wäre für mein Verständnis auch etwas seltsam gewesen, wenn
    n0cturnal's Zitat der Weisheit letzter Schluß gewesen wäre :biggthumpup:


    Gruß Stephan
     
  6. #6 Tom Köhl, 03.04.2010
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  7. #7 n0cturnal, 06.04.2010
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    Interessant, ich habe bei der DENA angerufen und die Frau am Telefon meinte das ich dazu berechtigt bin wenn ich ein Abschluss als Bauingenieur habe.

    "...(2) Voraussetzung für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4 ist:

    1.während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus,..."


    was wird hier mit "Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens" gemeint??? Fällt darunter die einsemestrige Vorlesung Bauphysik???
     
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