Schallschutz und Doppelhauswand

Diskutiere Schallschutz und Doppelhauswand im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo! Wir bauen ein recht großes Haus mit Bürotrakt. Der Bürotrakt soll sich später, wenn die Kinder ausgezogen sind, vom restlichen Haus...

  1. #1 Koecher, 10.03.2010
    Koecher

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    Hallo!
    Wir bauen ein recht großes Haus mit Bürotrakt. Der Bürotrakt soll sich später, wenn die Kinder ausgezogen sind, vom restlichen Haus "entkoppeln" und getrennt vermieten/verkaufen lassen. So bauen wir quasi eine Art Doppelhaus, welches wir aber zunächst komplett selber nutzen. Zwischen den "Haushälften" hat die Architektin eine 24er Wand geplant und sagt, dass das schalltechnisch genügen würde. Das sei im Wohnungsbau gängig und sei schalldicht genug.
    Von anderer Seite haben wir gehört, dass wir unbedingt eine doppelte Wand bauen sollen zwischen den Hälften, wenn wir ernsthaft vorhaben, später einen Teil des Hauses zu vermieten oder zu verkaufen. Oder sogar eine geteilte Bodenplatte.
    Reicht nun die 24er Wand? Gibt es einen Stein, der so schalldicht ist, dass wir wirklich nichts davon hören, wenn unser späterer Nachbar Rockmusiker ist? Ist es sehr viel teurer, wenn man vorsorglich mit doppelter Wand und geteilter Bodenplatte baut?
    Danke für Eure Einschätzung!!! :respekt
     
  2. bernix

    bernix

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    ...nutze mal die Suchfunktion. Dieses Thema hatten wir schon reichlich....
    -
    24er reicht sehr wahrscheinlich nicht ...soviel vorab.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Wenn Du die Wohnungen/Häuser später trennen möchtest, dann Doppelwand und dazwischen entkoppeln. Es mag zwar sein, dass Du mit einer 24er Betonwand die Mindestanforderungen für die Schalldämmung erfüllst, das müsste man nachrechnen, aber ich würde mich auf so etwas nicht einlassen.

    Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob eine gemeinsame Wand überhaupt erlaubt ist, das können die Planer hier im Forum sicher besser beantworten.

    Meine Meinung, falls Schalldämmung hohe Priorität hat, dann keine Experimente.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Yilmaz

    Yilmaz

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    Beim luftschall wird vieleicht eine 24 er ks reichen aber trittschall wird immer zu probleme führen. Sie werden sich später richtig freuen wenn sie es koplett trennen.
     
  5. #5 Gast14207, 11.03.2010
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    Erfahrung

    Bei uns gibt nur eine 24 cm Ziegelwand zwischen den Häusern (war 1930 halt Standard). Das reicht, damit man normale Gespräche nicht hört. Aber sobald der Fernseher etwas lauter gedreht wird (Grüße an meine 80 Jahre alte Nachbarin und die Volksmusikhitparade...), dann hört man das schon.

    Und wie Ylmaz schon richtig gesagt hat, Trittschall kommt deutlich lauter durch als Luftschall. Gottseidank kann meine Nachbarin mit Ihren 80 Jahren nicht mehr steptanzen....


    Grüße


    Stefan
     
  6. oberh

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    Hi!

    Mit welchem Stein wird denn gemauert?
    Der 24-er Stein wird der Stufe 1 der Schallschutz-Din gerade noch genügen.
    Wir haben deshalb zwei 17,5-er Trennwände gekauft.
    Für mich war der Bericht 13 des Fachverbandes Porenbeton interessant ...
    Du findest ihn im Netz als PDF.

    Wir brauchten keine getrennten Bodenplatten.
    Die Bodenplatten und das Mauerwerk wurden durch Gummischotmatten entkoppelt.
     
  7. #7 Koecher, 01.04.2010
    Koecher

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    Immer noch ratlos...

    Danke für Eure Einschätzungen! Trotz der von uns angemeldeten Zweifel bleibt meine Architektin dabei, dass das Thema Schallschutz nicht davon abhänge, ob es sich zwischen den "Haushälften" um eine einfache oder eine doppelte Wand handele, sondern nur davon, wie gut Decken, Treppen etc. schalltechnisch entkoppelt seien... wir sind irgendwie ratlos, gibt es dazu verlässliche Untersuchungen?:bef1021:
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Dann vereinbare einfach eine Schalldämmung von x dB (erhöhter Schallschutz DIN 4109?), und nicht nur die Mindestanforderungen.

    Gruß
    Ralf
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    hast halt a künstlerin :)
     
  10. #10 Wieland, 05.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen die Häfte des Hauses später zu
    verkaufen.
    Würde ich empfehlen mit der Eingabe/Bauantrag eine Grunstücksteilung
    einzurreichen und Sperate Trennwände zu errichten.
    Selbst wenn der Schallschutz bei einer 24cm dicken massiven Wand ausreicht.
    Haben Sie bei einfacher Ausführung lediglich eine Wohnungstrennewand.
    Im Falle eines Verkauf währe dies eine Wohnung und kein Haus.
    Preisminderung:Möglich:biggthumpup
     
  11. #11 Wieland, 05.04.2010
    Wieland

    Wieland Gast

    Bei der einfachen Ausführung handelt es sich um eine Wohhungstrennwand,
    wie bei fast allen Eigentumswohnungen.
    Und kann im Falle eines späteren Verkauf auch nur als solche veräusert werden.
    Man sollte die Frage deshalb nicht nur an den Schallschutz knüpfen,sondern
    sollte die Frage der Wirtschaftlichkeit so wie der Investitionssicherheit ebenfalls klären.

    Überlegungen über eine sofortige, mit Eingabe des Bauantrag beantragte Grunstücksteilung mit seperaten Haustrennwänden sind anzustreben.
     
Thema: Schallschutz und Doppelhauswand
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