Bauzeitverlängerung

Diskutiere Bauzeitverlängerung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi! Lt. Vertrag sollte letztes Jahr vier Wochen nach Zustellung der Baugenehmigung an den GU mit den Bauarbeiten begonnen werden. Weitere 5...

  1. oberh

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    Hi!

    Lt. Vertrag sollte letztes Jahr vier Wochen nach Zustellung der Baugenehmigung an den GU mit den Bauarbeiten begonnen werden.
    Weitere 5 Wochen später machte ich den GU darauf aufmerksam, dass er noch gar nicht angefangen hat ...
    Es folgten weitere insgesamt 4 Wochen, wo aus irgendwelchen sich mir nicht erschließenden Gründen die Bauarbeiten still standen.
    Dadurch sind wir in die Wintermonate gerutscht.
    Theroretisch hätte der Bau jedoch vorher "dicht" sein können. Gewerke wie die Dacheindeckung, der Fenstereinbau, die Elektrik und die Installation hätte also in den Wintermonaten stattfinden können.
    Stattdessen stand der Bau bis Mai still.

    Lt. Vertrag werden die Kalendertage, an denen Schlechtwetter vorhanden ist, auf die Bauzeit addiert.
    Nun habe ich von einem Urteil des BGH (VII ZR 196/72) gelesen, worin wohl steht, dass nur die durchschnittlichen Schlechtwetterkalendertage der letzten Jahre zählen.

    Meine Fragen also lauten:
    1. Kann das Verschulden der anfänglichen Verzögerungen des GU mir über die Schlechtwettertage ans Bein gebunden werden (Bauzeitenverlängerung)?
    2. Kann der GU tatsächlich innerhalb der Vertragsfrist die Gewerke "nach gutdünken" ausführen lassen oder besteht eine Verantwortung/Pflicht, die Bauzeitverlängerung durch Schlechtwetter zu verhindern?
    3. Greift das o.g. Urteil tatsächlich und ist meine Interpretation (annähernd) richtig? (Den Volltext finde ich leider nicht im Netz.)

    Ich bedanke mich im Voraus
     
  2. #2 Olaf (†), 21.06.2010
    Olaf (†)

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    Hier...

    greifen mehrere Dinge ineinander, so dass sich keine "allgemeingültige" Regelung anwenden lässt. Neben verzögerten Baubeginn und dann Schlechtwetter kommt (vielleicht) noch dazu, dass Du die anfängliche Verzögerung zumindestens toleriert und ihn nicht in Verzug gesetzt hast. Hier kommste in keinem Falle allein klar und auch nicht mit Hilfe des Forums, da Feinheiten nicht bekannt und von Dir möglicherweise nicht erkannt werden.
    Hier bleibt bloß eins: Ab zum BAUanwalt.
     
  3. oberh

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    Jo, Namensvetter!

    Dachte mir nur, vielleicht kriegste vorher noch ein paar Denkansätze ...
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Mei Gudsder, da biste aber schon mal janz jefehrlich aufm Holzwech, weil:

    Ein Dachdecker bei Rauhreif und Schnee nicht aufs Dach gehen muss/darf
    Es für Schäume, Klebepasten, Folien usw. Mindestverarbeitungstemperaturen gibt
    Der Eli ggf (wg der Beliebtheit von Kupfer auf dem Schrottmarkt) erst anfängt, wenn der Bau dicht ist! Und selbst wenn - wenns Wasser im Gips zum Doseneinsetzen friert, bevors verdunsten kann - watt dann :shades
     
  5. oberh

    oberh

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    Hi Ralf!

    Klar - Arbeitssicherheit muss gegeben sein.

    Bei uns wurde das Fachwerkbinderkonstrukt fertig montiert geliefert.
    Vor Ort wurden dann noch Verstrebungen angebracht.
    Diffusionsfolie wurde getackert - die Dachlatten zur Auflage der Pfannen genagelt und verschraubt - die Dachpfannen aufgelegt.
    Dat war´s ...
    Schräg gegenüber wurden 2 Dächer in der Zeit eingedeckt ...

    Dem Eli habe ich selber alles geschlitzt - er hat erst mal die Leerrohre und Kabel mit den komischen Nägeln mit Kunststoff"kopf" befestigt. Auf dem Beton wurden die Leitungen mit Bändern und Stahlnägeln angebracht.

    Die Installationsleitungen Wasser-Abwasser wurden auch mit Schellen an den Wänden verschraubt.

    Es hätten also Arbeiten ausgeführt werden können ungeachtet des Frostes.

    Viele Grüße
    Olaf
     
  6. #6 uberle80, 21.02.2013
    uberle80

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    Hallo oberh,
    dein Beitrag ist zwar schon eine weile her, darf ich trotzdem erfahren was dabei rauskam und wie du vorgegangen bist? Ich habe aktuell das gleiche Problem wie du damals.
    Vielen Dank und grüße Robert
     
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