Dachterrasse - Geländer

Diskutiere Dachterrasse - Geländer im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten! Beim Bau meiner Dachterrasse ergeben sich erste Fragen hinsichtlich des Geländers. Die Dachterrasse soll auf einer...

  1. #1 Informant, 13.07.2010
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    Hallo Experten!

    Beim Bau meiner Dachterrasse ergeben sich erste Fragen hinsichtlich des Geländers.

    Die Dachterrasse soll auf einer Doppelgarage errichtet werden.
    Da auf der einen Seite ein Abgrund von 8m ist, sind wir bei der Planung aus Sicherheitsgründen schon einen Meter von dem Dachende an dieser Seite weggegangen. Hier ist zudem eine senkrechte Schiefervertäfelung von ca. 1m angebracht, was eine aufwändige Geländerpfostenbefestigung mit sich gebracht hätte.

    Die Unterkonstruktion ist standard.. 70x40er Balken. In meinem Fall Lärche.
    Nun ist die eigentliche Idee das Geländer an der Hauswand bzw. die Pfosten an der Unterkonstruktion zu befestigen. Die Seite ist 2,4m lang und soll mit einem Eckpfosten enden.

    Nach unzähligen Entwürfen und Ideen, plagt uns auch die Frage nach der Stabilität hinsichtlich der Unterkonstruktion für ein solches Geländer.
    Aktueller Stand ist ein 42er Rohr als Handlauf, welches auf Pfosten (auch 42er Rohre) im Abstand von 50 cm befestigt werden soll. Die Pfosten dann mittels U-Winkeln an die Konstruktionsbalken befestigt und dort mit jeweils 2 M10 Schrauben mit Mutter montierte. Der Eckpfosten entweder über Eck mit je einem seitlichen Flantsch befestigt oder über zwei leicht versetzte, der Ecke nahe Pfosten arbeiten.

    Hat jemand Erfahrung / Informationen hinsichtlich der Haltbarkeit der Konstruktionsbalken?

    Besten Dank im Voraus!
     
  2. #2 Informant, 13.07.2010
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    P.S. auch über Vorschläge hinsichtlich der Befestigung der Pfosten an der Konstruktion wäre ich dankbar.
     
  3. #3 Gast036816, 13.07.2010
    Gast036816

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    geländer dachterrasse

    moin moin,

    gibt es einen verantwortlichen planer?
    gibt es eine behördliche genehmigung mit auflagen für dieses vorhaben?

    freundliche grüße aus berlin
     
  4. #4 Informant, 13.07.2010
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    Moin moin,

    nein verantwortlich nicht, weil nicht offiziell beauftragt.
    Nur zur Berechnung der Statik und für rechtliche Rahmenbedingungen behilflich gewesen. Die Empfehlung war (sowohl Architekt als auch Statiker) das Ganze ohne eine Genehmigung, jedoch 100%ig korrekt zu errichten.
    Dauer der Erteilung der Baugenehmigung etc. Laut dem Architekten kann ich die Dachterrasse dann im Zweifelsfall ohne großen Aufwand (lediglich Zeichnung, Statik etc.) nachgenehmigen lassen - hierauf verlasse ich mich aktuell. Ist dies dann im Nachhinein wirklich so leicht möglich?

    Ich muss jetzt zugeben, dass ich das Geländer hinsichtlich der Befestigung nicht sonderlich beachtet habe. Allerdings hat mir mein Bauschlosser heute morgen gesagt, dass meine Bedenken unnötig sind bzw. er eine einfache Lösung hat.
     
  5. #5 Baufuchs, 13.07.2010
    Baufuchs

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    Ohne Genehmigung ist es ein Schwarzbau. Da hilfts auch nicht, wenn es techn. korrekt gebaut wurde.

    Das nur mündliche Gesabbel der Herren Architekt+Statiker kannst Du im Ernstfall vergessen, da setzt Gedächtnisschwund spätestens dann ein, wenn es um Bußgelder etc. geht.

    Wenns das Vorhaben einem Nachbarn nicht gefällt gibts am nächsten Tag einen Baustopp vom Amt.

    PS:
    Bußgeldhöhe nach § 84 BauO NW bis 250.000.- €:wow
     
  6. Baumal

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    steht die doppelgarage auch noch auf der grenze?
    dann würde ich dir aber was husten, als nachbar.....

    das was ihr macht ist ein schwarzbau, nix anderes.
     
  7. #7 Informant, 13.07.2010
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    OK, schon überzeugt das Ganze einzureichen.

    Die Garage ist optisch eine dreichfach Garage zwischen zwei Häusern, wobei eine dem Nachbarn gehört. Mein Nachbar ist mit dem Vorhaben einverstanden und würde sogar eine Baulast akzeptieren.
    Mir wurde gesagt, wenn ich mit der Dachterasse auf der Doppelgarage 3m Abstand zu seiner Garage lasse (sprich freie Fläche lasse), geht das auch ohne Baulast - ist das richtig? (wir lassen 3,5m) Oder zählt die Doppelgarage dann sofort komplett und die Baulast wäre unumgänglich?
     
  8. #8 Informant, 13.07.2010
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    Update: nach Rücksprache mit dem Bauamt einer der stritigsten Punkte beim Thema Dachterrasse, ob die Doppelgarage dann als komplettes Einzelgebäude zählt oder als Hälfte bebaut werden darf.

    Wird mit Einverständniserklärung des Nachbarn allerdings "wahrscheinlich genehmigt".
     
  9. #9 Baufuchs, 13.07.2010
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    Dachterrasse auf 1/2 Do-Garage kann dann ein Problem werden, wenn es gem. B.-Plan Baugrenzen gibt und die Do-Garage außerhalb der Baugrenzen errichtet wurde.

    Dann ist zwar die Do-Garage zulässig, nicht aber die Dachterrasse auf Teilen der Do-Garage.
     
  10. Baumal

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    ich verstehe nur bahnhof. bzw, wie groß ist eure garage eigentlich?
    sollte euer nachbar eine einverständiserklärung geben oder baulast übernehmen,
    ist er in meinen augen irgendwo angerannt...
     
Thema: Dachterrasse - Geländer
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