BHW Bausparen und Darlehen

Diskutiere BHW Bausparen und Darlehen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich benötige Rat hinsichtlich einer Anschlussfinanzierung. Ich habe im November 2002 ein Baudarlehen bei der BHW aufgenommen...

  1. wiski

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    Hallo zusammen!

    Ich benötige Rat hinsichtlich einer Anschlussfinanzierung.

    Ich habe im November 2002 ein Baudarlehen bei der BHW aufgenommen über 95.000 €.
    Gleichzeitig habe ich einen Bausparvertrag bei der BHW über eine Bausparsumme von 95.000 € abgeschlossen. Vertragsbeginn 28.12.2002
    Kontostand am 31.12.2009 auf dem Bausparer 30.500 € und Bewertungszahl 16,46.

    Nun meine Fragen:
    1. wie läuft es eigentlich ab, wenn ich bis 2012 gar nichts mehr tue oder von der BHW höre
    2. ab welcher Bewertungszahl kann ich dann 2012 das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen
    3. was ist, wenn ich 2012 das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen möchte, d. h. mir das vorhandene Guthaben auszahlen lasse (inkl. zusätzliche Verzinsung und zurück gezahlter Abschlussgebühr) und dann eine Umschuldung vornehme
    4. ist es möglich, jetzt schon dafür ein Forward-Darlehen zu sichern und kann die Angabe eines konkreten Auszahlungstermins des Guthabens von der BHW verlangt werden
    5. oder hat jemand noch einen anderen Tipp für eine Anschlussfinanzierung.
     
  2. #2 pauline10, 11.07.2010
    pauline10

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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Wenn man einmal in diese Falle gelaufen ist hat die BSK gewonnen!!!

    Einen Zeitungsartikel dazu kann ich dir in zwei Wochen zufaxen. Bis dahin wird er sich wieder einfinden.
    Für die BSK ist das einfach. Sie finazieren teuer zwischen oder ähnlich und du zahlst und zahlst Zinsen obwohl du Geld hast aber das ist auf dem Bausparkonto, bringt wenig Zinsen und davon werden noch <Steuern abgezogen.

    Wie man da rauskommt , ich weiß es auch nicht genau. Notfalls muß man sein Guthaben abziehen und zur Tilgung bei der Verlängerung einsetzen . DAS alles genau zu rechnen, wo es scon im Brunnen ist. Ich habe die Zeit jetzt nicht dazu.

    Am besten dabei gleich eine andere Bank suchen die solche Methoden nicht kennt. Schwierig, aber es gibt sie.

    pauline
     
  3. Clou

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    Mein Rat: Genauestens die Bedingungen der Verträge lesen. Sind Darlehen und Bausparvertrag miteinander gekoppelt, oder sind das rechtlich zwei verschiedene Dinge?
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Bevor man hier etwas Genaueres sagen kann, müsste man wissen, um welchen Tarif es sich handelt.

    Warum nicht einfach bei der BSpk. anfragen? Die können dass innerhalb von Sekunden rechnen.

    Ach ja, und den Vorschlag von Pauline, würde ich mir zweimal überlegen. Vorausgesetzt der Tarif ist interessant, dann sollte man den Vorteil (Darlehensphase) auch nutzen, denn die bisher aufgelaufenen Nachteile kann man sowieso nicht mehr kompensieren. Nur wenn die Konditionen völlig daneben liegen, kann man über einen Ausstieg nachdenken.

    Mindestsparsumme schon erreicht? Dann verbessert sich nur noch die Bewertungszahl bis die Zuteilung erreicht ist. Details kann Dir die BSpk. sagen. Die kennt Deine Verträge und Tarife.

    Steht im Vertrag. Oder BSpk. fragen.

    Was soll dann sein? Du bekommst Dein Guthaben zzgl. magerer Verzinsung und die Abschlußgebühr zurück. Gleichzeitig wird ja Dein Darlehen fällig, und Du hast x Wochen Zeit um die Restschuld zu begleichen.

    Forward Darlehen kannst Du heute schon sichern. Je länger aber die Zeit bis zur Inanspruchnahme, um so höher der Zinssatz.
    Konkreter Auszahlungstermin, der ergibt sich ab dem Zeitpunkt an dem Du Dein Guthaben forderst. Aber Vorsicht mit dem dann noch laufenden Darlehen.

    Ohne Deine Lebensplanung und finanzielle Situation zu kennen, wäre das alles reine Spekulation.

    Man müsste nun mehrere Varianten rechnen und dann vergleichen. Evtl. ist die Inanspruchnahme des BS-Darlehens die beste Lösung, manchmal ist es auch sinnvoll wenn man nur den Tarif wechselt, evtl. hat ein Forward-Darlehen Vorteile, vielleicht gibt es von Deiner Hausbank gerade attraktive Angebote usw. usw.

    Wurde das ursprüngliche Darlehen über 95T€ mit Tilgungsaussetzung vereinbart? Wenn NEIN, wie hoch ist dann die Restschuld? Wenn JA, dann sollte Dir klar sein, dass die BSpk. in spätestens 2 Jahren die 95T€ von Dir fordert.
    Vermutlich steht die BSpk. auch im Grundbuch, und wird diese Eintragung erst freigeben, wenn die 95T€ von Deiner Seite fließen.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 pauline10, 12.07.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Es kommt, wie Ralf richtig sagt auf den Vertrag an.

    Den kann man sich bei der Geschäftstelle erläutrern lassen.

    Anschließend habe ich ganz harmlos nach der voraussichtlichen Zuteilung eines solchen Vertrges in der Zentrale nachgefragt.

    Wenn ich einen solchen Vertrag nicht nach einer Stunde wieder gekündigt hätte, wäre der BSV erst nach 23 Jahren zugetieilt worden. Er sollte aber nach 10 Jahren die "Festhypothek" (weil so etwas ein Fest für die BSK ist9 ablösen.

    Also da hätte nur Auszahlung den Schaden gering gehalten

    pauline
     
  6. #6 fvfmakler, 12.07.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.07.2010
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    Hallo wiski,

    bzgl. deiner Fragen folgendes (gilt im Regelfall bei fast allen BS-Verträgen):

    1. In deinem Darlehensvertrag wird sicherlich die Abtretung des BSV geregelt sein, so dass eine Aussetzung der BSV-Raten nur möglich ist, wenn das Darlehen auch beendet wird (dies mit Auslaufen der Zinsfestschreibung).
    Somit bist du bis 2012 auch verpflichtet, deinen Bausparer wie gehabt weiterzuführen

    2.Die Bewertungszahl, bei welcher dein Bausparer voraussichtlich zuteilungsreif wird, kannst du deinem Vertrag entnehmen oder besser bei BHW anrufen und nachfragen (einen garantierten Zuteilungstermin wird dir jedoch keiner sagen können/wollen, da gesetzlich verboten)

    3.Erst wenn deine Zinsfestschreibung des Voraus-Darlehens ausläuft, kannst du dich von dem BSV und dem Darlehen endgültig befreien.
    Natürlich steht dem nichts im Wege, sich heute schon über die Möglichkeiten eines Forwarddarlehens zu informieren und evtl. eines abzuschliessen.

    4. Ich betone, "im Regelfall" hat man allein schon durch die Inanspruchnahme eines Vorausdarlehens keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abschlussgebühr oder eines Bonuszinses. Dies kannst du aber auch in den Vertragsbed. nachlesen.

    5. Ob es Sinn macht, das Bauspardarlehen nicht in Anspruch zu nehmen und stattdessen z.B. ein Forwarddarlehen abzuschliessen, lässt sich ganz leicht durch Vergleich und nachrechnen herausfinden.
    Liegt z.B. der Effektivzins des Bauspardarlehens höher als der Effektivzins eines von der Laufzeit identischen Forwarddarlehen, so wirst du mit dem Forwarddarlehen in Zukunft besser laufen (unter Berücksichtigung weiterer darlehnsrelevanter Kriterien).

    6. Du hast in 2012 natürlich die Möglichkeit, das Guthaben des BSV für anderweitige Dinge zu nutzen und die 95000€ weiter voll zu finanzieren.
    Nimmst du allerdings das BS-Guthaben als Sondertilgung und musst nur noch ca. 60000€ nachfinanzieren, so wird sich evtl.auch ein wesentlich besserer Zinssatz bei der Anschlussfinanzierung realisieren lassen (abhängig vom Beleihungsauslauf).

    Welche Variante (BS-Darlehen oder Umschuldung) vorteilhafter ist, lässt sich nur durch Kenntnis der Vertragsunterlagen und nachrechnen feststellen.
    Gebe dir noch die Empfehlung, bei einem Forwarddarlehen auf den richtigen Zeitpunkt zu warten, denn jeder Monat wird hier mit einem Zinsaufschlag belastet (wer sagt denn, dass in den nächsten Monaten die Zinsen nicht auch fallen können).

    Bei weiteren Fragen oder Interesse:..........................
     
  7. #7 pauline10, 13.07.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also abgesehen , daß hier viel Kaffesatzt gelesen werden muß, kann ich in der Ansparphase sehr wohl meine Verpflichtungen beim BSV ignorieren und den Vertrag in vilerlei Richtung verändern. Erst wenn e r ausgezahlt wurde und die Raten zur Tilgung gezahlt werden müssen ist es mit meiner Freihiet vorbei.

    Den Vertrag mächte ich sehen wo die Zuteilungstermin oder auch nur die Bewertungszahl , die zur Zuteilung reicht steht.
    Das sollte selbst ein fvfmakler , was immer das sein mag , wissen.

    Selbst das BHW kennt den Zuteilungstermin nicht sondern kann nur Schätzungen verbreiten. Die solltem man sich allerdings erfragen. Per mail bekommt man sie sogar schriftlich.


    Von den Schulden ist man befreit, wenn sie zurückgezahlt sind . Alles andere ist Kokelores.

    [QUOTE
    4. Ich betone, "im Regelfall" hat man allein schon durch die Inanspruchnahme eines Vorausdarlehens keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abschlussgebühr oder eines Bonuszinses. Dies kannst du aber auch in den Vertragsbed. nachlesen.
    [/QUOTE]
    Klar , die hat der "Berater" längst versteuert.

    [QUOTE

    6. Du hast in 2012 natürlich die Möglichkeit, das Guthaben des BSV für anderweitige Dinge zu nutzen und die 95000€ weiter voll zu finanzieren.
    Nimmst du allerdings das BS-Guthaben als Sondertilgung und musst nur noch ca. 60000€ nachfinanzieren, so wird sich evtl.auch ein wesentlich besserer Zinssatz bei der Anschlussfinanzierung realisieren lassen (abhängig vom Beleihungsauslauf).

    Welche Variante (BS-Darlehen oder Umschuldung) vorteilhafter ist, lässt sich nur durch Kenntnis der Vertragsunterlagen und nachrechnen feststellen.
    .........[/QUOTE]

    Es bleibt dabei, nach dem 20. Juni kann ich den Zeitungsartikel suchen und zufaxen. Dort steht auch die Anleitung zum nachrechnen.

    Selber rechnen macht schlau!

    pauline
     
  8. R.B.

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    20. Juni 2011?

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 fvfmakler, 13.07.2010
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    Da ich mich auf ein so niederes Niveau nicht herablassen möchte, habe ich mal ein paar Bausparbedingungen/Darlehensbedingungen aufgeführt.
    Hier kann sich v.a. der Fragesteller ein Bild von machen, welchen Unsinn manche Hausfrau verbreitet.

    Das Darlehensangebot ist an den Abschluss eines Bausparvertrages
    gebunden. An Stelle der Tilgung erbringen Sie während der Laufzeit Sparzahlungen auf einen oder mehrere Bausparvertrag/-verträge.
    Der Bausparvertrag ist an die ….. verpfändet und dient der Ablösung des Vorausdarlehens.

    Eine Zuteilung des Bausparvertrages kann erfolgen, wenn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Kriterien für die Zuteilungsreife sind in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt und variieren je nach Tarif und Bausparkasse. In der Regel werden folgende Zuteilungsvoraussetzungen vereinbart:
    • Mindestguthaben: Das Bausparguthaben muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz (in der Regel 40 oder 50 Prozent) der Bausparsumme erreicht haben. Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen (inklusive der vermögenswirksamen Leistungen), sowie der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämien bezeichnet.
    • Mindestvertragsdauer: Zeitraum, der zwischen Abschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt.
    • Mindestbewertungszahl: Vertraglich festgelegte Bewertungszahl, die für eine Zuteilung mindestens erreicht werden muss.

    Der Bausparer ist vertraglich verpflichtet den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3 Promille und 10 Promille der Bausparsumme) zu besparen. Die meisten Bausparkassen haben in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann.

    Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet. Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.


    fvfmakler
     
  10. #10 pauline10, 14.07.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Na dann eben Juli

    pauline
     
  11. #11 pauline10, 14.07.2010
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Sehr s chön gebellt und auch noch auf "hohem Niveau". Nur eben den Zuteilungstermin vergessen.

    Zur Erinerung nochmal für "Fvfmakler":

    Den Vertrag mächte ich sehen wo die Zuteilungstermin oder auch nur die Bewertungszahl , die zur Zuteilung reicht steht.
    Das sollte selbst ein fvfmakler , was immer das sein mag , wissen.

    Selbst das BHW kennt den Zuteilungstermin nicht sondern kann nur Schätzungen verbreiten. Die solltem man sich allerdings erfragen. Per mail bekommt man sie sogar schriftlich.

    pauline
     
  12. #12 Johnny1609, 16.07.2010
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    oh Mann!
    entscheidend ist einzig und allein die Zinsbindung des darlehensvertrages.
    Wenn du morgen deine Bauspar-Rate nicht mehr bezahlst, passiert gar nichts!!!
    Oder denkt ihr die BHW klingelt und holt das geld ab?
    Sicher dir ein Forward Darlehen zu ca. 3,4% + 0,02 Zinsaufschlag pro Monat bis 2012....
    und dann kann dich dich die BHW mal...:bierchen:
     
  13. #13 Johnny1609, 16.07.2010
    Johnny1609

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    na, fvff, wohl bei BHW beschäftigt?
    womöglich hat der vertrag sogar noch ne darelehnsgebühr und 4,75 etc. Sollzins?:bierchen:
     
  14. #14 DaBrain, 20.07.2010
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    Teilbausparsumme fürs 2012 berechnen lassen, Tilgungsbeitrag bestimmen und mit der übrig gebliebenen Rate, ggf. ein Forwarddarlehen am Markt finden, durch die TBSS wird der Beleihungsauslauf für die Restsumme geringer, dadurch günstigere Zinsen. Durch Kündigung gehen einem alle Ansrpüche die man erwirkt hat verloren. Daher ist kündigen und "nur" Guthaben rausnehmen das Schelchteste,den Schaden fängt man nicht auf.
     
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