Rechte des Architekten am Objekt

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  1. #1 HolzhausWolli, 21.08.2010
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    Hallo,

    leider finde ich den Artikel nicht mehr.

    Im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 hatte der Sohn des Architekten, der für den (mittlerweile unter Denkmalschutz stehenden?) Teil des Bahnhofs auf Erhaltung mit der Begründung geklagt (und verloren) daß sein Vater und in der Folge er die Rechte am Erhalt des Bauwerkes hielte.

    Somit sollte der Abriss verhindert werden.

    Wie verhält es sich eigentlich? Kann ein Architekt, der seine Leistung sicher einmal vergütet bekam, letztendlich Urheberrechte am Objekt beanspruchen?

    Worauf begründet sich das, wenn es so ist?

    Vielleicht weiß einer der anwesenden Architekten genaueres. Danke.
     
  2. #2 Skeptiker, 21.08.2010
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    Wie jeder andere "Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen (auch) Architekten für ihre Werke Schutz.

    In D auf das Urheberrechtsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html alles weitere ist dort nachzulesen.

    Im Alltag gibt es für "Baukunst" - und das sind ausdrücklich nur Werke einer gewissen Schöpfungshöhe - vor allem drei Folgen:

    1. Einen Anspruch darauf, das Werk in begrenztem Umfang nach seiner Fertigstellung persönlich sehen und Dritten zeigen zu können.

    2. Ein Veröffentlichungsrecht.

    3. Einen Abwehranspruch gegen grobe "Verunstaltung".

    weiteres und Erklärungen dazu finden sich unter http://www.aknw.de/mitglieder/service/publikationen/dokumente/PH_Urheberrecht.pdf
     
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