Frage zu Bauträger- und Notarrechnung

Diskutiere Frage zu Bauträger- und Notarrechnung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich habe gestern die erse Abschlagsrechnung vom Bauträger (30% des Kaufpreises) bekommen. Zuvor habe ich auch schon die Notarrechnung...

  1. #1 Oranien, 01.10.2010
    Oranien

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    Hallo!

    Ich habe gestern die erse Abschlagsrechnung vom Bauträger (30% des Kaufpreises) bekommen. Zuvor habe ich auch schon die Notarrechnung bekommen.

    Fragen hierzu:
    Keiner der beiden gibt ein Zahlungsziel auf der Rechnung an. Die Zahlung an den Notar wird vermutlich sofort zur Zahlung fällig sein, oder? Wie lautet das Zahlungsziel an den Bauträger?

    Weiterhin ist mir aufgefallen dass der Bauträger keine MWST ausweist. Ist das richtig so?

    Danke für eure Hilfe!
     
  2. lulu66

    lulu66

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    Was steht denn im Kaufvertrag?
    Ich hoffe, der Bau steht schon soweit, dass 30% auch gerechtfertigt sind.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Wenn kein Zahlungsziel genannt ist, dann gilt üblicherweise "zahlbar sofort".

    An die Form eine Rechnung werden bestimmte (gesetzliche) Anforderungen gestellt. Dazu gehört auch, dass die MwSt. ausgewiesen wird. Das gilt auch für Anzahlungsrechnungen.

    Ach ja, sollte die Rechnung Positionen enthalten die von der USt. befreit sind (kann ich mir hier nicht vorstellen), dann wäre das auf der Rechnung zu vermerken.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Baufuchs, 01.10.2010
    Baufuchs

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    Bauträgerechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer, daher ist diese auch nicht auszuweisen.
    Eines besonderen Ausweises bedarf es in diesem Fall nicht.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Und der Fuchs hat mal wieder Recht. BT Rechnungen sofern er auch die Bauleistungen erbringt enthalten keine MwSt. weil er die selbst verrechnen muss.

    Sorry.

    Gruß
    Ralf
     
  6. Mathie

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    Nach §3 Abs. 2 Nr. 1 MaBV können bei BT 30% der gesamten Kaufsumme für das zu übereignende Grundstück mit Beginn der Erdarbeiten verlangt werden.

    Gruß Mathie
     
  7. #7 Oranien, 01.10.2010
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    Genau so wurde es auch berechnet. Das Zahlungsziel stand tatsächlich im Kaufvertrag: 10 Tage.

    Danke für eure Hilfe!
     
  8. bernix

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    ...mir fällt jetzt kein guter Grund ein warum eine BT Rechnung keine Mehrwertsteuer enthalten soll (sprich eine BT Leistung Mehrwertsteuerfrei sein soll...)
    Hier handelt es sich um eine Abschlagszahlung...

    Die Schlussrechnung mit MWST...die Abschlagszahlungen werden daran abgezogen....
     
  9. #9 Baufuchs, 01.10.2010
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach §13 UStG ist der Leistungsbezieher derjenige, der die USt an das Finanzamt abzuführen hat.

    Bei Bauträgermaßnahmen ist das der Bauträger (als Bauherr) und nicht der Käufer.

    Schon mal einen Bauträgervertrag (Notarvertrag) gesehen, in dem die Mehrwertsteuer überhaupt erwähnt wird?

    Das Bauträgergeschäft unterliegt insgesamt der Grunderwerbsteuer aber nicht der Mehrwertsteuer.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Schau mal auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Stichwort(e): "Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt"

    Ich war zuerst auch auf dem falschen Dampfer, denn mit BT assoziiere ich automatisch (nur) "Verkäufer". Das ist aber nicht immer der Fall.
    Aber keine Angst, das FA kriegt sein Geld schon. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  11. Mathie

    Mathie

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    Macht den armen Fragesteller doch nicht wuschig.

    § 4 Nr. 9a UStG -> keine USt.

    Gruß Mathie
     
  12. #12 Skeptiker, 01.10.2010
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    ... andersrum wird ein Schuh draus: Weshalb sollte ein Immobilienverkauf mit Mwst. belegt sein? :shades
     
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