gefälleloses Umkehrdach unzulässig? (lt. Flachdachrichtlinie 2008)

Diskutiere gefälleloses Umkehrdach unzulässig? (lt. Flachdachrichtlinie 2008) im Dach Forum im Bereich Neubau; In Bereichen mit baurechtlichen Höhenrestriktionen sehen wir meistens gefällelose Umkehrdächer vor, meistens extensiv begrünt. Wir haben diese...

  1. #1 Skeptiker, 10.11.2010
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    In Bereichen mit baurechtlichen Höhenrestriktionen sehen wir meistens gefällelose Umkehrdächer vor, meistens extensiv begrünt. Wir haben diese bisher immer hinterlaufsicher abdichten lassen, bituminös, vollflächig verklebt mit Kautschukbitumen auf SBS Basis. Alle Dachflächen sind bisher schadenslose, das älteste seit 13 Jahren.

    Eben sagte mir einer unserer Bauphysiker, dass die Flachdachrichtlinie 2008 dies nach seinem Verständnis nicht (mehr) zuließe. Auch bei erneuter Lektüre der Flachdachrichtlinie 2008 und des Kommentars von Stefan Ibold finde ich keine Bestätigung für den zwingenden Ausschluß der Kombi FladaRili + gefälleloses Umkehrdach. Hat der Bauphysiker Recht? Was habe ich übersehen?
     
  2. #2 Reitmeier, 10.11.2010
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    also, Anwendungskat. K1 wird zu Anwendungskat. K2, aber eine generelle Verneinung der
    Konstruktion ist aus den Flachdachrichtlinie 10.2008 nicht herauszulesen.
     
  3. #3 Skeptiker, 10.11.2010
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    Genau so lese ich das bisher auch.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2010
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    Stefans Buch auf Seite 61/62 ist absolut eindeutig.
    Für K1 gibts kein Mindestgefälle als Vorschrift, sondern nur die Anweisung "sollte". Also ist ein 0-Gefälle für K1 zulässig.
    Für K2 hingegen sind 0-Gefälle ausgeschlossen.

    Also - hast Du noch K1 oder erhöhst Du schon? ;)
     
  5. #5 Reitmeier, 10.11.2010
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    klar

    seite 61 TIPP: ....explizite Vereinbarung...
     
  6. #6 Skeptiker, 10.11.2010
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    genau

    Aber nur ggf. nach Pkt. 2.3.1 (2) der Richtlinie. Aber was ordnet denn nun mein hinterlaufsicher gedichtetes, extensiv begrüntes Umkehrdach über einem durchschnittlich genutzten Büro- oder Wohngebäude der Anwendungskategorie 2 zu, welche zwingend eine Gefälleausbildung erfordert?

    Genau, "K1 oder K2?", das ist hier die Frage - und was das Tollste ist: Die Kollegen mit dem den 20.000 m² Bürodach fragen sich das auch gerade. Ich erhöhe noch nicht! Weitere Meinungen?
     
  7. #7 Reitmeier, 10.11.2010
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    die

    Die explizite Vereinbarung mit dem Bauherren
     
  8. #8 Skeptiker, 10.11.2010
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    Meinst D die Vereinbarung, daß "im konkreten Fall K1 und angenommen wird damit die vorgesehene Ausführung adäquat ist" ?
     
  9. #9 Reitmeier, 10.11.2010
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    so würde ich das jetzt

    aus den Fachregeln und den Ausführungen des Herrn Ibold entnehmen.

    K1 vereinbart aber mit Materialauswahl nach K2 ausführen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 10.11.2010
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    Ich nehme an, der bezieht das auf die schlechtere Inspizierbarkeit der Abdichtung durch die Umkehrdämmung + die Begrünung und meint, daher sei diese Abdichtung in K2 einzuordnen.
    Ob er damit recht hat?
    Wie groß ist denn das Problem, im Endzustand (also incl. der zulässigen Durchbiegung und der Toleranzen) 2 % Gefälle zu haben?
     
  11. sepp

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    bei 20.000 m² ohne gefälle würde mir schon der wirkungsvolle einbau von notüberläufen mit dem beiwert für begrünte dächer kopfschmerzen machen. bzw. die folgende dachtstatik hierfür.
     
  12. #12 Skeptiker, 10.11.2010
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    Wieso? Die Abläufe / Notabläufe sitzen relativ dicht und das Substrat wird eh mit Nassgewicht gerechnet. Außerdem wird vom Bauherrn mit der Bauaufsicht über jeden cm nutzbarer Raumhöhe gefeilscht ...
     
  13. #13 gunther1948, 10.11.2010
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  14. #14 Skeptiker, 11.11.2010
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    hatte ich schon vor Monaten erstmalig gelesen und frage mich immer noch, was mir der Autor damit sagen will
     
  15. #15 Gast360547, 11.11.2010
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    Gast360547 Gast

    also

    Moin,

    die Anwendungskategorien werden zunächst vom Planer/Bauherren vorgegeben. Es ist seine Aufgabe, das zu planen.
    Sie definiert sich über eine höherwertige Qualität der Werkstoffe und über das Mindestgefälle von 2% in der Fläche und mindestens 1% im Bereich der Kehlen jeweils in fertiger Leistung. Mithin müssen zulässige Durchbiegungen berücksichtigt werden. K2 steht bei Stahltrapezprofilen auch für maximal l/500 Durchbiegung (K1 l/300).

    Umkehrdächer werden in der Regel auf '"steifen" Konstruktionen, wie z. B. Stahlbetondecken, angeordnet. Hintergrund ist die Auflast, die neben der Windsogsicherung auch das Auftreiben der Wärmedämmung (XPS) verhindern soll. Das Überstauen der WD ist in der Art zu vermeiden, als dass die Dachentwässerung entsprechend ausgelegt werden muss.

    Bei Umkehrdächern kann es erforderlich werden, dass die Dämmstoffdicke erhöht werden muss, weil die Dämmung mit kaltem Niederschlagswasser umspült wird. Damit dieser Effekt so gering wie möglich gehalten wird, bieten sich Kunststoffbahnen als Abdichtung an, weil im Überdeckungsbereich wegen der geringeren Werkstoffdicken geringere Unebenheiten entstehen. Gleichzeitig verringert sich die thermische Belastung der Bahnen.

    Umkehrdächer in Kombination mit extensiven Dachbegrünungen stellen für meine Auffassung den worst case dar.
    Bei der Ausführung, die Skeptiker angibt, ergeben sich dabei zwei wesentliche Probleme.
    1. Bei bituminösen Verklebungen der Nahtbereiche ergibt sich an dieser Stelle ein unzureichender Wurzelschutz, auch, wenn die Bahn selber eine Zulassung gem. FLL aufweist. So manche Pflanze entwickelt Wurzeln, die fast problemlos durch die Nähte wachsen. Rein bituminöse Abdichtungen benötigen nach meiner Auffassung getrennt wirkende Funktionsschichten. Einmal die Funktionsschicht Abdichtung und dann die Funktionsschicht Wurzelschutz.
    Homogen verarbeitete und mit FLL versehener Zulassung Kunststoffbahnen KÖNNEN diese Schichten vereinen.

    2. Das Wurzelwachstum macht leider im Bereich der Dämmstoffebene keinen Halt. Die Wurzeln durchwachsen die erforderlichen Vliese und gelangen dem Wasser folgend auf die Abdichtung. Dadurch entstehen wiederum größere Abstände zwischen Dämmstoff und Abdichtung, was das unterspülen begünstigt.
    Die Pflege und Wartung wird m. E. dadurch erschwert.

    Gefälle:
    In der Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege für Dachbegrünungen - Dachbegrünungsrichtlinie - im Abschnitt 5.3 "Dachneigung/-gefälle steht beschrieben, dass ein Gefälle vom mindestens 2% die Regel sein soll. Ist das Gefälle geringen, so sind zusätzliche Maßnahmen zur Dachentwässerung und Dränung vorzunehmen. Ein möglicher Wasseranstau kann für Extensivbegrünungen zum Problem werden. Bei Umkehrdächern kann der Wasseranstau zu Aufschwimmerscheinungen der Dämmung führen.
    Zusätzlich kann sich eine ungewollte Fremdvegitation einstellen. Birken sind so ein Problemfall. Sie wachsen sehr schnell und die Wurzeln folgen dem Wasser.
    Fremdbewuchs (gerade durch Birken) ergibt sich aber auch bei Umkehrdächern, die als Auflast eine Kiesschüttung aufweisen. Auch hier begünstigt verbleibendes Wasser deren Wuchs.

    Fazit:
    Gefällelos darf (in begründeten Ausnahmefällen) gebaut werden. Die Dachflächen dürfen dann nur in der Anwendungskategorie K1 eingestuft werden. Die Auswahl der Werkstoffe muss aber nach AW K2, also höherwertig, erfolgen.

    Grüße

    si
     
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