16m Privileg

Diskutiere 16m Privileg im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, anbei meine Frage mit der Bitte um kurze Beantwortung. Das 16m-Privileg gem. BayBO ist anwendbar für Wandlängen bis 16m -...

  1. #1 max181920, 10.11.2010
    max181920

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    Hallo Experten,

    anbei meine Frage mit der Bitte um kurze Beantwortung. Das 16m-Privileg gem. BayBO ist anwendbar für Wandlängen bis 16m - Angenommen ein Hausgrundstück (viereckig) hat an der gerade verlaufenden nördlichen Grenze, welche eine Gesamtlänge von ca. 40 m aufweißt hat drei Nachbargrundstücke angrenzen welche für sich ca. 13 m Länge haben. Darf auch dort das 16m Privileg von mir angewendet werden? Meines Wissens darf das Privileg auf max zwei Gebäudeseiten, aber zu der grundbuchrechtlichen Grenzziehung steht nichts in der Baybo
     
  2. #2 planfix, 10.11.2010
    planfix

    planfix Gast

    das 16m privileg gilt für den abstand von dem betreffenden haus zu grenze, egal wieviele nachbarn an diese grenze angrenzen. du darfst sie 2 mal anwenden, egal ob auf der langen oder kürzeren seite.
     
  3. #3 max181920, 11.11.2010
    max181920

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    auch bei kleiner Nachbargrenze

    Vielen Dank für die Antwort. Gilt das auch wenn die Nachbargrenzen gar nicht 16m lang sind sondern nur ca. 13 m? Meine geplante Wand hat 12 m und steht mittig vor den drei kleinen Grundstücken!
     
  4. #4 planfix, 11.11.2010
    planfix

    planfix Gast

    max, such die einen planer, der das für dich erledigt. der schüttelt das aus dem ärmel. aber ja, so isses. die abstandsfläche wird nach DEINEM haus ermittelt und hat nix mit den nachbarn zu tun. ob einer oder 20, das ist egal. es geht um die abstandsfläche des neuen gebäudes auf grund dessen eigenschaften.
     
  5. #5 max181920, 11.11.2010
    max181920

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    Kleine Grenze II

    Danke Planfix,

    ..für deine Antwort, ich glaub dir ja. - Aber meine Frage oben zielte auf den Umstand, ob man bei einer kleiner Nachbargrenze von 13m Länge eine Wand mit z.B. 13m Länge so hinstellen kann - da steht nicht's drin in der BayBo, also ist es erlbaubt?
     
  6. #6 max181920, 06.12.2011
    max181920

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    ? Frage noch offen

    weiß jemand rat
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2011
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja - planfix schon vor Wochen:
     
  8. #8 max181920, 06.12.2011
    max181920

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    nein

    nein hat er nicht beantwortet er schreibt zur Gebäudelänge ich meine aber die Grenzlänge welche nur 13m ist.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 06.12.2011
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    Doch - hat SIE. Leseverständnis - das deutsche Problem.

    Vom Volk der Dichter und Denker zum Volk der googler und booker
     
  10. #10 Thomas B, 06.12.2011
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    Wen interessiert Deine Grundstückslänge/ Grenzlänge?????

    Der Art 6 der BayBO sagt etwas darüber aus wie oft und unter welche Umständen das H/2-Privile anwendbar ist.. antwort: 2 x (also auf zwei Seiten), max. aber für ein Wandstück oder eine Wand von 16 m Länge. Ist Deine Wand also 17 m lang, so kannst Du H/2 auf 16 m anwenden, der letzte (oder der erste) Meter müßte wie H erfüllen.

    Ist die Wand nur 13m lang, ist es nun gar kein Problem, da sie ja kürzer als 16 m ist.

    Wenn Du es genauer willst, erkläre genauer (Skizze wie oder was gemeint ist).

    Thomas
     
  11. #11 max181920, 07.12.2011
    max181920

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    Das würde ja bedeuten, dass ich ein max 16m lange Wand mit verkürzten Abstandsflächen hinstellen kann, auch wenn bei einem Reihenhaus als Nachbar die Nachbargrundstücke mit ihrer Grenzlänge viel kleiner sind als die priviligierte Wand z.B. 4 Grundstücke mit 4m Grenzlänge.

    Ich hoffe ich konnte es erklären was ich meine.



    Nachb 1 Nachb 2 Nachb 3 Nachb 4
    __________I__________I__________I__________I


    Wand kleiner 16m
    __________________________________
     
  12. #12 max181920, 07.12.2011
    max181920

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    nachtrag

    naja ich gebe zu das das ober Beispiel mit 4m Nachbargrenze schon extrem gewählt wurde. Vielleicht ist das Problem ja auch nicht vom Planer zu beantworten, wahrscheinlich kann nur ein Gericht sagen ob erdrückende Wirkung vorliegt oder das Gebot der Rücksichtnahme eingehalten wird.
     
  13. #13 ManfredH, 07.12.2011
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Der Art. 6 Abs. 6 lautet wörtlich:

    Satz 1: Vor zwei AUssenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandsfläche die Hälfte ... usw.
    Satz 2: Wird ein Gebäude mit einer Aussenwand an eine Grundstücksgrenze gebaut, gilt Satz 1 nur noch für eine Aussenwand; wird ein Gebäude mit zwei Aussenwänden an Grundstücksgrenzen gebaut, so ist Satz 1 nicht anzuwenden.

    Ein Reihen(mittel)haus ist mit zwei Aussenwänden an die Grenzen gebaut, deshalb kann an den verbleibenden freien Seiten nicht mehr halbiert werden, ganz egal wie lang oder kurz diese sind.

    Edit: vergiss es ; hatte die Frage falsch verstanden
     
  14. #14 planfix, 07.12.2011
    planfix

    planfix Gast

  15. #15 Thomas B, 07.12.2011
    Thomas B

    Thomas B

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    Nö...kann jeder Planer, der was kann.

    Deine Wand < 16 m, die vor mehreren Nachbargrundstücken errichtet werden soll kann möglicherwiese so gebaut werden.

    Entscheidend sind nicht die Nachbarn, sondern DEIN Grundstück. Die Abstandsfläche muß auf DEINEM Grundstück zum Liegen kommen, darf also nicht auf die der Nachbarn fallen. Ob dann da 2, 4 oder 12 Nachbargrundstücke angrenzen ist ohne Belang.

    Grüße

    Thomas
     
  16. oberh

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    Dann benutzen wir mal ein Beispiel:

    Ich fahre ca. 450 km mit einer Tankfüllung Sprit.

    Kann es mir passieren, dass ich bereits nach 200 km wegen Spritmangel stehen bleibe? ;)
     
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