Kredit gegen Verkauf schützen und Kredit für Renovierungskosten

Diskutiere Kredit gegen Verkauf schützen und Kredit für Renovierungskosten im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Ich bin ganz neu hier und erhoffe mir Hilfe bei Problemen im Rahmen der Immobilienfinanzierung, die ich habe. Also: 1. Wir haben...

  1. #1 Windbeutel, 06.01.2011
    Windbeutel

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    Hallo!

    Ich bin ganz neu hier und erhoffe mir Hilfe bei Problemen im Rahmen der Immobilienfinanzierung, die ich habe.

    Also:

    1.
    Wir haben bei unserer (potenziellen) Finanzierung einen bestimmten Betrag für Renovierungen vorgesehen (rein rechnerisch Hälfte von der Bank/Hälfte Eigenkapital, wenn man das so sehen kann). Der Betrag ist natürlich nur grob geschätzt und eher für einzelne Posten hoch angesetzt, andererseits weiss man natürlich auch nicht, was bei der Renovierung noch so zum Vorschein kommt und man noch machen muss.
    Meine Frage ist, was sagt, die Bank, wenn tatsächlich Geld "übrigbleibt"? Was passiert mit dem Geld? An die Bank zurück? Zur freien Verfügung :cool:(gegen Gebühr)? Für zukünftige Renovierungen aufheben? Darf man das Geld nur für die bei der Kreditanfrage angegebenen Renovierungen benutzen oder auch für weitere, im Verlauf auftauchende, Maßnahmen? Bei den Konditionen steht noch, dass die bestimmte Summe x an Eigenkapital eingebracht werden muss (Voraussetzung für den Kredit). Wie könnte das eine Rolle spielen?
    Weiss da jemand bescheid, wie die Banken so einen Fall handhaben?

    2.
    Wir haben gerade Angebote von zwei Banken vorliegen. Die eine (bevorzugte, da bessere Konditionen) schliesst einen Verkauf des Kredites an Dritte nicht aus. Das möchten wir aber. Jetzt habe ich schon verschiedene Stimmen gehört, dass durch die neuen Gesetze das eh nicht mehr so einfach ist und man besser abgesichert ist. Und es einem auch nix nützt, wenn der Kredit noch über die Bank läuft, man aber nicht mehr zahlen kann, dann werden trotzdem rigorose Maßnahmen getroffen:wow. Ich kenne mich jetzt leider mit der aktuellen Rechtsprechung gar nicht aus und kann das Verhalten von Banken diesbezüglich auch gar nicht einschätzen... Ich stelle mir ja immer vor, dass man mit den Leuten erstmal reden kann (zuviel Zwegat geguckt...:D). Ich möchte ungern Post aus Timbuktu ubekommen, in der die Zwangsversteigerung angekündigt wird, weil der Käufer des Kredites sein Geld mal eben auf einen Schlag möchte:yikes.
    Wie seht Ihr die Sache? Wie wichtig ist diese Absicherung? In welchen Fällen kann sie von Vorteil sein? Wann nützt sie nix? Die Bank wirbt auf ihrer Homepage damit, gegen ein "Aufpreis" von 0,1% beim Zinssatz den Kredit nicht zu verkaufen. Das müssten wir aber auch noch mal konkret nachfragen. Lohnt sich das?

    Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Danke!
     
  2. papeFT

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    Hallo "Windbeutel"
    aus meiner Bankerfahrung heraus kann man auf die beiden Fragen leider keine befriedigende Antwort geben.
    Zur Reserve für weitere Renovierungen usw.; das händelt jede Bank anders - und!!! was der eine Sachbearbeiter heute akzeptiert, das muss der Nachfolger in ein oder zwei Jahren noch längst nicht akzeptieren, vielleicht weil sich die Vorgaben von "oben" geändert haben.
    Kreditverkauf: aktuelle Rechtslage ist mir nicht bekannt.
    Aber, der Glaube, man könnte mit der Bank sprechen, der ist sehr vage. Ich habe auch mal daran geglaubt und dann hat man noch nicht mal mit einem eigenen Kollegen gesprochen. Was unsere Väter und Großväter noch konnten, das ist heute auch im Bankwesen in nur ganz begrenztem Umfang möglich oder Realität. Auf diese Hoffnung würde ich mich also auf keinen Fall verlassen.
    In diesem Sinne in der Hoffnung auf weitere und fachlich aktuelle Auskünfte!
    Viel Erfolg bei den Verhandlungen.
     
  3. #3 meineBaufi, 07.01.2011
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    Servus, bin neu hier aber kenne mich ein wenig mit dem Thema Baufinanzierung aus. Folgendes kann ich dir zum Thema Forderungsverkauf sagen:

    Kaum eine Bank verzichtet auf die Möglichkeit des Forderungsverkaufs. Auch die Sparkassen und Volksbanken nicht. Ein Forderungsverkauf kommt allerdings in der Regel nur vor wenn es sich um nicht ordnungsgemäß bediente Kredite handelt. Selbst wenn ein Kredit verkauft wird der ordentlich bedient wurde ist der neue Besitzer (die neue Bank) an die Sicherungszweckerklärung gebunden. Er kann dann höchstens die Restschuld fällig stellen und müsste den Kunden dann Zeit geben das Darlehen abzulösen. Sie wären dann zwar wieder den aktuellen Marktzinsen ausgesetzt hätten aber die Chance durch eine andere Bank (ohne Vorfälligkeitsentschädigung) abzulösen. Das wird aber der neue Besitzer in der Regel nicht tun weil er mit Ihnen ja Umsatz machen will (Zinsen). Ein Forderungsverkaufs kann für eine Bank eine Möglichkeit sein um sich Liquidität zu besorgen.

    Schriftlich wird keine Bank auf die Möglichkeit des Forderungsverkaufes verzichten falls Sie doch eine finden geben Sie mir bitte Bescheid.

    Grüße.

    __________________
     
  4. Bautz

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    Der Darlehensgeber kann die Restschuld nur dann fällig stellen (also den Vertrag kündigen), wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mit mindestens 2,5% des Nennbetrags des Darlehens im Verzug ist ($ 498 BGB).

    Ich denke, spätestens seit Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes stellt der Forderungsverkauf von Krediten kein wirkliches Problem mehr dar, weil der Darlehensnehmer sehr gut geschützt ist, so lange die Raten ordnungsgemäß bedient werden. Für eine Absicherung gegen Forderungsverkauf extra zu löhnen halte ich daher für rausgeschmissen Geld.
     
  5. papeFT

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    bin jetzt ein Ketzer und frage an alle, die den Forderungsverkauf für normal halten:
    wie "un-normal" waren denn die Banken vor 50 Jahren? Da kannte man den Forderungs-verkauf noch nicht - dass er möglich war, dass war jedem BGB-Kundigen klar - und wurde auch nicht praktiziert. Was die Menschen heute zweifeln lässt ist doch die Tatsache, dass bei Zahlungsunfähigkeit, wenn auch nur vorübergehend, das Darlehen schnell fällig gestellt ist und damit zu einer externen Gesellschaft wandert, die den Einzug besorgt. Das gute Verhältnis zum Kunden soll ja nicht belastet werden. Und die erwähnte Zweckbestimmungserklärung, die ist meist so weitreichend gefasst, dass schnell mal ein Grundbesitz für etwas draufgeht, was damit überhaupt nichts zu tun hat. Und eine Frage ist noch nicht beantwortet: was machen die Banken in 5 Jahren, wenn die Zinsen um 4% gestiegen sind? Sind die dann so glücklich, dass sie Finanzierungen mit 4% auf 10, 15 Jahre fest, herausgegeben haben? Suchen die Banken dann nicht nach Gelegenheiten, sich durch Verkauf dieser Darlehen von diesen unrentablen Geschäften zu befreien? Denn wo kauft heute eine Bank Geld zu 3% auf 15 Jahre fest ein?
    Die Fragen sollten unseren angehenden Hausbesitzer aber nicht verunsichern - im Bankwesen sind die Zeiten eben extrem unsicher geworden.
     
  6. kehd

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    Hier kommt ein Ketzer von der anderen Seite:
    Wenn ich jemandem mein Erspartes über eine Bank als Hypothek überlasse, erwarte ich, daß er Zins und Tilgung regelmäßig bezahlt. Wenn jemand nicht mehr bezahlen kann, gab es früher diese schöne Institution des Schuldturms, die jetzt ja leider abgeschafft ist. Wenn ich jetzt mein Geld wieder haben möchte, (oder zumindest einen Teil davon) kann ich diesen Anspruch doch verkaufen. Ich bin doch nicht vertragsbrüchig geworden es ist doch der Kreditnehmer.
     
  7. #7 bauwatcha, 07.01.2011
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  8. jake72

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    Ich bekam auf die Frage nach einem möglichen Kreditverkauf ein Schreiben von meiner Bank:
    Zitat: "(...) Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die XXXXX-Bank Hamburg derartige Geschäfte nicht praktiziert. Wir werden keine vertragsgemäß bedienten Kredite ohne Zustimmung des Kreditnehmers an Dritte veräußern.(...) Darüber hinaus arbeitet unser Institut zusätzlich mit verbraucherfreundlichen Grundschuldzweckerklärungen, so dass die in der Presse beschriebenen Situationen bei Kunden unserer Bank nicht eintreten können."

    Was allerdings passiert, wenn man die Kredite nicht vertragsgemäß bedient, steht dann im Kreditvertrag ...
     
  9. papeFT

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    Hallo "kehd", nur als Erklärung der Entwicklung: bis ca. 1980 haben die meisten Banken bei zahlungsunfähigen Häuslebauern die Lösung selbst gesucht, im schlimmsten Fall eben über die Zwangsversteigerung. Faule Kleinkredite sind zu der Zeit schon mit entsprechendem Titel (rechtskräftiger Mahnbescheid) über die bekannten Firmen wie z.B. Creditreform, abgewickelt worden. Wer als Privatperson an Privat eine Hypothek abgibt, der ist heute im Gegensatz zu früher im Nachteil, da über die Privatinsolvenz die Forderung dann wirklich hin ist und nicht wie früher vielleicht im Laufe der nächsten 30Jahre (und die ließen sich beliebig verlängern!!!) noch eingetrieben werden konnte. Das Risiko des Kreditausfalls lässt sich jede Bank durch einen Anteil an der Zinsmarge zwischen Geldeinkauf und Geldverkauf (also Kreditvergabe) bezahlen. Womit wären wohl sonst die üblichen 12 bis 15% für Überziehungskredite zu begründen.
    Ich möchte alle Häuslebauer nicht verunsichern! Es ist gut, wenn es noch Banken gibt, die ihre Kredite nicht verkaufen.
     
  10. matula

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    ???

    Wenn Du den Kredit nicht vertragsgemäß bedienst, dann ist eine Abtretung an Dritte das geringste Problem....
    Mir wär eine Abtretung an Dritte ehrlich gesagt sogar lieber als die sofortige Zwangsversteigerung....

    Warum soll die Bank sich Optionen ausschließen lassen, für den Fall, dass der Kunde den Vertrag bricht?


    Wenn ich einen Vertrag nicht mehr einhalten kann, würde ich ohnehin VOR der Fälligkeit über alternativen sprechen, nicht erst, wenn ich bereits säumig geworden bin - und alle internen arnlampen in der Bank bei meinem Namen anfangen zu leuchten.
     
  11. #11 meineBaufi, 11.01.2011
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    Leider lassen einige Banken sich das bezahlen (aus Angst wird Kapital gewonnen) und die anderen Banken geben keine Garantie ab. Die Liste spiegelt genau das gesagte wieder dass es keine Garantie gibt.
     
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