Woher Bestätigung?

Diskutiere Woher Bestätigung? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo ihr Experten! Bei uns ist gerade der Super-Gau eingetreten und wir haben viel mit Anwälten zu tun, da unser Baubetreuer plötzlich zicken...

  1. #1 coroner, 04.02.2011
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    Baulaie
    Hallo ihr Experten!

    Bei uns ist gerade der Super-Gau eingetreten und wir haben viel mit
    Anwälten zu tun, da unser Baubetreuer plötzlich zicken macht.
    Es sieht jedenfalls so aus, dass das Verhältnis dauerhaft gestört ist.
    Wir haben mit dieser Tatsache nun so einiges zu tun, zusätzlich
    zu dem was eine große Familie 3 Wochen vor Umzug eh alles zu tun hat.

    Einer meiner offenen Punkte ist die
    "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen"
    da wir einen KFW Kredit (EffHaus 55 n. Enev2007) in Anspruch genommen
    haben.
    In dieser Bestätigung hätte eigentlich unser Planer (so denke ich) diese
    entsprechende Belegführung erbringen müssen. Damit ist wohl nun nicht mehr
    zu rechnen.:motz

    Mich würde jetzt interessieren, ob es möglich ist, dass dies auch jemand
    anders (im Nachhinein) durchführt, der ja den Bau nicht von Anfang an begleitet hat?
    Ggf. wirds momentan sogar schwer alle Unterlagen zu erhalten.

    An wen wendet man sich da jetzt? Energieberater? SV? Woher? Kammer?
    Gelbe Seiten? Bin etwas ratlos und hoff' sehr auf einen Tip.

    danke schonmal
    coroner
     
  2. Julius

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    Was verstehst Du unter "Baubetreuer"?
    Welche Vertragsverhältnisse bestehen und mit wem?
    Ist der Planer wirklich "Eurer" (also direkt beauftragt)?
     
  3. #3 coroner, 04.02.2011
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  4. #4 Ingo Nielson, 04.02.2011
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    Warum?
    Was hat der Planer mit der Bank zu schaffen?
    Deren Formulare sind zunächst mal Bauherrenangelegenheit.
    Der Bauherr kann den Planer natürlich darum bitten, diese Dinge für ihn zu erledigen, das wäre allerdings kostenpflichtig (der Planer kann von der Bank dann nämlich auch für alle möglichen Dinge haftbar gemacht werden - das gilt bis hin zu Baumängeln, falls die Bank mal so ein Gebäude übernehmen muß..)
     
  5. #5 coroner, 04.02.2011
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    Nun, dann verstehe ich vielleicht den Passus in diesem Formular falsch,
    worin der ausführende Planer die entsprechende Bescheinigung quittiert ?

    Bitte korrigier mich, wenn ich das falsch sehe.
    Dass das natürlich vereinbart und gezahlt gehört ist ja klar...
    Aber es ist nunmal so, dass es nun nicht mehr der macht, der es sollte.
    Und jetzt ist die Frage eigentlich nur die, wer sowas stattdessen machen
    kann. Da muss es doch irgendwie ne "Befähigung" dazu geben.
    Im dem Pamphlet steht "Energieberater" bzw. eine nach §21 EnEV 2009 ausstellungsberechtigte Person.
    Die mag ich ja vielleicht sogar noch finden wenn ich anfange den Telefonhörer in die Hand zu nehmen.
    Aber wie hoch sind die Chancen, dass jemand so ein Bauwerk übernimmt, dass
    ja im Prinzip schon fertig ist. Das wird doch dann entweder *richtig* aufwändig
    und er muss mit Detailplänen/Arbeitsplänen/Lieferscheinen einsteigen, oder es
    wird ein Stempelaugust . rechtl. unbedenkliche Erfahrungen aus der Praxis bevorzugt...
     
  6. R.B.

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    Die Frage ist, was hast Du an Unterlagen?

    Wenn ein qualifizierter Energieberater bei Adam und Eva anfangen muss, wird´s teurer als wenn er vorhandene Unterlagen verwenden kann, und höchstens noch ein paar Punkte überprüfen muss.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 coroner, 04.02.2011
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    Danke Ralf, das habe ich mitlerweile auch rausbekommen...
    Nichtsdestotrotz wäre also ein Energieberater mein Ansprechpartner?

    Wenn ich mal nach dieser "§21 EnEV 2009" Geschichte in die Gugl schau,
    find ich ja im Prinzip den Personenkreis - ziemlich rechtlich umschrieben,
    deshalb meine Rückfrage wie sich sojemand "normalerweise" nennt.
    Die Befürchtung mit dem "von Adam und Eva" anfangen hab ich übrigens auch :(
     
  8. R.B.

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    Wäre eine Möglichkeit.

    Meine Befürchtung, nicht überall wo Energieberater draufsteht, ist auch Energieberater drin.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #9 coroner, 04.02.2011
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    Das kann schon sein, das machen ja mitlerweile eigenartig viele.
    Ich seh' gewisse Parallelen zur Qualifikation von Heilpraktikern :28:
    ohjeh :offtopic: wespennest, neues thema, bloß net abdriften, ich glaub
    ich komm schon weiter jetzt. danke erstmal!
     
  10. mls

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    die "sowieso zugelassenen" sind bei ak und ik gelistet, für "eb" ist die
    nachweisberechtigung zu prüfen.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 04.02.2011
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    Das Problem ist nicht, einen theoretisch Zugelassenen zu finden, sondern einen, der praktisch so blöd/mutig/lieb/folgenunbewusst/wwi ist, das Formblatt zu unterschreiben.

    Die Haftungfolgen stehen ja eigentlich klar da.
    Wie sollte irgendwer die Übereinstimmung von Ausführung und Nachweis bescheinigen, wenn er die Ausführung erst sieht, nahcdem Putzer, Maler & Co alle denkbaren Schwachpunkte meisterlich beerdigt haben.
    Zerstörend prüfen? Wohl keine echte Lösung. Riskio spielen? Wers mag!

    Ich denke, da habt Ihr eine Herkules-Aufgabe vor Euch, wenn der Baubetreuer sich nicht "erweichen" lässt.
     
Thema: Woher Bestätigung?
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