Wo wir gerade dabei sind, Fragen zu Dachterasse auf Garage

Diskutiere Wo wir gerade dabei sind, Fragen zu Dachterasse auf Garage im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Wo ich gerade den anderen Thread zu Dachterassen auf Garagen gelesen habe ist mir eine Idee gekommen, zu der ich gerne einmal Eure Meinung hören...

  1. #1 schallundrauch, 01.03.2011
    schallundrauch

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    Wo ich gerade den anderen Thread zu Dachterassen auf Garagen gelesen habe ist mir eine Idee gekommen, zu der ich gerne einmal Eure Meinung hören würde.

    Folgende Ausgangslage:
    -An unser Haus soll eine etwas breitere und längere Einzelgarage als "Bastelraum" angebaut werden.
    -Aufgrund der notwendigen Zufahrt und der Lage der Baugrenze (Alles was Grün dargestellt ist gehört auch noch uns, liegt aber außerhalb der Baugrenze) auf dem Grundstück wird die Garage wahrscheinlich eine nicht rechteckige Grundform aufweisen und in einem Winkel von 15-20 Grad zum Haus angeordnet werden müssen
    -Grenzabstand von 3m (gestrichelte Linie) soll eingehalten werden (schon alleine um noch einen weiteren Stellplatz realisieren zu können
    -Die örtlichen Bauvorschriften fordern erstmal für Garagen, ein Sattel-, Pult- oder Krüppelwalmdach.
    -Es gilt die Bauordnung Niedersachsen

    Mal ein Bildchen des Ganzen:
    [​IMG]

    Nun stellt sich mir folgende Frage:

    Auf Grund der Tatsache dass das DG so geplant wird dass daraus später einmal eine abgeschlossene Einliegerwohnung für eines der Kinder entstehen kann, wäre auch ein Balkon für das DG sinnvoll.

    Da die komplizierte Form der Garage es schwer macht dort einen Dachstuhl draufzusetzen (und der Anschluss des Garagendaches an das Dach des Haupthauses dürfte auch eher kompliziert werden) würde dieser wahrscheinlich nicht gerade preiswet werden.

    Nun stehen hier in den Neubaugebieten, welche bereits nach de derzeit gültigen örtlichen Bauvorschriften errichtet wurden mehrere Garagen mit Flachdach und Dachterasse...

    ...somit scheinen als Terasse genutzte Flachdächer auf Garagen genehmigungsfähig zu sein :biggthumpup:

    Daher frage ich mich ob dies nicht auch eine gute Lösung für unsere Garage wäre (Zumal der Ausblich nach Osten und Süden von dieser Dachterasse ein Traum wäre ;)).

    In anderen Threads habe ich bisher nur gelesen das Dachterassen auf grenzständigen Garagen nicht genehmigungsfähig sind, dieser Fall liegt bei uns, zumindestens soweit ich das beurteilen kann nicht vor.

    Bleibt noch die Frage nach den für dieses Vorhaben notwendigen Abstandsflächen, die Garage würde mitsamt Brüstung der Terasse etwa 4m hoch werden und steht an der dichtesten Ecke etwa 3,1x m von der Grenze entfernt.

    Von daher würde ich gerne mal Eure Meinung dazu hören.

    Gruß Schall

    PS: Dessen, dass die Einfahrt in die Garage nur mit viel Übung in einem Zug möglich sein wird sind wir uns bewusst, da die Garage aber eher Werkstatt als Stellplatz werden soll können wir mit diesem Kompromiss leben.
     
  2. #2 bluecher, 01.03.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    der schein kann trügen: abstandsflächen werden ausgelöst, ausnahmen je nach bundesland??
    übrigens terrassen kommt von terra. dachterrasse ist wie ... schall und rauch
    nicht befahrbare garagen sind keine garagen!
     
  3. #3 schallundrauch, 01.03.2011
    schallundrauch

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    Ey, was heißt hier "nicht befahrbare Garagen" ;)

    Befahrbar ist sie, habe mich da an der beidseitig von Mauern begrenzten Zufahrt der Bestandsgarage (aus den 60ern) eines Bekannten orientiert welche er mit seinem Multivan nutzt und in der auch schon mein Passat Variant stand. Solange das Tor mindestens 2,8m breit ist und an der richtigen Stelle sitzt kommt man da mit fast jedem Auto rein)

    OK, ich mußte damals einmal zurücksetzen, er kommt (dank Übung) in einem Zug um die Kurve (mit 5-10cm Abstand zu den begrenzenden Mauern). Stellplätze sind auch ohne die Garage in ausreichendem Maße vorhanden.

    Also selbst wenn die Leute im Bauamt der Meinung sein sollten dass die Garage schwer befahrbar und somit eher ein Schuppen, Kellerersatzraum oder was auch immer ist (sprich nicht priviligiert für Grenzbebauung) ist sollte das bei Einhaltung der 3m Grenzabstand doch eigentlich kein unlösbares Problem darstellen, oder?

    Ich meine zwei Wohnhäuser, First an First mit je 3m Grenzabstand (bei 8-10m Höhe) sind ja auch kein Problem.

    Ich merke schon, unser späterer Architekt wird viel zu tun haben um entweder die Behörden von der Richtigkeit unserer Vorhaben zu überzeugen oder uns von unseren eingefahrenen Vorstellungen und Wünschen abzubringen :X

    Gruß Schall
     
  4. #4 bluecher, 01.03.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    befahrbar ist nicht was du denkst, sondern die regeln und stände dir erklären.
    die doch frühe einsicht in den späten absätzen weckt hoffnung :-)
     
  5. #5 klausimausi, 08.03.2011
    klausimausi

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    Wünsche dir bei den weiterem Bau noch viel Erfolg und hoffe das alles so geht wie du es dir vorgestellt hast.
     
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