Fenstereinbau nach Ausführungszeichnung?

Diskutiere Fenstereinbau nach Ausführungszeichnung? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, ich hätte dieses Frage auch anders einordnen können, aber es geht mir letztlich um den richtigen Einbau von Fenstern,...

  1. ranod

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    Hallo liebe Experten,
    ich hätte dieses Frage auch anders einordnen können, aber es geht mir letztlich um den richtigen Einbau von Fenstern, genauer: Um die Positionierung.

    Um es kurz zu machen:
    Wir Bauherren, beauftragten Bauträger mit dem Bau eines EFH und bekamen natürlich einen Bauleiter, der den Bau leiten soll. Als Grundlage dient eine von uns ziegfach unterschriebene Ausführungszeichnung.:deal
    Nun die Frage:
    Ist so eine Ausführungszeichnung nicht verbindlich (oder eventuell "nicht so ganz verbindlich")? Konkret: Wenn die Brüstungshöhe eines Fensters mit 125,5 angegeben wird (ab Fertigfußboden), muss diese Höhe dann nicht eingehalten werden? Die Frage ist dann auch noch, was bedeutet eigentlich "Brüstungshöhe"? Als Laie nehme ich zur Messung die Oberkante des Fensterbrettes. Wie ich schon hier im Forum lesen konnte gibt es zu diesem Thema nur in Hessen eine "Empfehlung" in der Bauordnung: Brüstungshöhe=Oberkante Fensterbrett.
    Selbst wenn ich mal vorsichtig bin, und ich messe vom Estrich bis zur Unterkante des Fensterbrettes, dann ergibt sich eine Abweichung von immer noch 3 cm im Vergleich zu den Angaben in der Ausführungszeichnung.

    Muss ich das hinnehmen? Liegt so etwas im Toleranzbereich?

    Ach so: Was soll der Wirbel?:shades
    Meine Frau kann das Fenster fast nicht öffnen, denn dazwischen liegt noch die Küchenzeile. Dass der Fensterknauf auch noch für Linkshänder gebaut wurde, erhöht den Schwierigkeitsgrad. :mauer(Ist ein Doppelflügel, hätte man also auch anders lösen können. Doch hier lag reine Willkür beim Bauträger vor und wir haben es aus den Zeichnungen nicht ersehen können, wo der Knauf sitzt).

    Ich danke schon jetzt für eure Antworten.:28:

    ranod
     
  2. #2 hfrogger, 04.03.2011
    hfrogger

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    Planungsfehler!!!!
    Warum wart ihr denn beim Aufmaß nicht anwesend?
    Aufmaß Fenster?
    Aufmaß Küche?
    Da hat doch bestimmt schon einer der Fachberater darauf hingewiesen?
     
  3. #3 Baufuchs, 04.03.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso Planungsfehler?:mauer

    Ranod wollte diese Höhe ganz offensichtlich haben. (Falls Fenster im Bereich der Spüle liegt ist das ja auch sinnvoll)
    Was ihn stört, ist die Tatsache, dass diese Höhe nicht eingehalten wurde.


    @Ranod
    3cm liegen außerhalb der zu tolerierenden Abweichung.

    Bei Doppelflügelfenstern (1xDK/1xD) ist ein Fenstergriff immer für Linkshänder.:biggthumpup: (Ausnahme Stulp)
     
  4. ranod

    ranod

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    Genau so ist es. Die Höhe (der Ausführungszeichnung) war von uns gewollt. Gut geraten: Davor ist die Spüle montiert!:28:

    Vielen Dank für die Antworten!

    Das Bittere ist, dass wir im Vorfeld immer auf gewisse Dinge hingewiesen hatten und dafür, dass wir Laien sind, haben wir schon ganz gut mitgedacht und geplant. Trotzdem sind da noch ein paar andere Dinge schief gelaufen. Und wenn es dann nicht mal so gemacht wird wie in der AZ, dann ist das schon sehr ärgerlich.

    Worauf der Bauleiter ständig hinweist, ist dass die gemauerte Brüstung bei 125,5 liegt, und dann eben gewisse Aufbauten folgen: Montageschaum, Bankprofil etc.)
    Nur: Ich habe ja schon unter der Bank gemessen. Wie tief soll ich denn noch gehen? Habt ihr eine Idee, ob ich bei dieser Messung anders vorgehen muss.

    Ach und: Ich habe natürlich auch mal von der Decke nach unten zur oberen Kante der Fensteröffnung gemessen. Hier haben wir 4 cm, die diese knate zu hoch liegt.
     
  5. #5 Gast23627, 05.03.2011
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Was wünschen Sie sich?

    Eine Änderung der Brüstungshöhe das heißt:
    Erst einmal eine Auseinandersetzung über die Definition Brüstungshöhe.
    Dann (für den Fall es gelingt Ihnen einen Fehler nachzuweisen)
    Küche raus
    Fenster raus
    Fensterbank raus
    Abbruch Mauerwerk
    Neues Fenster rein
    verputzen Anstreichen...
    ectr.
    = Baustelle für mehrere Tage für 3 bis 4 cm Änderung der Brüstungshöhe.

    Oder haben Sie einen anderen Wunsch?

    Noch was`Es gibt kein Fenster für "Linksrechtshänder" ebenso wenig wie es Löffel oder Gabeln für "Linksrechtshänder" gibt.
    Und, dass ein um 3 bis 4 cm niedrigeres Fenster die Bedienung desselben signifikant erleichtert, beweisen Sie mal.

    Das alles nur so mal als Hinweis, was so auf Sie zukommt wenn...

    Freundliche Grüße
     
  6. #6 archi3, 05.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 05.03.2011
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    Alternative

    ... oder ihr versucht, das Problem über einen tieferen Griffsitz zu lösen, d.h. Getriebe mit variablem Griffsitz verwenden (viele Beschlagshersteller haben das, soweit mir bekannt, im Programm), da kann dann auf 1 cm genau die Höhe vorgegeben werden.

    Dafür wäre aber ein neuer Flügel nötig, Glas kann verwendet werden, aber die Küche kann bleiben, Änderungen am Mauerwerk nicht nötig.

    Wieweit das Einfluss auf ein evtl. 2. Fenster in der Küche hat...

    Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass durch einen sehr tiefen Griffsitz das Schliessen eines gekippten Fensters etwas schwerer wird, denn der Hebelarm verkürzt sich.
     
  7. sepp

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    Ausführungsplan = Brüstungshöhe = Unterkante Rohbauöffnung
    nix fensterbrett!
     
  8. ranod

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    Dann hat man als Kunde wohl immer verloren

    @Sepp
    Auf der einen Seite kann ich diese "Regelung" verstehen, aber auf was soll ich mich als Kunde (=Laie) denn verlassen? Kann der Bauträger nach der Rohbauöffnung das Fenster maximal variabel einsetzen?
    Wir haben heute mal zum Spass alle Fenster ausgemessen. Der schlimmste Fall: Badfenster 7 cm zu hoch (wenn du kurz erlaubst, dass ich die Unterkante des Fensterbrettes als Messpunkt benutze:o)
    Lag die untere Rohbauöffnung tatsächlich 7 cm unter meinem Messpunkt? Das wär doch verrückt...!?:irre

    Und (zurück zum Küchenfenster) die Oberkante der "Rohbauöffnung" dürfte ja gar nicht dort vorhanden sein, wo sie ja jetzt offensichtlich liegt. Wie schon gesagt: 4cm liegt die obere Kante des Fensterrahmens (von der ich mal vermute, dass das die Rohbauöffnung war/ist) zu hoch.
    Also, wenn ich als Bauleiter mit der Rohbauöffnung argumentiere muss ich mich diesem Gegenargument doch stellen?

    @archi3
    Die Alternative ist für uns tatsächlich eine Option, wir holen hierzu gerade Angebote ein. Fenster ganz raus usw. geht zwar auch, ist aber schon stark aufwändig, wie Jsch bemerkt hatte. Werden wir wohl lassen, es sei denn, wir können den Bauleiter noch überzeugen
     
  9. Ulli

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    Wenn das Fenster 4cm größer wird heißt aber der Griff kommt nur 2 cm weiter nach unten. Ich kann mir nicht vorstellen das die 2cm den Bock fett machen.
     
  10. ranod

    ranod

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    @Ulli
    Das ist vollkommen richtig. Es geht bei der Angelegenheit aber auch darum, was darf ich eigentlich guten Gewissens monieren!? Ich will ja niemandem schlechte Arbeit vorwerfen, der eigentlich alles richtig gemacht hat.
    Zu dem ganzen Fensterhöhen-Dilemma kommt ja noch die schlechte Beratung der Fensterfirma (die vom Bauträger beauftragt wurde). Vielleicht ist es aber auch zuviel verlangt, dass der Berater uns darauf aufmerksam macht, dass man den Fensterknauf auch weiter unten ansetzen könnte, und dass man den Griff auch rechts haben kann???!! (Das mit dem Griff geht übrigens rechts, wir haben ein Solches an anderer Stelle montiert.)

    Und weil deine Anmerkung richtig ist und weil wir eine "schlechte Beratung" nicht anklagen können;) , haben wir ja auch vorgeschlagen die Kosten für die Behebung des Problems zu teilen (Hälfte Bauträger + Hälfte wir). Es gab leider ein NEIN! Es nervt halt, weil man so viele saublöde Dinge einfach hinnehmen muss.
     
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