WDVS, Dämmung unter Balkon, schief: OK oder nicht OK

Diskutiere WDVS, Dämmung unter Balkon, schief: OK oder nicht OK im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, ich hoffe zunächst, dass ich den richtigen Thread getroffen habe, da es eigentlich um eine (Kern-)Sanierung im Bestand geht. U.a....

  1. #1 Broesel, 31.03.2011
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    Hallo Forum,

    ich hoffe zunächst, dass ich den richtigen Thread getroffen habe, da es eigentlich um eine (Kern-)Sanierung im Bestand geht. U.a. wurde ein WDVS angebracht, bzw. ist noch in Arbeit.

    Um Kältebrücken zu minimieren wurde auch der Balkon "eingepackt" (gleiche Betonplatte wie EG-Decke). Von den Seiten soll er (vom DD) mit Zink verkleidet werden, weshalb dieser bereits eine Holzkonstruktion - in Waage :28:- montiert hat. Nun habe ich festgestellt, dass die bereits verputze Unterseite zum Gebäude hin abfällig verläuft (ca. 1,7cm auf knapp 1m). Sieht natürlich mit der Holzkonstruktion schon sehr bescheiden aus.

    Fragen:
    - Muß ich das tolerieren? (Was ist z.B. mit DIN 18202?)
    - Was macht ihr das? (ihr = "offizielle WDVS-Monteure" SB)
    - Hätte der Unternehmer das Vorgefundene nicht vorab prüfen müssen?
    - Was wären mögliche Lösungen, was wäre Pfusch?

    Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Abweichung (genannt wurden 3cm) nicht mit dem Kleber auszugleichen gewesen wären. OK, das verstehe ich noch. Aber hätte man nicht die Dämmplatten mit dem "heißen Draht" schräg schneiden können? Mir wurde gesagt, es wäre technisch nicht möglich. Guck ich mir aber die Schneidemaschine an, sage ich: Das MUSS gehen! Oder übersehe ich da was?

    Der eine sagt so, der andere wieder anders... :( Wäre also über jedes Feedback dankbar!

    Danke also im voraus!
     
  2. #2 Broesel, 31.03.2011
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    Sollte natürlich "Wie macht ihr..." heißen :D
     
  3. sepp

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    alte balkonplatten wurden regelmäßig mit unterseitiger verjüngung hergestellt.
    wenn du diese begradigt haben wolltest, hättest du das dem verputzer mitteilen müssen. da diese ausführung der balkonplatte "früher" standard war und kein mangel, muss der nachfolgeunternehmer m.m.n auch keine bedenken anmelden (gegen was?)
     
  4. #4 Broesel, 02.04.2011
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    Ich glaub, ich habe da was übersehen... :mauer

    Danke erst mal für deine Meinung, Sepp.

    Hätte ich ihm das wirklich mitteilen müssen, oder hätte er nicht davon ausgehen müssen, dass ich als Laie alles "gerade" haben möchte? Ich denke, er hätte mich wenigstens drauf hinweisen müssen, oder? Zumal mir gestern der Geselle noch gesagt hat, dass sie sich darüber Gedanken gemacht hätten... Ergo war es ihnen bekannt.
    Auch wenn es früher vllt. standard war, aber das WDVS ist doch "heute" angebracht worden, m.E. hätte dies dann auch nach den heutigen a.r.d.t. erfolgen müssen/sollen?

    Keine Ahnung. Sind halt nur Fragen, die ich mir als Laie stelle.
     
  5. H.PF

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    Vergiss es die Platten von Hand dafür so genau zu schneiden... Das geht auf schief an, im wahrsten Sinne des Wortes...
     
  6. #6 ThomasMD, 02.04.2011
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    Wenn einer einen Fehler gemacht hat, dann der Dachdecker, der ohne zu fragen in Waage und nicht bauteilbegleitend gebaut hat.

    Wenn ich früher als Elektriker jede Leitung in Waage und Lot gelegt hätte, wäre der Zoff mit den Bewohnern gar nicht auszuhalten gewesen, bei den schiefen Decken und Wänden.
     
  7. #7 Hundertwasser, 02.04.2011
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    Der hat sicher auch seine Richtlinien, was da drin steht weiss ich nicht aber so pauschal würde ich den guten Mann nicht verurteilen. Abgesehen davon scheint diese Vorgehensweise dem TE zu gefallen.

    Imho haben an dem Problem zwei Beteiligte "schuld". Der Bauherr, der seinen Wunsch gegenüber dem Handwerker nicht eindeutig geäußert hat (warum eigentlich nicht wenn es ihm wichtig ist?) und der Handwerker, der nicht nachgefragt hat obwohl ja Vorleistungen des DD schon auf eine Begradigung hingewiesen haben.

    Technisch wäre ein Schrägschnitt nur sehr schwierig auszuführen, mit meinem Schneidegerät würde es jedenfalls nicht gehen. Allerdings kann man sich über den WDVS Hersteller entsprechende Platten liefern lassen (gegen Aufpreis).
     
  8. #8 Broesel, 05.04.2011
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    Der Bauherr = TE (Themenersteller nehme ich an?) = ich
    Zunächst entzog es sich meiner Kenntnis, dass die Unterseite nicht in Waage ist. Zudem bin ich wohl in meinem jugendlichen Leichtsinn davon ausgegangen, dass die Handwerker alles (mehr oder weniger) in Waage bauen, sofern nichts anderes gesagt wird. (Zumal die Handwerker sogar zeitweise eine Wasserwaage von mir in Beschlag hatten...)

    Danke Thomas, aber ganz zustimmen kann ich dir hier leider auch nicht. Nur weil andere (evtl.) was falsch gemacht haben, auch was (in meinen Augen) falsch machen? (Stichwort: Springt einer von der Brücke... :offtopic: ) Bitte nicht falsch verstehen. Ist sicherlich von Fall zu Fall zu betrachten. ;-)

    Aber sei es drum. Ich habe vorhin sogar festgestellt, dass nur 6cm anstelle der ausgeschriebenen und angebotenen 10cm montiert wurden...:fleen
     
  9. #9 Wieland, 06.04.2011
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    Balkonplatten werden nach wie vor mit leichtem Unterseitigem Anstieg vom Gebäude
    hergestellt.
    Da ansonsten Optisch der Eindruck ensteht, daß die Balkonplatte nach unten
    hängt.

    Grüße
     
  10. #10 Hundertwasser, 06.04.2011
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    DAnn lass die falschen, zu dünnen Platten entfernen und lass dir die Platten nach Wunsch, also mit Höhenausgleich ankleben. Die Mehrkosten für den Höhenausgleich müsstest meines Erachtens du tragen.
     
  11. sepp

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    ich sehe hier keine pflichtverletzung des verputzers.
    die stirnseitenverkleidung hat mit der unterseitendämmung garnichts zu tun.
    schuld sind hier mangelnde kommunikation und mangelnde details die gewerkeübergreifend den bereich bezeichnen. das wäre ein punkt den planer in die verantwortung zu nehmen. da der bauherr aber keinen hat und der unternehmer für seine planung keine andere gewerke berücksichtigen muss
    (sofern die nicht seine erfolgreiche leistung betreffen), sehe ich keine chance..
     
  12. #12 Broesel, 06.04.2011
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    Trotzdem noch mal laienhaft gefragt (ähnlich wie zuvor, s. Zitat unten):
    Kann ich nicht davon ausgehen, dass die Arbeiten HEUTE nach den heutigen Regeln durchgeführt werden müssen, also z.B. die DIN18202 (habe ich mal gehört) zur Geltung kommt? Das heißt für mich: Man hätte es gerade verputzen müssen. Oder sehe ich das falsch? Bin momentan nämlich echt am überlegen: Lass ich es so oder mach' ich den "Hermann" und lass es gerade machen...:konfusius


     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Der Balkon ist ja damals an der Unterseite absichtlich so gemacht worden. Man kann es auch heute noch so machen, es wäre kein Mangel. Keine a.R.d.T. befasst sich damit, ob ein Balkon an der Unterseite im Wasser liegen muss.

    Also wird er auch so Gedämmt, wenn nichts anders Vereinbart und beauftragt. Die 18202 kann herangezogen werden, um zu prüfen, ob die Unterseite jetzt immer noch so schief ist wie zuvor.

    Mal hart gesagt: Du hast geschlafen und die Kosten für einen eigenen Fachmann gespart. Dann steh jetzt auch dazu.
     
Thema: WDVS, Dämmung unter Balkon, schief: OK oder nicht OK
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