Bin überfordert...

Diskutiere Bin überfordert... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo alle zusammen, weiß nicht mehr, was ich machen soll. Bin Bauherr, habe Mängelansprüche ggüber Rohbauunternehmer. Habe Teilbetrag aus...

  1. #1 traut79, 06.05.2011
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    Hallo alle zusammen,

    weiß nicht mehr, was ich machen soll. Bin Bauherr, habe Mängelansprüche ggüber Rohbauunternehmer. Habe Teilbetrag aus Schlussrechnung einbehalten. Anwalt Gegner fordert Geld un ddroht mit Klage. Habe mich selbst von einem Anwalt beraten lassen, aber bin nicht wirklich schlauer. Er rät zu prozessieren. Ist ja klar. Mein Architekt selbst steht nicht 100 % zu uns, da er selbst viel Murks gebaut hat.
    Ich habe die Wahl entweder brav zu zahlen oder zu klagen? Weiß aber nicht wie ich mich entscheiden soll. Streitwert derzeit 7000 Euro. Mein Anwalt rät aufs Ganze zu gehen und ggfs. mehr einzuklagen.....

    Danke für eure Hilfe.
     
  2. #2 Bananen Flanke, 06.05.2011
    Bananen Flanke

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    Welche Mängelansprüche hast du denn genau?
     
  3. #3 traut79, 06.05.2011
    traut79

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    Das sind einige Restarbeiten und ca. 3 Mängelansprüche. Insgesamt 7 Punkte. Das führt zu lang alle aufzuzählen.
     
  4. Lukas

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    Versuche alles, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
    Gewinnen werden eher nur die Anwälte.
    Es geht beim Gericht sowieso mit nem Einigungsversuch (Vergleich) los. Bis dahin ist aber schon viel Geld verbrannt worden.

    Gruß Lukas
     
  5. #5 traut79, 06.05.2011
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    1. Ja, aber wei versucht man so eine Einigung zu erzielen, wenn der Unternehmer schon wegen so einer Summe klagt, obwohl ich ihm vor der Einschaltung eines Rchtsanwaltes auf eine Einigung geraten habe?

    2. Welche Anwalts- und Gerichtskosten kommen auf mich zu, wenn der STreitwert bei ca. 15000 Euro läge? Kann das jemand grob mitteilen?
     
  6. Lukas

    Lukas

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    Es gibt z.B. sog. Mediatoren.
    Sowas ist sehr zu empfehlen, weil es gut ist jemanden zu haben, der die "Sache" mit Abstand betrachten kann.

    Gruß Lukas
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Dann hatte Dein RA wohl Recht, sprich, lass ihn klagen.

    Dafür gibt´s eine Gebührenordnung. Der RA sollte Dir das genau aufschlüsseln können. Ich würde jetzt nicht mit irgendwelchen Schätzungen hantieren.
    Ach ja, und keinen Wald und Wiesen-RA, sondern einen Fachanwalt für Baurecht beauftragen.

    Letztendlich frage ich mich, ob Dein Einbehalt berechtigt war. Da kann man viel falsch machen, und Formfehler sind Anwalts Liebling. Wenn die Firma vor Gericht zieht, dann vermute ich mal, dass sie anwaltlich beraten wird, und geprüft hat wie ihre Chancen stehen.
    Du sprichst von 3 Mängeln bzw. 7 Punkten. Allein da stellt sich schon die Frage, ob es sich tatsächlich um Mängel handelt, ob die Beseitigung angemahnt wurde, ob eine Abnahme erfolgt ist usw .usw. usw.

    Das alles soll Dir Dein Anwalt erklären, nachdem Du ihm alle Fakten auf den Tisch gelegt hast.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 traut79, 06.05.2011
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    Es gibt ein Schlussprotokoll meines Architekten. Auf dieses habe ich mich berufen. Auf nichts andres. Dort sind die Mängel und REstarbeiten aufgelistet Wobei eine Abnahme schon stattgefunden. Aber leider ist mein Architekt nicht immer so ganz auf meiner Seite. Er puscht die Mängel sehr niedrig. NAch ihm hätte ich lediglich 2800 Euro einbehalten sollen...Wer ha tnun Recht?

    Aber wenn der Anwalt der Gegenpartei die Firma gut beraten hat und sich die Chancen hat ausrechnen lassen...Ich meine, dass muss ja mein Anwalt auch können oder?

    Ich sehe es schon kommen. Nun habe ich zwar einen Anwalt, aber zum Schluss geht die Summe nicht auf und ich muss sicher drauflegen. So Aufschlussreich war das Gespäch beim Fachanwalt auch nicht. Ich hatte eine halbe Stunde Zeit und dafür hat er 200 Euro kassiert. Wie will er so schnell die LAge abschätzen können und wieso rät er zu einen höheren Streitwert?

    Wem will man hier noch vertrauen?
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Gehe in Dich und überdenke Dein Handeln - dann hast Du schon ne Möglichkeit "Friedensangebote" zu machen.

    Der Anwalt verdient am Prozessieren, hohe Forderungen sind ne gute Grundlage für Vergleichsverhandlungen und des Anwalts Lohn berechnet sich nach dem Streitwert.

    Gruß Lukas
     
  10. #10 likema33, 06.05.2011
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    Es wird Dir hier keiner sagen können, ob der Rohbauer im Recht ist oder Du. Dazu muss man die Verträge und Mängel kennen.

    Wenn Dein Anwalt zur Klage rät, stehen die Chancen sicherlich nicht so schlecht. Nicht alle Amwälte raten zur Klage, nur weil sie damit mehr Geld verdienen. Im Gegenteil: Anwälte sind verpflichtet, den sichersten Weg für den Mandanten zu wählen.

    Ein Problem ist der schon angesprochene Vergleich. Da muss man sich tatsächlich fragen, ob sich das am Ende lohnt. Schließlich verdient auch der Anwalt, wenn es eine Einigung gibt. Deshalb erscheint es mir einen Versuch wert, nochmals eine Einigung zu versuchen, bevor Klage erhoben wird. Oftmals ist das möglich, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind.

    Du fragst, wie Dein Anwalt in 30 Minuten die Lage abschätzen kann. Ganz einfach: Er hat jahrelang studiert und hat genau dies gelernt. Nämlich Sachverhalte schnell zu erfassen und eine erste Einschätzung dazu abzugeben. Hinzu kommt sicherlich eine gewisse Berufserfahrung und eventuell ein Fachanwaltstitel. Dann kannst Du davon ausgehen, dass er diese Fragen jeden Tag beantworten muss.;)
     
  11. #11 Baukram, 06.05.2011
    Baukram

    Baukram Gast

    @traut79,
    Dein Architekt müsste eigentlich wissen was ein Mangel ist oder nicht und wie dieser
    behoben werden könnte.
    hast Du als Bauherr die nötige Kenntnis was ein Mangel ist ??
    wenn Du Zweifel hast ob das alles so richtig ist, dann geh zur nächsten Handwerkskammer und bestelle einen SACHVERSTÄNDIGEN der das Desaster beurteilen könnte.
    mit Anwälten und Trara kommt man so nicht weiter.!!
     
  12. #12 DerSuchende, 06.05.2011
    Zuletzt bearbeitet: 06.05.2011
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  13. #13 traut79, 06.05.2011
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    Eigentlich waren es schon Kleinigkeiten, deshalb habe ich auch nicht soviel einbehalten. Unter anderem hat er einfach Arbeiten weggelassen, obwohl diese laut LV auszuführen wären. Einer der größten Mängel ist, dass ein Regenwasserrohr, welches mit der Zisterne verbunden ist, zu hoch liegt. Ca. 20 cm über Gehweghöhe. Das Rohr selbst hat ca. 1,3 % Gefälle. Da fängt es schon an, wie bewertet man das? Mangel? Und wenn ja, wieviel zurückbehalten? Außerdem kann ich vom Unternehmer verlangen, dass er die Zisterne tiefer legt und das Rohr neu verlegt? Oder zu unwirtschaftlich. Wenn ich das verlangen kann (je nach dem wie der Mangel zu bewerten ist), dann läge der Streitwert höher als 10000 Euro.
     
  14. #14 TraurigerBauher, 07.05.2011
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    Moin,

    allein Deine Anwaltskosten liegen bei 15 000 € Streitwert bei deutlich über 5000 €, wenn es zu einer gerichtlichen Mediation kommt.

    Wenn es zu einer "richtigen" Gerichtsverhandlung kommt, müssen noch Gutachter bezahlt werden.

    Am Ende wird das Gericht einen Vergleich beschließen, so dass ein Teil der Kosten bei Dir hängen bleibt, und Du am Ende schlechter dastehst als wenn Du einfach gezahlt hättest.

    Hier zu prozessieren lohnte sich m.E. nur, wenn der ganze Rohbau Murks wäre und neu gebaut werden müsste.

    Also: Weiter verhandeln, nicht vor Gericht gehen.

    (Achtung, dies ist ein Rat aus dem Bauch heraus, die genaue Sachlage kenne ich nicht. Aber ich spreche aus Erfahrung.)
     
  15. #15 ThomasMD, 07.05.2011
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    Das Weiterverhandeln hat ja nur der potentielle Kläger in der Hand. Als Beklagter bleibt einem ja nichts anderes über als zu Erwidern.
     
  16. #16 fmjuchi, 07.05.2011
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    du bekommst von deinem Anwalt den Rat, zusätzlich zum Einbehalt noch 3.000 € einzuklagen, also selbst den Klageweg zu beschreiten. Dabei wärst du schon froh, wenn du nicht zahlen musst. Dein Anwalt schätzt deinen finanziellen Schaden auf mehr als 10.000 €, obwohl dein Architekt von 2.800 € ausgeht.:respekt

    Gleichzeitig fragst du hier, ob du vom Rohbauer eine Mängelbeseitigung verlangen kannst. Ich frage mich, aus welchem Grund diese Variante nicht vom Anwalt geprüft wurde.

    Es wäre von Vorteil, wenn du jeden das machen lässt, was er gelernt hat. Der Anwalt kann die rechtliche Seite beurteilen und hätte evtl. etwas zu dem Thema Mängelbeseitigung sagen können. Wenn du deinem Archi nicht mehr vertraust solltest du überlegen, wie es mit dem Bau weiter geht und evtl. weiteren Sachverstand einkaufen.

    Ich finde, dass du dich auf sehr dünnem Eis bewegst. Aus welchem Grund geht es eigentlich immer um die Worte "Mangel" und "Geld einbehalten".

    Ich wäre als Bauherr froh, wenn am Ende das Bauvorhaben mängelfrei da steht. Hat man in dieser Richtung schon einmal das Gespräch mit dem Rohbauer gesucht?

    lg fm
     
  17. Lukas

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    Thomas, bis jetzt wird noch mit Klage gedroht. So hab ichs jedenfalls gelesen.
    Das ist aber auch egal, weil eine Klage zurückgezogen werden kann.

    Gruß Lukas
     
  18. #18 ralph12345, 13.05.2011
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    Was steht denn bezüglich dieses Rohres bzw. des Anschlusses der Zisterne in der Leistungsvereinbarung?


    Wie bewertet man das? Mangel?
    vs.
    Einer der größten Mängel ist...

    so richtig sicher sind sie sich selber nicht, was?
     
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