Gutschrift Eigenleistungen

Diskutiere Gutschrift Eigenleistungen im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben mit einem GU gebaut und Eigenleistungen vereinbart. Die Eigenleistungen wurden uns aufgeschlüsselt in Materialkosten und Lohnkosten....

  1. #1 Kilian1964, 16.06.2011
    Kilian1964

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    Wir haben mit einem GU gebaut und Eigenleistungen vereinbart.
    Die Eigenleistungen wurden uns aufgeschlüsselt in Materialkosten und Lohnkosten.
    Wir haben jetzt festgestellt, dass die notwendigen Materialkosten die gutgeschriebenen Materialkosten bei allen Eigenleistungen (Malerarbeiten, Elekroarbeiten, Sanitärrohmontage usw.) um mehr als das Doppelte übersteigen.

    Sämtliches Material, z.B. für die Sanitärrohmontage haben wir über einen befreundeten Besitzer eines Sanitärfachhandels zum Einkaufspreis über den Fachgrosshandel bezogen.

    Die Sanitärrohinstallation wurde von uns gemäss den vereinbarten Leistungen aus der Baubeschreibung ausgeführt.

    Mir ist natürlich klar, dass in der Gutschrift nicht nur der Materialpreis, sondern auch andere Positionen des GU, wie Gewinn, Gemeinkosten usw. enthalten sind.

    Nun meine Frage:
    Habe ich eine Chance gegen die offensichtlich zu geringen Gutschriften vorzugehen? Hat jemand damit bereits Erfahrungen gesammelt?
     
  2. #2 Baufuchs, 16.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Umgekehrt wird ein Schuh draus. In den tatsächlichen Kosten des Vertrages hat der GU das so einkalkuliert. Bei der Gutschrift hat er aber nur das gutgeschrieben, was er selbst zur Durchführung hätte aufwenden müssen.

    D.h. z.B. Gewinn aus Mat-Einkauf und Verarbeitung verbleibt beim GU und wird nicht gutgeschrieben.

    Wenn Eigenleistungen nicht schon bei Vertragsabschluss vereinbart (und mit entsprechenden Beträgen) ausgewiesen werden, sondern erst nach Vertragsabschluss vom Bauherren gewollt werden, behandelt der GU den Leistungsentfall wie eine Teilkündigung des Vertrages.

    Genau so scheint dein GU abgerechnet zu haben.

    Und in einem solchen Fall steht dem GU nun mal nach BGB die vereinbarte Vergütung zu. Allerdings muss er sich anrechnen lassen, was er an Aufwendungen einspart.

    Seine eingesparte Aufwendung ist nun mal der Einkaufspreis des Materials und mehr schreibt er daher auch nicht gut. Kannst froh sein, wenn er dir den Lohnanteil zumindest teilweise gutschreibt.
     
  3. #3 RMartin, 17.06.2011
    RMartin

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    Wann hat der GU die Sachen, die Du in Eigenleistung machst denn aufgeschlüsselt/ bepreist? Doch wohl bevor diese Vertragsänderung offiziell wurde?!
    Und dann vergleicht man doch vorher die Kosten, die man bei Eigenleistung haben wird gegenüber denen, die man ansonsten bei der schon beauftragten Firma hat?

    Oder wie kann es dazu kommen, dass man nachträglich überrascht ist?
     
  4. #4 Kilian1964, 21.06.2011
    Kilian1964

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    Wir haben vor Vertragsunterzeichnung bestimmte Eigenleistungen aus dem Leistungsumfang des GU herausgenommen und haben diese Leistungen mit einem Minderpreis in Form eines Materialpreises und einem Lohnanteil gutgeschrieben bekommen.

    Im Nachhinein waren wir da zu blauäugig und haben darauf vertraut, dass wir durch die erbrachte Eigenleistung den Lohnanteil einsparen und die uns gutgeschriebenen Materialkosten, auch durch die Möglichkeit das Material zum Einkaufspreis im Grosshandel zu beziehen, ausreichen. Die entstandenen Materialkosten haben aber den gutgeschriebenen Materialanteil bei weitem überstiegen (z.T. mehr als das Doppelte).

    Die Sanitärrohmontage haben wir erst später nach Vertragsunterzeichnung aus dem Leistungsumfang herausgenommen und gutgeschrieben bekommen.

    Meine Frage zielt darauf ab, ob wir ein Recht haben, unseren GU zur Offenlegung der Kalkulation der einzelnen Positonen zwingen können, um prüfen zu können, ob alle Positionen berücksichtigt wurden, ob es sich um ortsübliche Preise handelt, oder ob es sich vielleicht auch um Wucher handelt.

    Würde auch gerne einem Fachkundigen die Positionen zur Überprüfung zusenden
     
  5. #5 Baufuchs, 21.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der GU hat euch die Gutschriften, die er für einzelne Gewerke zu geben bereit war vor Unterzeichnung genannt.

    Also hättet ihr -wie RMartin schon geschrieben hat- vor Unterschrift prüfen müssen, ob sich der Entfall für euch lohnt.

    Offenlegen muss der GU nachträglich nichts.

    Würdet ihr im umgekehrten Fall auch auf die Idee kommen mehr zu zahlen, wenn euch der GU per Offenlegung seiner Kalkulation nachweisen würde, dass er mit den ursprünglich kalkulierten Beträgen nicht klar kommt?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 21.06.2011
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    Was soll denn das werden. Meint Ihr wirklich, der GÜ wäre nicht in der Lage, Euch diese Beträge nicht nachzuweisen???
    Und Wucher?? Wo soll er gewuchert haben? Selbst wenn er Euch den m HT Rohr für 100 € kalkuliert hat, dann ist das eben so.
     
  7. Narf

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    Ich hatte diese selbe Erfahrung mit einem GU bei unserem Neubau gemacht. Wir waren leider auch so vertrauensseelig seine Gutschriften für Eigenleistungen so zu akzeptieren ohne konkret diese zu überprüfen. Leider war auch bei alleine das Material teurer als die Gutschrift und man hat somit nichts gespart. Aufpreise für Zusatzleistungen waren dagegen enorm hoch (bis zum 10-fachen das Normalpreis).
    Es ist allerdings schwer dagegen vorzugehen da die rechtliche Lage zum Thema Wucher sehr schwammig ist und man dann mit dem Rechtanwalt gegen den GU vorgehen müsste mit fraglichem Ausgang. Wir hatten die Preise dann zähneknirschend hingenommen.
     
  8. #8 jannis09, 21.06.2011
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    Habt ihr Euch vor der Unterschrift nicht über die Höhe der Gutschriften unterhalten ?:wow

    Ich hatte mir auch zuerst ein EFH schlüsselfertig anbieten lassen. Im Kalkulationsgespräch wurde dann ganz genau aufgelistet, was an Mehrpreis
    (z.B. Lüftungsanlage) und Minderpreis (Eigenleistungen) anfällt und sogar in
    einem separaten Beiblatt aufgeführt.
    Bei dieser Vorgehensweise (wurde das bei Euch anders gemacht ?) kann es eigentlich keine unangenehmen Überraschungen geben.............
     
  9. Narf

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    Für die im Vorfeld festgelegten Eigenleistungen hatten wir auch die Gutschriftenpreise genannt bekommen. Ich hatte mir ein paar Materialpreise im Internet herausgesucht und damals hatten wir halt noch Vertrauen in den GU, der die Gutschriften mit "großzügig" beschrieb und das dabei das Material nur die Hälfte seiner Gutschrift ausmachen würde, die andere Hälfte wäre Arbeitskosten und das würden wir dann ja sparen. Das Vertrauen und die nicht investierte Zeit in die genaue Überprüfung haben wir dann teuer bezahlt, zumal auch noch andere Streitigkeiten bei uns aufgetreten sind.
     
  10. #10 jannis09, 21.06.2011
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    Im grunde genommen ist es für einen Laien (bin ich auch) sehr schwierig zu beurteilen, ob die Gutschrift für Eigenleistung "fair" oder "unfair" ist.
    Bei mir war es zwar so, daß der GU keine solchen pauschalen Aussagen gemacht hat, mir aber die Gutschriftsbeträge zu gering waren............
    (nach Rücksprache mit Nichtlaien).
     
  11. #11 Kilian1964, 21.06.2011
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    Danke für die bisherigen Beiträge.

    Die Rechtssprechung geht davon aus, dass man Wucher nur Nachweisen kann, wenn die Gutschrift unter der Hälfte der ortsüblichen Preisen liegt, oder andersrum ausgedrückt, dass der GU weniger als die Hälfte der anfallenden Kosten gutgeschrieben hat.

    Dies nachzuweisen ist natürlich sehr schwer und wird ohne anwaltliche Hilfe nicht gelingen. Dies ist dann mit hohen Kosten und ungewissen Ausgang verbunden.

    Dies weiss auch der GU.

    .... Vertrauen ist gut... Kontrolle ist besser.....

    aber als Baulaie ist man leider zu gutgläubig und wird erst aus Erfahrung klug.

    Ist es denn ein Unterschied, ob die Eigenleistungen bereits bei Vertragsunterzeichnung festlegt und bewertet werden oder ob man diese nach Vertragsunterzeichnung zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Leistungsumfang des GU herausnimmt und dafür eine Gutschrift erhält?
     
  12. #12 Baufuchs, 21.06.2011
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Kommt auf den GU an.

    Beste Lösung:

    Gutschriften VOR Vertragsabschluss erfragen und prüfen ob man mit der Höeh der Gutschriften klar kommt.

    Dann entweder diese Leistungen sofort entfallen lassen, oder im Vertrag vereinbaren, dass diese Gewerke auch später zu den gelisteten Gutschriften entfallen können.

    Nach Vertrag gewünschter Entfall von Leistungen, werden (sofern nicht wie oben beschrieben geregelt) vom GU wie Teilvertragskündigungen behandelt, entsprechend geringer fallen die Gutschriften aus.
     
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