Kann man sich gegen das Risiko einer Insolvenz versichern?

Diskutiere Kann man sich gegen das Risiko einer Insolvenz versichern? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir wollen ein Holzhaus schlüsselfertig bauen lassen. Dabei werden je nach Baufortschritt Zahlungen fällig. Falls nun aber (was ich...

  1. #1 hobbyhausbauer, 09.01.2012
    hobbyhausbauer

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    Hallo,

    wir wollen ein Holzhaus schlüsselfertig bauen lassen.
    Dabei werden je nach Baufortschritt Zahlungen fällig.

    Falls nun aber (was ich nicht annehme) der Hersteller während der Fertigung / Montage insolvent würde hätten wir zwar Gegenleistungen für das Geld erhalten, dennoch stünden wir u. U. zwar mit einem Haufen Wandelemente etc. da, aber ohne fertiges Haus (was einen grossen Unterschied darstellt).

    Der Hersteller erwartet eine Finanzierungszusage meiner Bank - aber gibts eigentlich auch eine entsprechende Zusage des Herstellers bzw. seiner Bank?

    Gibts eine Versicherung, die dann einspringt?

    Ist eine Sicherung üblich oder hats das noch nie gegeben (es wäre einfacher, wenns noch nie Insolvenzen gegeben hätte)?

    Was müsste im Bauvertrag stehen?

    Danke, Hans
     
  2. #2 Baufuchs, 09.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Google mal nach "Vertragserfüllungsbürgschaft" oder "Fertigstellungsbürgschaft".

    Auch mal hier lesen (besonders Pkt. 3)

    Da ist geregelt, dass der Unternehmer (da er Abschläge fordert) eine Sicherheit in Höhe von 5% des Vertragspreises zwingend leisten muss.

    Das sollte/muss auch so im Vertrag stehen.
     
  3. #3 Gast036816, 09.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    versichern kann man heute fast alles, aber nicht die insolvenz.

    da kannst du selbst nur initiative im vorfeld ergreifen und entsprechend handeln.

    das eine ist eine vertragserfüllungsbürgschaft von der bank oder versicherung deines auftragnehmers oder vertragserfüllungseinbehalte - wie Baugfuchs das beschrieben hat.

    vor vertragsabschluss den zahlungsplan von einem sachverständigen prüfen lassen um leistungskonforme zahlungen zu vereinbaren und vor zahlung am besten durch den sachverständigen den leistungsstand und mängelfreiheit prüfen lassen, ggf. dann die zahlungen mindern, wenn gravierende abweichungen festzustellen sind.
     
  4. #4 Schnabelkerf, 09.01.2012
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    Die 5% reichen in den seltensten Fällen um die Mehrkosten durch eine Insolvenz auszugleichen. Ich würde mind. 10% vereinbaren. Nach einer Insolvenz bin ich schlauer.
     
  5. #5 Gast036816, 09.01.2012
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    Gast036816 Gast

    geht nicht so einfach - wenn der AN drauf einsteigt - vielleicht.
     
  6. #6 Nutzer des BEFs, 09.01.2012
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    Klar kann man sich gegen Insolvenz seines Vertragspartner versichern - nennt sich Kreditversicherung. Kostet aber entsprechend. Ich würde mal im Bausektor etwa 1-2 % der abzusichernden Summe rechnen, pro Monat!
     
  7. #7 Baufuchs, 09.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie Rolf schon schrieb:

    Zahlungsplan so vereinbaren, dass keine Vorausleistungen/Überzahlungen anfallen.

    10% Sicherheitseinbehalt wird -sofern der AN sich darauf einlässt- wohl nur möglich sein, wenn AG die zusätzlichen Bürgschaftsgebühren trägt.
     
  8. #8 biologist, 09.01.2012
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    Also bei uns wurde stets nur das in Rechnung gestellt, was schon fertig war.

    Rechnung 1: Keller
    Rechnung 2: Rohbau + Außenputz
    Rechnung 3: Innentreppe
    Rechnung 4: Schlussrate

    Wir haben manche Gewerbe fremdvergeben bzw. einiges selbst gemacht. Die Hütte wird doch in einem aufgestellt. Wenn der Laden dann pleite geht, dann hast du eben einen Rohbau. Für das was dann fehlt kannst du Gewerke doch selbst vergeben. Die Hausbaufirma macht im Prinzip ja nix Anderes - den Ausbau lassen die meißtens von Subfirmen erledigen. Es gäbe dann natürlich einiges zu koordinieren.
     
  9. #9 RMartin, 10.01.2012
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    Ganz so einfach ist das nicht.
    Erstmal vergeht eine Menge Zeit bis es weitergehen kann nach so einer Insolvenz; das liegt jedoch auch ein wenig im Handeln des Insolvenzverwalters.
    Einfach eine neue Firma beauftragen und direkt weitermachen ist nicht für den Bauherrn.

    Darüberhinaus gilt es eine Firma zu finden, die dann das Werk der vorigen Firma weiterbaut; hier gilt es dann u.a. das Thema "Gewährleistung" zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu vereinbaren?!

    Doppelte Kosten werden wahrscheinlich auf jeden Fall sowas wie Baustelleneinrichtung sein?!

    Also wenn die Baufirma Insolvenz macht, dann ist das meist immer eine unschöne Sache, die zusätzliches Geld, Zeit und Nerven kostet.
     
  10. #10 Gast036816, 10.01.2012
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    Gast036816 Gast

    @ RMartin - jetzt mal mal den teufel nicht von der wand ab. noch ist der vertrag nicht unterschrieben und die firma noch nicht in der insolvenz.

    szenarien im falle des falles kann man reichlich aufführen und wenn es so kommt, kommt garantiert ein anderer umstand dazu und dein szenarium passt dann nicht.
     
  11. #11 biologist, 10.01.2012
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    Hmm ok, so hatte ich das noch nicht gesehen, dass man ja dennoch durch seine Unterschrift vertraglich gebunden ist. Naja, bei uns ist glücklicherweise alles gut gegangen. Die Schlussrate steht in den kommenden Tagen an.
     
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