Regeln für nicht-öffentliche Ausschreibungen?

Diskutiere Regeln für nicht-öffentliche Ausschreibungen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich kenne mich mit dem VOB-Regelwerk nicht wirklich aus, daher meine Frage: Inwiefern muss sich ein privater Auftraggeber bei...

  1. Primut

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    Hallo,

    ich kenne mich mit dem VOB-Regelwerk nicht wirklich aus, daher meine Frage:

    Inwiefern muss sich ein privater Auftraggeber bei Ausschreibungen an die VOB/A halten, wenn er die VOB/ B + C als Vertragsbestandteil für den Auftragnehmer erklärt.
    Kann er einfach so beauftragen (also die ordentliche Submission unter den Tisch fallen lassen) und dabei die VOB/A ausklammern, da er ja privater Auftraggeber ist?


    besten Dank
    Primut​
     
  2. #2 RMartin, 09.08.2012
    RMartin

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    Also so geht das natürlich nicht. Entweder es ist Vertragsbestandteil oder nicht. Aber, dass es nur für den Auftragnehmer gilt, geht nicht und macht keinen Sinn.

    Als Privatperson ist es nicht sinnvoll nach VOB/A die Ausschreibung abzuwickeln - somit braucht man sich auch nicht an Selbige beim Ausschreibungsprozess zu halten.
     
  3. #3 Manfred Abt, 09.08.2012
    Manfred Abt

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    Martin: heißt das jetzt ganz allgemein, dass ich mich nicht an das halten brauche was nicht sinnvoll ist ?

    Aber grundsätzlich ist die Frage abschließend beantwortet: als Privatmann braucht man sich (in der Regel) nicht an die VOB/A zu halten.

    mögliche Ausnahmen: private Projekte, bei denen z.B. Fördermittel davon abhängig sind, dass die VOB/A eingehalten wird, z.B. Neubau einer privaten Schule o.ä.
     
  4. Primut

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    Ah, besten Dank für die Info.

    D.h. also konkret, dass die Auftragsvergabe (Submission o.ä.) komplett im Ermessen des privaten Auftraggebers liegt und - auch wenn die Submission beispielsweise nicht ansatzweise den Anforderungen an VOB/ A genügte - nicht anfechtbar ist und man halt einfach Pech hat, wenn man als günstigster Bieter (aufgrund von bevorzugten Bietern) ignoriert wird.
     
  5. #5 ManfredH, 09.08.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Ja. Wenn VOB/A nicht vereinbart bzw. vorgeschrieben ist, steht es dem AG frei, wen er beauftragt - er kann auch den teuersten nehmen, wenn er will. Und er muss dann natürlich auch keine Submission nach den Erfordernissen von VOB/A (z.B. mit Angebotseröffnungstermin, Protokoll etc.) durchführen.
     
  6. #6 Manfred Abt, 09.08.2012
    Manfred Abt

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    Wenn ich das richtig interpretiere scheinst du in der Situation des unterlegenen Bieters zu sein, oder?

    Warum dann immer wieder diese verklausulierten indirekten Anfragen? Leute, sprecht mal Klartext!

    Dann stand im Eingangspost was von "ordentlicher Submission". Könnte ja auf einen geregelten Ablauf des Vergabeverfahrens hindeuten.

    Was stand denn in der Angebotsanfrage (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes) zu den Kriterien für die Vergabe.

    Stand da, dass die Vergabe nach den Kriterien der VOB/A erfolgt?
     
  7. Primut

    Primut

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    Ich habe mich bisher vielleicht etwas zurückhaltend ausgedrückt, weil ich es aus anderen Foren so kenne, dass dort explizit darauf hingewiesen wird, dass es im Forum keine professionelle Rechtsberatung geben kann und daher keine speziellen Fälle sondern eher allgemeine Beispiele darzustellen sind.

    Wie auch immer....

    Ich bin selbst nicht der nicht der unterlegene Bieter, aber ich arbeite mitunter mit entsprechender Firma zusammen.
    Ja, es fand eine Submission statt (sicher mit anfechtbaren Details). Es fand sogar ein entsprechendes Bietergespräch mit der günstigsten Firma statt, danach verlief jedoch alles im Sande und auf mehrmalige Nachfragen gab es keine Reaktion, weder Zu- noch Absage.

    Es liegt die Vermutung nahe, dass die Submission nur Makulatur, der Form halber war und jetzt eine vom Planungsbüro bevorzugte Firma, die aber nicht mitgeboten hatte, beauftragt wird oder schon wurde.
    Wenn VOB/A für private Auftraggeber nicht bindend ist, dann geht das ja scheinbar.

    Was genau in der Angebotsabfrage stand, weiß ich nicht, in den Vorbemerkungen des LV's wird jedoch nur auf VOB/B und C verwiesen.

    Soweit erstmal
    Primut​
     
  8. #8 Inkognito, 10.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Er kann nicht nur, er sollte sogar - sonst kann er sich auch ein Loch ins Knie bohren und Milch reinkippen, das wäre ähnlich sinnvoll.

    Wenn eine Privatperson oder eine nicht staatliche Firma wirklich so grotesk dämlich wäre (was man sich kaum vorstellen kann) und ernsthaft nach VOB/A ausschreiben sollte und das auch reinschreibt, dann hat das natürlich auch Rechtsfolgen - so etwas zu tun ist so ziemlich die tiefste Grube, die man sich selber schippen kann. Die VOB/A soll Korruption im Staat verhindern, ein Unternehmen oder eine Privatperson tappt da nur in irgendwelche Formalienfallen oder muss den Auftrag irgendeiner Gurkentruppe geben von denen er zwar weiß, dass sie Pfuscher sind, aber sie sind halt ein bissel billiger. Natürlich kann der Staat auch Gurkentruppen ablehnen, aber der Aufwand.... da ist die Position als Privater viel angenehmer, da bekommt der den Auftrag, der einen richtigen Eindruck hinterlässt und nicht unbedingt 20 Cent billiger ist...
     
  9. #9 Manfred Abt, 10.08.2012
    Manfred Abt

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    Als jemand, der diese Verfahren ständig begleitet/betreut muss ich aber auch mal eine Lanze für das Vergabeverfahren nach VOB/A brechen.

    Sicher gehen die Auftraggeber damit unterschiedlich um, aber in der Regel ist es schon lange nicht mehr so, dass derjenige den Auftrag erhält der das billigste Angebot abgegeben hat.

    Eine ganze Zeit lang war es dann sogar leider so, dass sehr oft an recht teure Firmen vergeben werden mussten, weil die günstigeren Angebote wegen irgendwelcher abstruser Formfehler von der Wertung ausgeschlossen werden mussten.

    Die Vorgänger der heutigen VOB/A 2009 waren da nämlich ziemlich dämlich formuliert und es gab einige noch dämlichere Gerichtsurteile die den Vergabestellen jeden Ermessensspielraum zur nachträglichen Korrektur solcher Formalfehler genommen hatten. Hinzu kam, dass öffentliche Ausschreibungsunterlagen schon mal sehr, sehr kompliziert sind und es für die Bieter oftmals nahezu unmöglich ist, formal korrekte Angebote abzugeben.

    Die neue VOB/A 2009 wurde da erheblich verbessert. Seitdem sind die Vergabeverfahren deutlich gerechter geworden.
     
  10. Primut

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    Und für öffentliche Auftraggeber gilt VOB/A aber verbindlich?


    Ich denke von der Begrifflichkeit wird es klar sein, dass ein großer Unterschied zwischen "billigstem" und preisgünstigstem" Angebot besteht. ;)

    Ok, dann habe ich die Geschichte prinzipiell verstanden, es war mir halt im Vorfeld nicht klar, dass bei einer entsprechenden Submision eines privaten Auftraggebers diese nicht bindend ist und der Auftraggeber auch ganz andere Firmen außerhalb der Submission beauftragen kann. Aber man lernt ja nie aus....

    Gruß
    Primut​
     
  11. #11 Inkognito, 10.08.2012
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Kommt darauf an. Ein Betrieb, der z.B. einer Kommune gehört darf bis zu einem gewissen Betrag (den ich aber nicht mehr im Kopf habe, kann das die ~5 Mio Grenze sein - wenn sie dann nach VOB/A ausschreiben müssen, dann müssen sie auch gleich europäisch ausschreiben, mir war da so) sich verhalten wie ein ganz gewöhnliches Unternehmen.

    Das Problem ist, die Klagemöglichkeiten für unterlegene Bieter sind wirklich klein, wenn die Ausschreibung nicht korrekt war, denn dazu müsste man die Ausschreibung schon vor (!) der Submission bemängelt haben.


    Das ist aber alles keine Rechtsberatung sondern gefährliches Halbwissen, das ich aus dem Studium noch im Hinterkopf habe - ich fürchte aber dass ihr euch den Gang zum Anwalt sparen könnt.


    @Manfred Abt: Natürlich ist die VOB/A sinvoll - nur eben ausschließlich für den Staat.
     
  12. #12 Bruechmann, 22.08.2012
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    Inwiefern muss sich ein privater Auftraggeber bei Ausschreibungen an die VOB/A halten, wenn er die VOB/ B + C als Vertragsbestandteil für den Auftragnehmer erklärt.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 22.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Gar nicht, wenn es nicht Bestandteil des LVs ist!
    Warum sollte er es müssen?
     
  14. #14 Gast036816, 22.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vob/a ist für öffentliche auftraggeber, die vor der ausschreibung zum wettbewerb die notwendige regelung beinhaltet. diese regelung muss der private bauherr nicht anwenden. für den privaten bauherrn gilt nur § 7 vob/a sinngemäß, dass die leistungsbeschreibung erschöpfend und umfassend etc. die anstehende bauaufgabe oder das jeweilige gewerk beschreiben muss.

    vob/a ist eine einrichtung bis zum submissionstermin vieles im öffentlich rechtlichen sinne regelt, also etwas, was vor einem möglichen vertragsabschluss gültigkeit besitzt.
     
  15. Primut

    Primut

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    Der kontaktierte RA meinte auch, dass der Bieter tendenziell Pech hatte.
    Ist bei 6-stelligen Auftragssummen natürlich schade ....
     
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