Was kann man aus dem B-Plan alles rauslesen?

Diskutiere Was kann man aus dem B-Plan alles rauslesen? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Guten Morgen an alle Mitleser und Experten, wir haben ein Grundstück in NRW vor Augen, das in einem Gebiet mit B-Plan liegt (siehe Auschnitt)....

  1. #1 petermueller, 26.09.2012
    petermueller

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    Guten Morgen an alle Mitleser und Experten,

    wir haben ein Grundstück in NRW vor Augen, das in einem Gebiet mit B-Plan liegt (siehe Auschnitt).
    Ich wüsste gerne, was man dort alles herauslesen kann. Im Texteil des BP steht, dass Satteldächer (SD) vorgeschrieben sind. Darüber hinaus sind 30-45° Dachneigung vorgeschrieben. Drempel bei 1-Geschossigkeit max. 1m.

    Es geht um das mittlere Grundstück. Es hat 591m² und eine Straßenfront von (knapp) 20m.

    - Das dünner schraffierte ist dann vermutlich das Baufenster (18m tief)!?
    - WR bedeutet Reines Wohnen, und I deutet auf die Anz. der Geschosse? Was bedeutet das kleine "o"?
    - Die kleinen Kreise auf der Grenze sind dann vermutlich die Grenzsteine!?
    - 0,4 = Grundflächenzahl? Also können 236,4m² (innerhalb des Baufensters bebaut werden? Da zählen vermutlich auch Garagen mit rein!? Und Carports? Aber NICHT versiegelte Flächen wie z.B. die Einfahrt?)
    - 0,5 = Geschossflächenzahl? Also dürfen EG und 1. Geschoss in Summe 295,5m² haben?
    - was bedeutet die 337? 337m² nicht überbaubare Fläche=Garten?
    - kann man sagen, dass wir (hier) auf jeden Fall eine Garage (Tiefe <= 7m) auf die Grenze stellen dürfen? Gilt Gleiches für Carports? Oder darf ich die aufgrund der offenen/leichten Bauweise sowieso "überall" (mit ausreichend Abstand zur Straßenfront) hinstellen?

    Grundstück_Kennzahlen.jpg

    Kann man mit den gegebenen Werten abschätzen, ob man damit ein Haus bauen kann, bei dem der Dachboden nutzbar wird? Gibt es da vielleicht online ein Tool, mit dem man so etwas abschätzen kann? Eigentlich hatten wir vor den Dachboden als Ausbaureserve einzuplanen (Jugendzimmer). Wenn das nicht möglich ist, könnten wir uns u.U. damit abfinden, dass das ein Gäste-Notunterkunft und Hobby-/Bürobereich wird. Aber ich befürchte schon fast, dass das dort nicht klappen wird.

    Wie war das noch einmal mit der Berechnung der Geschossigkeit? Die Grundfläche der 1. Etage darf nicht mehr als 70% der Grundfläche des EG haben, damit es nicht als Geschoss zählt? Ob und wie wir den Dachboden nutzen ist für die Geschossigkeit unerheblich?

    Peter
     
  2. #2 Gast036816, 26.09.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es müsste zum b-plan einen erläuterungsteil geben, der dir genau sagt, was welche zahl, symbol und abkürzung zu bedeuten hat.

    die 337 ist mit sicherheit eine flurstücknummer oder die bezeichnung des grundstücks.

    was du dann bebauen kannst mit wievielen qm wohn- und nutzfläche und was im dach noch eingeplant werden kann und darf, muss ein vorentwurf zeigen, den du beauftragen musst. einen architekten oder einen guten gü benötigst du sowieso, dann solltest du die kompetenz frühzeitig einbinden.
     
  3. #3 Baufuchs, 26.09.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    - Das dünner schraffierte ist dann vermutlich das Baufenster (18m tief)!?
    schraffiert ist die bebaubare Fläche
    - WR bedeutet Reines Wohnen, und I deutet auf die Anz. der Geschosse? Was bedeutet das kleine "o"?
    1-geschossig, offene Bauweise
    - Die kleinen Kreise auf der Grenze sind dann vermutlich die Grenzsteine!?
    ja
    - 0,4 = Grundflächenzahl? Also können 236,4m² (innerhalb des Baufensters bebaut werden? Da zählen vermutlich auch Garagen mit rein!? Und Carports? Aber NICHT versiegelte Flächen wie z.B. die Einfahrt?)
    236m² im Baufenster/mit Garagen/Terrassen/Zufahrten darf die GRZ um 50% überschritten werden, es sei denn im B.-Plan steht was anderes
    - 0,5 = Geschossflächenzahl? Also dürfen EG und 1. Geschoss in Summe 295,5m² haben?
    ja, Anmerkung: das EG ist das I. Vollgeschoss, das DG darf kein Vollgeschoss werden
    - was bedeutet die 337? 337m² nicht überbaubare Fläche=Garten?
    = Flurstücksnummer
    - kann man sagen, dass wir (hier) auf jeden Fall eine Garage (Tiefe <= 7m) auf die Grenze stellen dürfen? Gilt Gleiches für Carports? Oder darf ich die aufgrund der offenen/leichten Bauweise sowieso "überall" (mit ausreichend Abstand zur Straßenfront) hinstellen?
    Wenn bebaubare Flächen festgesetzt sind, gilt der Grundsatz, dass auch die Garage/CarPort in dieser Fläche anzuordnen ist. Garage/CarPort darf bei max. 9m Länge auch auf der seitl. Grenze gebaut werden. Da bereits Nachbargaragen zumindest teilweise außerhalb der bebaubaren Fläche gebaut sind, kann mit Abweichungsgenehmigung gerechnet werden. (Architekt/GÜ klärt das)

    Kann man mit den gegebenen Werten abschätzen, ob man damit ein Haus bauen kann, bei dem der Dachboden nutzbar wird? Gibt es da vielleicht online ein Tool, mit dem man so etwas abschätzen kann? Eigentlich hatten wir vor den Dachboden als Ausbaureserve einzuplanen (Jugendzimmer). Wenn das nicht möglich ist, könnten wir uns u.U. damit abfinden, dass das ein Gäste-Notunterkunft und Hobby-/Bürobereich wird. Aber ich befürchte schon fast, dass das dort nicht klappen wird.

    Wie war das noch einmal mit der Berechnung der Geschossigkeit? Die Grundfläche der 1. Etage darf nicht mehr als 70% der Grundfläche des EG haben, damit es nicht als Geschoss zählt? Ob und wie wir den Dachboden nutzen ist für die Geschossigkeit unerheblich?

    Das DG ist dann ein Vollgeschoss, wenn es über mehr als 75% SEINER Grundfläche eine Höhe von mehr als 2,30m hat. Die Höhe ist zu messen von OKFertigfußboden DG bis OK Dachhaut. Bei 1m Drempel wird das je nach Dachneigung/Gaube? schnell knapp. (Architekt/GÜ weiss wie es geht.)
    Ob im Spitzboden noch Raum entstehen kann der den Anforderungen an Aufenthaltsräumen genügt ergibt die Planung.

     
  4. #4 Der Bauberater, 26.09.2012
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    Das kleine "o" müsste im Normalfall eine "offene Bauweise" sein, also Grenzabstände erforderlich.
    337 ist die Flurstücknummer zum Zeitpunkt der Erstellung des B-Planes, die kann heute anders sein.
    Die Zul. einer Grenzgarage steht in den schriftl. Festsetzungen bzw. in der Bauordnung
    Der Begriff der Geschossigkeit steht in der Bauordnung unter "Begriffe" (meist ist das § 2)
     
  5. #5 petermueller, 26.09.2012
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    Vielen Dank schon einmal für die klärenden Worte.
    Wie mir scheint, ist es schwierig einzuschätzen ob und wie der Dachboden unter den gegebenen Randbedingungen des BP nutzbar wird.

    Peter
     
  6. #6 ralph12345, 26.09.2012
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    Die Nutzbarkeit des Dachgeschoss hängt neben der Drempelhöhe davon ab, wie breit die Giebelseite wird. Wie groß das Haus weden kann, müsstest Du mal anhand des Baufensters und der Abstandsflächen gucken.
    Grobe Schätzung: 20m Strassenfront, abzüglich 2x3m Abstandsfläche sind 14m Breite. Da könnte das Haus rechnerisch gut 17m tief werden. Platz genug, um da was größeres hinzusetzen.

    Mal zum Vergleich: Unsere Giebelseite ist 8,7m lang, Drempel 1,2m Rohbaumass.
    Mit dem 1,2m Drempel haben wir die Vollgeschossigkeit des OG gerade so vermieden. Das Dachgeschoss darüber ist als Lagerraum sehr gut nutzbar, aber als ausbaubarer Wohnraum wirds etwas eng, denn der Anteil, der Stehhöhe für einen Erwachsenen erreicht, ist beschränkt. -> Bei 1m Drempel muss die Giebelseite länger werden.
     
  7. #7 Baufuchs, 26.09.2012
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    Vorsicht: In Hamburg gibts völlig andere Regelungen zur Berechnung der Geschossigkeit eines DG als in NRW.
     
  8. #8 kateline, 26.09.2012
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    Unser Haus hat Außenmaße von 12x10m.
    Giebel auf der 12m Seite.
    ca. 1m Drempel
    45 °C Dach (je höher die Dachneigung, desto größer wirken die Räume in OG und desto mehr Platz im Spitzboden)

    --> unterm Platz ausreichend Platz für großzügiges Jugendzimmer + Speicher (2 Räume)
     
  9. #9 ralph12345, 26.09.2012
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    Ich kenn die von NRW in der Tat nicht. Die von Hamburg auch nicht *g* Der Bau war in Schleswig Holstein und die Definition deckt sich mit dem, was Du oben geschrieben hast. Ausnahme: Staffelgeschoss.
     
  10. #10 petermueller, 29.09.2012
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    Hallo,

    ich war heute noch einmal in dem Baugebiet und habe festgestellt, dass mindestens ein Haus im "WR I o" Bereich ein Haus mit zwei Vollgeschossen ist. Im Testteil des BP steht:

    "Ausnahmen und Befreiungen
    (§ 31 BauGB und § 81 (5) BauO NW)
    Die Festsetzungen der Planzeichnung und des Textteiles sind bindend, soweit nicht
    eine Ausnahme ausdrücklich zugelassen wird."

    Heißt das, dass von dem "WR I o" abgewichen werden darf, sobald ein bestehendes Haus diese Regel verletzt? Oder hat das auch etwas damit zu tun, ob das 2-geschossige Haus zu Zeiten der BP Erstellung bereits existierte?

    Peter
     
  11. kike

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    Wenn das Haus zur Aufstellungszeit des BP bereits stand, dann bedeutet das nicht, dass eine Abweichung genehmigt werden muss. Ebenso wenn das Haus baurechtswidrig errichtet wurde und lediglich geduldet wird.

    Im übrigen kann man sich mit der Zahl der Vollgeschosse als Aussenstehender auch leicht mal täuschen.
     
  12. #12 petermueller, 29.09.2012
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    Nun ja, über dem Ergeschoss war ein Geschoss mit der gleichen Grundfläche wie das EG und voller Raumhöhe, ohne Dachschrägen. Dann ist die Vollgeschossigkeit sicher gegeben, oder?

    Peter
     
  13. #13 Baufuchs, 29.09.2012
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    Baufuchs Gast

    Dann kann man von 2-geschosskeit ausgehen.

    Also prüfen:
    Gab es das Haus schon vor B.-Plan Auftstellung?
    Liegt es tatsächlich im Bereich der Festetzung 1-geschossig (im B.-Plan durch Knotenlinie gegenüber Bereichen anderer Festetzungen getrennt)?
    Gab es genehmigten Abweichungsantrag ?
    War es ggf. Schwarzbau?
     
Thema: Was kann man aus dem B-Plan alles rauslesen?
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