Abstandsfläche bei Flachdachkubus in Bayern

Diskutiere Abstandsfläche bei Flachdachkubus in Bayern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle fachkundigen Architekten, Wir planen mit einem Architekten ein Doppelhaus mit 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten...

  1. Swimmy

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    Hallo an alle fachkundigen Architekten,

    Wir planen mit einem Architekten ein Doppelhaus mit 2 Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss, dass jedoch als Flachdachkubus geplant werden soll.
    Baubaubar nach: §34 (Stadtgebiet München)
    Ein Vorgespräch unseres Architekten mit der LBK hat durchaus ein positives Ergebnis gebracht, dass ein Flachdach genehmigt wird, weil in der Umgebungsbebauung bereits ein Referenzobjekt als "Pagodendach" ausgeführt wurde, dass unserer Planung sehr nahe kommt. Einen Wermutstropfen gab es jedoch, da der Gesprächspartnerbei der LBK einen einrücken von allen 4 Seitenwänden von 1,5 Metern "empfohlen" hat. Bei der Abstandfläche rechts und links ist das mit einer Gesamthöhe von 9m auch nachvollziehbar. (2 Vollgeschosse = 6 m entspricht 3m H/2; und für den Kubus 3m Höhe; entspricht 1,5 m H/2) Daraus folgt der Kubus liegt auch auf der 3m Linie, da wir exakt auf der 3 Meterlinie die Aussenwände planen.
    Für die Abstandsflächen nach hinten und vorne ist, dass allerdings nicht nachvollziehbar (hier sind es ja H/1), da wir hier bis zur Strassenmitte, bzw. bis zum Nachbargrundstück, die offiziellen Abstandsfläche nicht ausreizen. D.h. nach der Abstandsflächenberechnung, könnte man hier mit weniger als 1,5 Metern einrücken auskommen.

    Meine Fragen sind wie folgt:
    Gibt es zusätzlich zur Abstandsflächenberechnung auch noch eine "Grundlage" dieser 1,5 Meter Forderung?
    Wenn nein, würden die erfahrenen Architekten im Forum trotz des Vorgespräches (welches auch protokolliert wurde), einen Entwurf einreichen, der zwar die Abstandsfläche vorne und hinten einhält, jedoch die geforderten 1,5 Meter nicht und gegebenenfalls eine Tektur nachreichen?

    Danke für die Hilfe!

    Gruß
    Swimmy
     
  2. #2 ManfredH, 09.10.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sorry, ich versteh nur Bahnhof ...
     
  3. Swimmy

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    wird es jetzt klarer? Dach_LBK_konform.jpg
     
  4. #4 Anda2012, 10.10.2012
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Wenn ich es richtig verstehe, geht es darum, dass Dein Wunsch ist, dass der oberste Kubus nicht an allen 4 Seiten einrücken muss, sondern nur an 2 Seiten, oder? Bzw. an 2 Seiten weniger.

    Und wie man am besten vorginge, also Deine Wunschvorstellung einreichen und gegebenenfalls ändern oder gleich mit allen 4 Seiten 1,5m eingerückt einreichen.
     
  5. Baumal

    Baumal

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    ich verstehe auch nur bahnhof.
    mit dieser "zeichnung" kann kein mensch
    etwas anfangen. wo sind ansichten, schnitte.?
    was bedeuten diese kreise, ist das mengenlehre?
     
  6. #6 OBommel, 10.10.2012
    OBommel

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    Bäume?
     
  7. #7 ralph12345, 10.10.2012
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    Warum fragt ihr das nicht Euren Architekten?
    Wenn sich das LBK das aufgrund der Abstandsflächen ausgedacht hat und ihr die Berechnung der Abstandsflächen verstanden habt, dann hakt doch beim LBK noch mal nach...?

    So wie ich das verstanden habe ist die Abstandsfläche H/2 seitlich einzuhalten? bei 9m Höhe des Kubusdaches also 4,5m, da ist nicht ganz klar, wieso der Kubus nun auf der 3m Linie liegen soll... Oder ist es genau das, was ihr ändern sollt?
     
  8. Baumal

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    na klar, die sind auch äußerst wichtig bei der abstandsflächenberechnung...
     
  9. #9 OBommel, 10.10.2012
    OBommel

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    Wittere ich da Ironie?
     
  10. Swimmy

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    Anda hat es mit Ihrem "bissel Fachwissen" EXAKT verstanden! Baumal leider nicht, daher 6 und setzen! ;-)

    Die Abstandflächen zu den seitlichen Grundstücken (in der Planung oben und unten) sind wie schon dargestellt bei 6 m Höhe für das 1.OG und 9m Höhe für den Kubus, mit 3 m bzw. 4,5 m ausgereizt. Zur Straße (rechte Seite) und zum Nachbargrundstück auf der linken Seite (da wo die Mengenlehre ist) ist halt noch "Spiel".

    Mir geht es dabei um 2 Fragestellungen:
    1. Gibt es eine gesetzliche Grundlage bzw. eine Verordnung, wo diese "geforderten" 1,5m tatsächlich enthalten sind?
    2. Wie würde man bei der Einreichung eventuell "taktisch" Vorgehen?

    Gruß
    Swimmy
     
  11. #11 ManfredH, 10.10.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Na dann setz ich mich doch gleich daneben!
    Denn wie man auf der Grundlage einer wirren Beschreibung und einem Grundriss - also ohne Angaben zu Baukörper und Gebäudehöhen - eine qualifizierte Aussage zu den Abstandsflächen treffen soll, ist mir schleierhaft.

    1. Bayerische Bauordnung, Art. 6
    2. Eine korrekte und *nachvollziehbare* Abstandsflächenberechnung erstellen, incl. Nachweis aller zugrundeliegenden Bezugsmasse, z.B. durch Eintragung in die Ansichten oder ggf. separate Zeichnung
     
  12. Baumal

    Baumal

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    na dann, ich saß schon neben manfred.
    Anda2012 wird dich verstehen und
    dir weiterhelfen können...

    viel spaß noch.
     
  13. kike

    kike

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    Was sagt denn der Architekt zu der Problematik und warum hat es der Gesprächspartner bei der LBK "empfohlen"?

    Und wenn alle Abstandsflächen eingehalten sind, dann bedeutet das ja nicht, dass so gebaut werden darf, denn es muss sich ja auch einfügen (deshalb vielleicht die Empfehlung zum Rücksprung an der Straßenseite?)
     
  14. #14 Gast036816, 11.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dein auftritt ist schon ein wenig dummdreist. du stellst eine halbseidene, nicht verständliche beschreibung hier ein, schiebst einen grundriss im briefmarkenformat hinterher und meinst, alle haben ihre glaskugel poliert und können deine gedanken lesen, die du selbst nicht zu papier bringen kannst.
     
Thema: Abstandsfläche bei Flachdachkubus in Bayern
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