Rückstauschutz: Alle häuslichen Abwässer über die Grundleitung

Diskutiere Rückstauschutz: Alle häuslichen Abwässer über die Grundleitung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, folgende Lage haben wir in unserem Haus: - Einfamilienhaus (für 6 oder mehr Personen) mit KG, EG, OG und DG. - Entwässerung...

  1. DK1970

    DK1970

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    Hallo zusammen,

    folgende Lage haben wir in unserem Haus:

    - Einfamilienhaus (für 6 oder mehr Personen) mit KG, EG, OG und DG.
    - Entwässerung erfolgt über 5 separate Fallstränge (hat sich aus der Raumplanung so ergeben ...).
    - Die Fallstränge gehen bis unter die Kellersole und werden dort mit den Abwässern aus dem Keller (Waschen, Sauna, WC, Hobby und Gäste) in Grundleitungen zusammengeführt und danach in einer Grundleitung durch einen Revisionsschacht aus dem Haus herausgeführt.
    - Rückstauebene ist irgendwo unterhalb der Kellerdecke, aber natürlich oberhalb der Grundleitung.

    Soweit ich bisher recherchieren konnte ist diese Entwässerung noch innerhalb der DIN. Die DIN empfiehlt nur eine Entwässerung der über der Rückstauebene liegenden Gebäudeteile über Leitungen unterhalb der Kellerdecke mit Anschluss hinter dem Revisionsschacht. Zwingend vorschreiben tut sie das aber nicht.

    So weit so gut. Es stellt sich jetzt die Frage nach dem Rückstauschutz

    - Muss ich überhaupt einen haben, oder kann ich das Risiko einfach privat tragen?
    - Kann das mit einer Hebeanlage gemacht werden?
    - Wenn ja, gibt es spezielle Anforderungen, die bei unserer Lage beachten müssen?
    - Muss es eine Hebeanlage sein, oder ist im Einfamilienhaus auch eine andere Lösung möglich/zulässig?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. #2 gunther1948, 10.10.2012
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    hallo
    das kannste nicht nur, das mußte.
    dazu gibts auch noch die kanalsatzung deiner gemeinde.
    hebeanlage kann wenn deine regenentwässerung nicht auch noch an den kanalstrang angeschlossen ist.
    such mal nach rückstauschutz im netz das thema ist ziemlich umfangreich.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 ThomasMD, 10.10.2012
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    Ui, ui, ui sprach das Känguru. Da weiß ich gar nicht wo ich anfangen soll:

    Sagen wir mal so. Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, sein eigenes Haus anzuzünden (vom Emissionschutzgesetz und der Kleinfeuerungsverordnung mal abgesehen).
    Wenn ja, dann darfst Du auch aus Deinem Kellergeschoss eine Jauchegrube machen. Du musst nur dafür sorgen, dass nichts raus in den Garten laufen kann.

    Falls Du Näheres erfahren möchtest, erfährst Du alles Wissenswerte hier.

    Vorab nur soviel: Eine Lösung wird sehr teuer. Hoffentlich hast Du jemanden, den Du dafür geradestehn lassen kannst.
     
  4. Julius

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    Das Konzept ist nicht sinnvoll, schon gar nicht in Zusammenspiel mit einer Hebeanlage.

    Stattdessen die Fallstränge von oben entweder jeweils direkt nach draußen führen oder unter der Kellerdecke sammeln. Unter die Bodenplatte NUR das, was wirklich im Keller anfällt. Dies dann ggf. mit Hebeanlage oder Rückstauventil (je nach Nutzung).

    Zum Tatischen:
    Wie weit ist der Bau gediehen? Hoffentlich noch nur Planungsstadium!
     
  5. DK1970

    DK1970

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    Sorry für die Unklarheiten:

    - Danke für die vielen Hinweise auf Infomaterial. Das habe ich zum größten Teil schon gefunden. Danach blieben eben immer noch einige Fragen offen.
    - Das ist so schon gebaut. Geht nur noch zu sanieren bzw. zu lösen.
    - Die Frage ob DIN zulässig ist deshalb auch so wichtig. Es scheint so zu sein, dass es DIN zulässig ist, weil die DIN es nicht verbietet und die Verlegung unter der Decke "nur" empfiehlt. Was mich erst mal beruhigen würde.
    - Die Frage, ob ich gegen Rückstau sichern "muss" hat den gleichen Hintergrund. Erst mal rausfinden, was Pflicht ist, weil das mindestens umgesetzt werden muss. Was ich machen will ist dann das nächste Thema.
    - Regenwasser ist nicht angeschlossen. Geht aussen in eine Zisterne und von dort bei Überlauf in den Kanal.
    - Die Stadt sagt nur, dass die Entwässerungsanlagen den geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften entsprechen müssen. Deshalb ist die Frage nach der DIN so wichtig. Gegen den Rückstau hat sich jeder selbst zu schützen.

    Danke und Grüße
     
  6. #6 Manfred Abt, 11.10.2012
    Manfred Abt

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    JEIN!
    • Bzgl. Grundleitungen (unter Kellersohle) und Sammelleitungen (unter Kellerdecke) stimmt dies, hier gibt es nur die Empfehlung, aus Gründen der Inspizierbarkeit und leichteren Sanierbarkeit zugunsten von Sammelleitungen auf Grundleitungen zu verzichten.
    • Allerdings ohne jeden Bezug zum Rückstauschutz, den du in deinen Interpretationen schon mit verwurstet hast.



    Versteh ich in Zusammenhang mit deinen Gesamtaussagen nicht. Meines Erachtens nur für folgende Fälle wichtig:
    • vermietetes Objekt wg. Haftungsfragen
    • Einhaltung der DIN ist Voraussetzung zur baurechtlichen Abnahme
    • Nichteinhaltung der DIN begründet Schadensersatzansprüche gegen Planer/GU/GÜ

    Konkret nachfragen, ob dazu auch die normativen Regelungen bzgl. Rückstauschutz gehören.

    Gesamteinschätzung:
    • Grundkonzept ist falsch
    • nach der Beschreibung sind Kellerräume gegen Rückstau zu schützen
    • nach der Beschreibung sind Kellerräume durch Rückstau gefährdet
    • um Rückstauschutz zu realisieren wird es zwingend notwendig, die aus den oberen Geschossen kommenden Fallstränge von den Grundleitungen zu trennen, in denen das Abwasser des Kellers gesammelt wird.
     
  7. DK1970

    DK1970

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    Also, ich merke, dass ich hier noch viel Arbeit vor mir haben werden und dass ich dazu eine wirklich gute Fachfirma brauchen werde. Wenn möglich, möchte ich natürlich die Trennung der Fallstränge von den Grundleitungen vermeiden. Im Notfall über eine Hebeanlage ausserhalb des Hauses ... schaun wer mal ...

    Eine Frage ist mir beim Suchen noch gekommen. Kann man den Schutz mit einer Kessel Ecolift im Haus realisieren (die ist Laut Kessel für Abwässer des ganzen Hauses zugelassen, und Gefälle hab ich ja ...): http://ecolift.kessel.de/

    Vielen Dank und Grüße schon mal ...
     
  8. ISYBAU

    ISYBAU

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    Nein, nicht des ganzen Hauses!

    Abwasser aus den Obergeschossen darf nicht mit dem unterhalb der RKS-Ebene enfallenden Abwasser zusammengeführt über eine RKS abgeleitet werden. Einer der Kardinalfehler - kleines 1 x 1 der Entwässerung. Die DIN 1986-100 ist keine Spassnorm sondern die Regelungen haben jeweils gute Gründe.
     
  9. LaZi

    LaZi

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    Was ist so schlimm daran, die Leitungen zu trennen - alles was von oben kommt direkt raus - und für den Keller eine Hebeanlage einzubauen? Kostet nicht die Welt und ist sicher. Bei evtl. Verstopfung/Reparatur weiß man auch sofort, wo nachgeprüft werden muss. Wenn 5 Stränge zusammengeführt sind, dauert die Fehlersuche schon etwas länger. Es muss doch möglich sein, den jetzigen Zustand zu ändern. Wie alt ist das Haus denn?
     
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Rückstauschutz: Alle häuslichen Abwässer über die Grundleitung

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