Bauen auf ungünstig geschnittenem Grundstück

Diskutiere Bauen auf ungünstig geschnittenem Grundstück im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, falls ich hier nicht richtig bin, bitte ich um die korrekte Einstellung!!! ich beabsichtige ein Grundstück von 1300 qm zu kaufen. Das...

  1. #1 Gogilein, 24.11.2012
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    Hallo, falls ich hier nicht richtig bin, bitte ich um die korrekte Einstellung!!!

    ich beabsichtige ein Grundstück von 1300 qm zu kaufen. Das Problem ist: das Grundstück ist Trapezförmig geschnitten! vorne ist es 9 Meter breit und hinten 32,5 Meter, die rechte Seite ist 55 Meter und die linke verlauft von den 9 Metern vorne in die breite zulaufend auf die besagten hinteren 32,5 Meter.
    Dadurch kann man die erforderlichen Mindestabstände von jeweils 3 Meter links und rechts zum Nachbarn nicht einhalten wenn man in gleicher Linie zu den Nachbarhäusern bauen würde.
    Siehe Zeichnung…

    Ich war beim Bauamt um zu erfragen ob man in der Tiefe versetzt bauen darf! diese konnten mir keine zufriedenstellende Antwort geben - ich sollte einen Bauvorantrag stellen... dieses dauert mir zu lange - das Grundstück gefällt mir sehr und ich habe etwas Bedenken das es in der Wartephase der Antragstellung dann vielleicht weg sein würde.

    Es gibt kein Bebauungsplan, es wird nach § 34 Nachbarschaftsbebauung geregelt - aber das Haus würde nicht in einer Reihe liegen da es versetzt gebaut werden müsste - ca. 12 Meter vom Eingang entfernt, damit die Mindestabstände eingehalten werden!!!

    Ist das Bauvorhaben in der dargestellten Form bauplanungsrechtlich OK
    Ist das Grundstück ... mit dem dargestellten Baukörper (Maße) aus planungsrechtlicher Sicht bebaubar?

    gibt es dort etwas hilfreiches? Hat jemend ähnliche Erfahrungen gemacht.

    lieben Gruss
    Goran
    Paint_GS.jpg
     
  2. #2 Baufuchs, 24.11.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die Auskunft, was da hilfreich ist, hat dir das Bauamt schon gegeben.

    Bauvoranfrage.

    Das ist der einzige Weg, eine rechtssichere Auskunft über die Bebaubarkeit des Grundstücks zu bekommen.

    Eigentlich hätte der jetzige Besitzer bereits eine Bauvoranfrage stellen sollen, denn das Problem, vor dem Du jetzt stehst, hat jeder andere Kaufinteressent auch.

    Nachgefragt:
    Was ist neben der schräg verlaufenden (linken) Grundstücksgrenze? Anderer Nachbar, oder öffentliche Verkehrsfläche z.B. Strasse?
     
  3. #3 Heideblick, 24.11.2012
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    Bauvoranfrage, und auch an Grundrisse denken, die dem Zuschnitt des Grundstückes besser entsprechen als ein Quadrat.

    Grüße
    HB
     
  4. #4 ManfredH, 24.11.2012
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    ManfredH Gast

    Bauvoranfrage ist natürlich richtig.

    Aber unabhängig davon sollte man - zumindest dann bei der weiteren Entwurfsplanung - bei einem solchen Grundstückszuschnitt nicht in der Weise an die Sache herangehen, dass man von einem vorgegebenen rechteckigen Gebäudeumriss ausgeht und schaut, wie dieser (unter Berücksichtigung der Abstandsflächen) in die Grundstücksecke passt, sondern vielmehr versuchen, den Entwurf unter Berücksichtigung der Grundstücksbesonderheiten zu entwickeln - vielleicht ergibt sich dann eine ganz andere Baukörperlösung und auch die Möglichkeit, das Gebäude näher an die Strasse heranzuschieben.

    Nachtrag: Naja - ist ja im Grunde das, was auch Heideblick sagt - hab sein Posting vorher gar nicht richtig gelesen :o
     
  5. ms2012

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    Hi,

    wir hatten mal ein ähnliches Grundstück im Auge- da war es dann im Endeffekt so, dass von der hinterer Grenze fluchtend ein Abstand gehalten
    werden müsste - ob das vorne passt, war egal- es musste also zwangsläufig ein individuell geplantes Haus drauf- das hat dann 10 Jahre nach einem Besitzer gesucht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2012
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    So ein Grundstück steht ja auch nicht so mutterseelen allein mit nur 2 Nachbargrundstücken mit Häusern drauf da rum.

    Es wird sicherlich auch rundrum bebaute Grundstücke geben, die mit einzubeziehen sind!
     
  7. #7 Gogilein, 25.11.2012
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    Na klar gibt es noch Häuser in der Umgebung - bloß auf der linken Seite (vom Eingang 9 Meter aus gesehen) ist ein ca. 3 Meter Weg und neben diesem ist ein Wochenendgrundstück wo nicht gebaut werden kann (Mindestabstand nicht einhaltbar)!!!
    123.jpg
     
  8. #8 Gogilein, 25.11.2012
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    sehe gerade ist ein bischen klein geworden - probiere es größer zu machen!!!
     
  9. #9 Gogilein, 25.11.2012
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    hoffe jetzt ist es besser zu sehen!!! weiss umrandet
    Unbenannt.jpg
     

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  10. #10 Gogilein, 26.11.2012
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    Wie könnte ich bei der Bauvoranfrage die Fragestellung formulieren??

    Bin völlig orientierungslos und wir haben uns auch noch nicht festgelegt was für ein Haustyp wir haben wollen!?!
    tendieren zu einer Stadtvilla hin, ist aber noch nicht entgültig - Kann man auch mehrere Fragen im Bauvorantrag stellen? Bezüglich der Hausgößen; einmal z.B. 9,5 x 9,5 Meter und einmal 10 x 10 m ? oder kann man das in einer Frage zusammenfassen?
    Und auch gerade das Problem mit den Abstandsflächen wo gebaut werden kann/muss!!! wie kann man das in Worte fassen?
    weil ich gelesen habe, das die vom Amt den Bauvorantrag nur mit ja oder nein beantworten.

    könnt ihr mir einige Anregungen zu meinem "Problem" geben???
    ich danke euch....
     
  11. #11 ManfredH, 26.11.2012
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    Ich würde so fragen:
    Hallo Herr Architekt, können Sie eine Bauvoranfrage für mich erstellen? Welche Unterlagen und Informationen brauchen Sie dafür von mir, bis wann können Sie die Voranfrage fertigstellen, und wie hoch ist das Honorar dafür?
     
  12. ms2012

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    Hallo,

    mal so eine kleine Frage nebenbei: Gib es in Berlin auch den sog. Waldschutzstreifen (30 m Abstand), wie wir den in Schleswig-Holstein haben?
    dann kannst Du eh´nur vorne bauen (und der hintere Teil des Grundstückes hat an sich einen geringeren Preis, da kein Bauland).
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 26.11.2012
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    Lasst das spekulieren.
    Einzig sinnige Idee ist die Bauvoranfrage. Diese erfordert konkrete Fragen.
    Z.B. sind 2 Vollgeschosse zulässig.

    Das kann man/frau "einfach so" machen - oder man hat eine Wunschvorstellung und belegt die schon im Rahmen der Bauvoranfrage.
    Je konkreter der Rahmen ist, desto schwerer wirds fürs Amt, das abzulehnen.

    Das können aber nur Fachleute, keine Laien.
     
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