Braucht man für ein Spielhaus (Stelzenhaus) eine Baugenehmigung?

Diskutiere Braucht man für ein Spielhaus (Stelzenhaus) eine Baugenehmigung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Tochter stellt sich die Frage, ob sie in München für ein Spielhaus (Stelzenhaus) eine Baugenehmigung braucht, bzw. ob so etwas...

  1. #1 Corinna72, 12.05.2013
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    Hallo,

    meine Tochter stellt sich die Frage, ob sie in München für ein Spielhaus (Stelzenhaus) eine Baugenehmigung braucht, bzw. ob so etwas überhaupt unter das Baurecht fällt, oder ob man so etwas immer errichten darf?
    L240 x B 226 x H 300 cm

    So sieht das Teil aus:

    [​IMG]

    Danke für jeden Tip!
     
  2. #2 Der Bauberater, 13.05.2013
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    Art. 57 BayBO Nr. 10 folgende Anlagen in Gärten und zur Freizeitgestaltung:
    a) Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m³ einschließlich dazugehöriger temporärer luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich,
    b) Sprungschanzen, Sprungtürme und Rutschbahnen mit einer Höhe bis zu 10 m,
    c) Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Bolz- und Sportplätzen, Reit- und Wanderwegen, Trimm- und Lehrpfaden dienen, ausgenommen Gebäude und Tribünen,
    ...

    Außerdem sind nach Nr. 1 folgende Gebäude:
    a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich,
    ...
    auch verfahrensfrei.

    Somit dürfte es keine Probleme geben, das "Spielhaus" ohne Genehmigung zu errichten!
     
  3. mls

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    wenn es da nicht eine ortssatzung und die lbk gäbe ;)
     
  4. #4 Corinna72, 13.05.2013
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    Danke für die Hinweise!
    Sagt die Ortssatzung was dagegen aus?
    Das Teil soll übrigens nicht in den Vorgarten, sondern hinten in den Garten. Baulinien gibt es dort übrigens keine.

    Und zählt so etwas überhaupt als Gebäude?
     
  5. #5 Der Bauberater, 13.05.2013
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    Sobald ein Dach darauf ist und "es zum Schutz von Mensch und Tier begangen werden kann" ist es ein Gebäude.
     
  6. #6 Corinna72, 13.05.2013
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    Danke, aber kann das wirklich "zum Schutz von Mensch und Tier begangen werden" ?
    Oder gibt es irgendwo eine Definition, das so etwas als Spielgerät eingestuft werden kann?
     
  7. #7 Der Bauberater, 13.05.2013
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    Guxt du in der jeweiligen Bauordnung, im Normalfall unter § 2 Begriffe.

    Bayern: (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können.

    BaWü: (2) Gebäude sind selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten
    werden können und geeignet sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.
     
  8. #8 Corinna72, 13.05.2013
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    Danke für die Tips!
    Allerdings bin ich noch immer etwas verwirrt...

    Denn in der BayBO Art 6 heisst es:


    "(9) 1 In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
    1.
    Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m;
    "


    Momentan stehen an der 51m langen Grundstücksgrenze eine Fertiggarage (6m Länge) und ein Gartenhäuschen (4,50m Länge).
    Da Grenze über 42m lang, darf dann nicht ohnehin noch das Spielhaus dazu? (Das Wort "und" habe ich selber im Gesetzestext hervorgehoben)

    Danke für jeden Tip!
     
  9. #9 Wachtlerhof, 13.05.2013
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  10. #10 Corinna72, 14.05.2013
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    Danke,

    aber falls mir jemand bei meiner Begriffstutzigkeit bezügl. des oben zitierten Satztes aus der BayBO nachhelfen könnte, wäre ich auch sehr
    dankbar :-)
     
  11. #11 Wachtlerhof, 14.05.2013
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    Du bist ja jetzt schon bei 10,5m. Und das Stelzhäuschen hat ja einen Aufenthaltsraum und die 3m werden auch überschritten.

    Ich würde mich an die Abstandsflächen halten. Wenn Du das nicht möchtest, setz Dich mit dem Nachbarn zum Kaffee oder auf ein Bier zusammen und sprech mit ihm. Das schreibt ihr dann auf und unterzeichnet es. Ob das allerdings dem Bauamt bei einer evtl. Kontrolle, ... genügt, sei mal dahin gestellt.

    LG - Gisela
     
  12. #12 Pruefhammer, 14.05.2013
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    Also, da solltest du unbedingt einen versierten Planer einschalten! Da sehe ich einen riesen Bedarf an Planungsleistung. So ein Stelzenhaus sollte individuell entworfen werden, dieser hier gezeigte GU Entwurf hat manchen Mangel. Lass dich da bloß nicht vom vermeintlich günstigen Preis täuschen, da lauern jede Menge Fallstricke.
    Das fängt schon bei der Gründung an, so ein Stelzenhaus mag ja seine Vorteile haben (man kann z.B. bequem ein Bobbycar darunter parken) aber statisch ist das sehr anspruchsvoll. Da kommen ganz erhebliche Punktlasten runter die wollen erstmal sicher in den Baugrund abgeleitet werden, da ist ein Baugrundgutachten schonmal Pflicht!
    Auf dem Foto sieht das alles so spielerisch einfach aus, da sieht man die Planungsmängel erst gar nicht, aber wo laufen z.B. die Versorgungsleitungen? Strom könnte man über Dachständer machen, aber Wasser/Abwasser?
    Die Eigangssituation finde ich auch unbefriedigend, jedesmal mit den Einkäufen die Leiter hoch? Lass Dir mal eine vernüftige Treppe planen, so wird das nichts!
    Da hilft es auch nicht wenn man beim Verlassen des Hauses die Rutsche nehmen kann, die übrigens in Bezug auf Farbe und Material gar nicht zum restlichen Haus passen will. Warum bekommen wir außer der einen Ansicht nicht auch wenigsten einen Schnitt und den Grundriß zu sehen?
    Warum hat nur das eine Fenster Sprossen?
    Lässt der B-Plan Firsthöhen von 300cm zu?
    Der Entwurf gehört dringend überarbeitet und zwar vom Profi- vorzugsweise Holzrahmenbau
     
    Theodor Bromm gefällt das.
  13. #13 ars vivendi, 14.05.2013
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    Muss da eigentlich die Enev eingehalten werden?
     
  14. #14 Pruefhammer, 14.05.2013
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    selbstverständlich, sonst gibts auch keinen KfW Kredit.
     
  15. #15 Corinna72, 14.05.2013
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    Ja genau, und den blower door test nicht vergessen! ;-)

    Aber jetzt im Ernst, ist natürlich klar, dass meine Tochter dies einvernehmlich mit den Nachbarn bespricht und ihnen z.B. auch einen sichtschutz anbieten wird. Vor die Nase wird denen da auch nichts gestellt, weil das auch für die im hintersten Eck des Gartens wäre.

    Was ich nur NICHT verstehe und vielleicht kann mir da wer helfen:

    o Normal darf man an der Grundstücksgrenze 9m mit Garage und Gartenhäuschen belegen, stimmt das? (z.B. 6m Garage + 3m Gartenhäuschen) ?
    o Bei über 42m Länge darf man zusätzlich 5m mit einem Gebäude unter 50m³ und unter 3m mittlerer Wandhöhe belegen? Stimmt das? Also dann insgesamt 14m Länge bebauen?

    Hier nochmal das Zitat aus der BayBO:
    "(9) 1 In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
    1.
    Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, bei einer Länge der Grundstücksgrenze von mehr als 42 m darüber hinaus freistehende Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 5 m;"
     
  16. #16 Wachtlerhof, 15.05.2013
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  17. #17 Corinna72, 15.05.2013
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    DANKE!!!

    Hochinteressant ist demnach vorallen diese Aussage:

    "Keine Gebäude sind danach bauliche Anlagen, die für erwachsene Menschen keine normalen Eintritts- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bieten, wie Silos, ein Kleinzelt, eine Hundehütte oder ein Spielhaus für Kinder (s. Heintz in: Gädtke/Temme/Heintz, a.a.O., § 2 Rdnr. 106)."

    Demnach fällt ein solches Stelzenhaus tatsächlich nicht unter das Baurecht und darf jederzeit frei errichtet werden - SUPER!
     
  18. Ortwin

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    Ich schmeiß mich weg, Pruefhammer. Du hast die einzig wahre Antwort gegeben...
    :-)
     
  19. #19 Baufredi, 28.05.2013
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    ich sage nur:

    www.lucas-baumhaus.de

    willkommen in deutschland.

    also einfach bauen und zur not mit der örtlichen presse druck aufbauen, wenn nachbarn sich beschweren. dann habt ihr ne chance:)
     
  20. #20 JaquesTati, 28.05.2013
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    VORSICHT - das ist ein Trugschluss.

    Die Errichtung eines Stelzenhauses kann ganz schnell in diesem Land zu einem heiklen Thema werden - Um-und Rückbau nicht ausgeschlossen.

    Hierzu gibt es diverse, sich zum Teil widersprechende Gerichtsentscheidungen. Und auch das Befinden der zuständigen Mitarbeiter in den Ämtern hat entsprechenden Einfluss.

    Kurzum, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, sucht man vorab das Gespräch mit den Nachbarn und dem Amt, legt die Pläne detailliert vor und lässt sich das Ganze schriftlich absegnen. Und dann entscheidet man sich am besten noch für eine ganz poplige Umsetzung a' la vier Pfosten, einer Zwischenebene, Stoffdach, Absturzsicherungen an den Seiten, Rutsche und Leiter - so ein Ding hat ganz klar den Charakter eines Spielgeräts für Kinder.

    Wenn man allerdings das Teil eine Nummer größer, schöner und komfortabler haben möchte, ist die Gefahr des Scheiterns deutlich größer. So sind jedenfalls meine Erfahrungen, ich wollte dem Filius damals auch etwas Gutes tun und mit ausreichend Abstandsfläche im hinteren Gartenteil ein Stelzenhaus eines südländischen Anbieters errichten und mit ein paar angebrachten Modifikationen versehen lassen. Das Stelzenhaus war allerdings eine Nummer größer als die Standarddinger aus den Werbeprospekten der Baumärkte, allseitig geschlossen und stellte eher so eine Art Miniaturhaus mit Veranda dar - okay, über Geschmack lässt sich ja bekanntlich trefflich streiten und das gehört jetzt auch nicht hier hin.

    Alleine schon wegen der Außenwirkung und der gewünschten Änderung der Durchgangshöhe bei der Eingangstür - 1,20m ist doch ein Witz, wenn der Kleine damals schon mit zwei Jahren die Meter-Marke locker gerissen hat - ließ beim Amt schon starke Zweifel aufkommen, ob es sich hierbei um ein Spielgerät handeln könnte.

    Kurzum, irgendwann habe ich entnervt aufgegeben.

    mfG

    JaquesTati
     
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