Angebot Terrassenplatten war falsch

Diskutiere Angebot Terrassenplatten war falsch im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Wir haben von eimem Baustoffhändler ein Angebot ganz formlos per Mail über ca. 90 qm Terrassenplatten 80 x 80 zu einem tollen Preis bekommen. 2...

  1. #1 Flitzlakritz, 12.09.2013
    Flitzlakritz

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    Wir haben von eimem Baustoffhändler ein Angebot ganz formlos per Mail über ca. 90 qm Terrassenplatten 80 x 80 zu einem tollen Preis bekommen.
    2 andere Anbieter waren deutlich teurer. Nachdem der Baustoffhändler noch was am Preis nachgebessert hat (nur der Optik halber) haben wir per Mail bestellt.
    Nun bekommen wir 1 Tag nach der Bestellung die Nachricht, dass dem Baustoffhändler ein " grober Fehler" passiert wäre.
    Der Hersteller hätte Ihm die Platten per Stück angeboten ! Der Händler hat das angeblich übersehen und uns einen Preis pro qm angeboten.
    Würde man den qm-Preis den der Händler uns nun bemacht hat und der ja eigentlich ein Stck-Preis ist auf Stck umrechnen, so wäre der richtige qm-Preis ca 1,5-mal so teuer.
    Wenn ich den neuen Preis des Händlers mit den anderen 2 Angeboten die ich am Anfang von den andern Anbietern bekommen habe vergleiche, so ist der Händler bei dem ich bestellt habe extrem viel teurer als die beiden anderen. Das kann eigentlich nicht sein.
    Ich weiß zwar nicht was der Händler da gerechnet hat, aber ich glaube nicht, dass er Stück und qm vertauscht hat. Das kommt vom Preis nicht hin, wäre unrealistisch.
    Können wir rein rechtlich auf den ursprünglichen Preis des Händler bestehen ? Es ist eine kurze, formlose Mail mit Artikel, Menge, Preis, Frachtkosten, Händlername+Adresse, MfG, etc. gewesen, ohne AGB etc.....
    Es geht sich hier um ca. 1200 €, selbst wenn ich bei einem der beiden anderen nun günstigeren Anbietern bestelle......
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.09.2013
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    Flasche Glenlivet 15 J ausgezeichnet mit 3,98 - super. (=Angebot)
    Du legst die Flasche in den Korb (= mail - liefern)
    Kassiererin sagt - falscher Preis (mail des Bsh)
    Kein Geschäft zu Stande gekommen!

    Entweder zahlst Du den richtigen Preis oder stellst die Flasche ins Regal zurück
     
  3. Julius

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  4. #4 Pascal82, 13.09.2013
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    solange der lieferant die keine auftragsbestätigung geschickt hat, bzw die ware geliefert hat,
    sondern eine preiskorrektur hast du gar keine chance! warum auch,
    jedem können rechenfehler unterlaufen!

    normalerweise läuft es so ab, das der kunde
    1 ein angebot vom lieferanten erhält,
    2 der kune das angebot annimmt (noch ist kein vertrag zustandegekommen)
    3 der lieferant die bestellung bestätigt bezw. die bestellung annimmt (erst jetzt entsteht ein vertragsverhältniss)
    -in deinem fall hat der lieferant vor auftragsannahme den preis korregiert-also alles in ordnung
    (ganz ehrlich, sowas kann jedem passieren der im vertrieb arbeitet, ist ärgerlich abr kommt vor)
     
  5. Maik86

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    Sorry, aber das ist völliger Schwachsinn!

    Ein Vertrag entsteht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Wenn der TE vom Baustoffhändler ein persönliches Angebot bekommt (anders als z. B. ein Werbeprospekt o. ä.), dann hat er ihm damit ein Angebot gemacht. Wenn der TE auf Basis dieses Angebotes (ohne Abänderungen irgendwelcher Bedingungen) bestellt, dann ist das die Annahme und es ist ein Vertrag geschlossen worden.

    Jetzt kommt der Baustoffhändler und sagt, dass er sich mit dem Preis geirrt hat (Erklärungsirtum § 119 BGB) und möchte den Vertrag anfechten. Ob dies allerdings Aussicht auf Erfolg hat kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Falls man sich nicht so irgendwie einigen kann bleibt nur der Gang zum Anwalt.
     
  6. Maik86

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    Hier liegt der Fehler in deinem Beispiel. Die Preisauszeichnung der Flasche ist kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum), da sie an eine unbestimmt Anzahl von Personen gerichtet ist. In dem du die Flasche auf das Band legst machst du ein Angebot die Flasche für den ausgezeichneten Preis zu kaufen. Die Kassiererin kann dann im Auftrag des Unternehmens das Angebot annehmen oder es z. B. wegen des falschen Preises ablehnen. Bei letzterem ist dann wegen fehlender Übereinstimmung der Willenserklärungen kein Vertrag geschlossen worden.
     
  7. roro

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    Ohne den genauen Ablauf zu und den genaue Wortlaut zu kennen, ist das nicht zu beantworten.

    1.) War es überhaupt an Anbot oder nur eine Preisanfrage?
    2.) Was steht in der Email?
    3.) Gibt es AGB und waren diese Teil des Anbots?

    An sich ist ein Anbot verbindlich, es gibt aber tausende von Gründen, warum es genau in diesem Fall nicht so ist.
     
  8. #8 Alexandra, 13.09.2013
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    Na wegen 1200.- Euronen Differenz würde ich nicht zum Anwalt gehen.
    Frag doch nochmal bei dem Händler nach, ob er Dir nicht etwas entgegekommen kann, da andere Händler günstiger sind.
    Wenn ja und es passt dann bestell halt bei Ihm, oder auch nicht - wo liegt das Problem, sowas kann einfach passieren.
    Oft kann man Probleme lösen, wenn miteinander gesprochen wird!
    Normalerweise gibt es AGB´s und da steht häufig drin, dass der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung zustande kommt, evtl. hier mal suchen.

    LG
     
  9. #9 ars vivendi, 13.09.2013
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    Keine Agb, und kein Hinweis darauf.
     
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